Dürfen Friedhöfe, Kirchen, Blumengeschäfte etc. über eine Beerdigung auskunft an unerwünschten Gästen geben?

7 Antworten

Wenn ihr dem Beerdigungsinstitut gesagt habt, dass sie niemanden Auskunft geben dürfen. Dann dürfen sie es auch nicht. In der Friedhofsverwaltung auch. Es wird auch kein Aushang gemacht, wenn ihr sagt, dass ihr dass nicht wollt.

Dann dürft ihr aber auch keine Anzeige in die Zeitung geben und Vereinen Bescheid geben. Und diese Auskunftsablehnung gilt für alle und nicht nur bestimmte Personen.

Friedhöfe schreiben sogar an den Eingang oder, wenn es nur eine gibt, die Trauerhalle, wer wann beigesetzt wird. Ihr habt nicht das Recht, Personen, die euch nicht passen, von der Beisetzung auszuschließen.


derbas  26.10.2019, 20:12

Im Moment der Trauerfeier mietet man die Trauerhalle und hat somit sehr wohl das Hausrecht.

PaulPeter44  26.10.2019, 17:55
Friedhöfe schreiben sogar an den Eingang

Der Aushang wird nur gemacht, wenn die Trauerfamilie nicht widerspricht. Bzw. einen Aushang wünscht. Wenn man mitgeteilt hat, dass man das nicht möchte, dann wird auch kein Aushang gemacht.

sirin20 
Beitragsersteller
 26.10.2019, 17:36

Es geht uns ja nicht darum das wir diese Leute hassen, sondern das sie alle davon wussten das die Person im sterben lag aber keiner von ihnen hatte sich interessiert, nur jetzt aufeinmal kommen sie an. Ausserdem war es auch der Wille vom verstorbenen das diese Leute nicht erscheinen sollen weil wir alle mit ihnen abgeschlossen haben. Sie können ja irgendwann zum Friedhof gehen & trauern nur wir möchten jeden Stress auf der Beerdigung vermeiden.

Eine Beerdigung ist eine öffentliche Veranstaltung. Die Angehörigen können darum bitten, dass sie nicht an die große Glocke gehängt wird, aber verhindern, dass niemand davon erfährt, das können sie nicht.

Was auch immer passiert sein mag, am Grab endet jeder Streit. Und jeder sollte die Möglichkeit haben, einem Toten die letzte Ehre zu geben.

Also begrabt euren Familienangehörigen, begrabt aber auch euren Streit. Mein Beileid.

Ja, sie dürfen darüber Auskunft geben und ein Ausschluss von unerwünschten Personen ist auch nicht möglich solange die Person nicht unangenehm auffallen würde, die Ruhe oder die Zeremonie stört


Biberchen  26.10.2019, 17:28

... ich glaube bei toten Menschen fällt der Datenschutz weg.

LePetitGateau  26.10.2019, 17:30
@Biberchen

Auch tote Menschen haben ein Recht auf Datenschutz, oder dürfest du als Fremde Person einfach nachfragen "sie, da ist jemand gestorben - sagen sie mir mal was der auf dem Konto hat ;)"

Eine Beerdigung ist aber etwas anderes an der Stelle

derbas  26.10.2019, 20:06

Falsch. Der Auftraggeber der Beerdigung hat in dem Moment Hausrecht und somit das Recht zu entscheiden, wer anwesend ist und wer nicht.

sirin20 
Beitragsersteller
 26.10.2019, 17:32

Geben die Unternehmen, Friedhöfe etc. auch Auskunft darüber wann & wo? Es klingt jetzt seltsam aber Wir leben doch mittlerweile in einer Welt wo datenschutz gross geschrieben wird, auch wenn es hier um den Tod geht. Immerhin war der Wille unseres verstorbenen Familienmitglieds das diese Leute nicht kommen sollen. Kann man diesen wunsch nicht erfüllen..?

Hier sind mal wieder viele falsche und halbfalsche antworten. Fakt ist, der Auftraggeber der Bestattung darf auch entscheiden, wer davon erfährt. Der Bestatter und andere Beteiligte werden Auskünfte immer nur an die Beteiligten geben.
Ist allerdings jemand zum Zeitpunkt der Bestattung zufällig oder aus welchem Grund auch immer am Friedhof, kann ihm nicht verwehrt werden, am Grabgang teilzunehmen. Einzig der Einlass zur Trauerhalle kann verweigert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bestatter seit vielen Jahren