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Unzufrieden im Job (Azubi)?

Unzufrieden im Job (Azubi)?

hey Leute,

ich liege jeden Morgen in meinem Bett und will einfach nicht mehr ich mache eine Ausbildung zur krankenpflegehelferin als Übergang und die geht bis Ende März und die Neue fängt jetzt im april an und das medizinische Liebe dich aber der rest den kann ich nicht haben es wird momentan immer schlimmer ich liege morgens weinend in meinem Bett ich will die Kollegen nicht mehr sehen nicht mehr lernen ich bin unzufrieden und jeden Tag traurig ich weis aber auch nicht was ich sonst machen soll und ebenfalls habe ich noch privat so viel um den Kopf ich weis einfach nicht mehr weiter ich bin jeden Tag traurig und müde Und ich kann nicht einfach was anderes machen weil ich immer schlechte Noten hatte in der Schule und es endlich mal so gut läuft und meine Eltern und alle so stolz auf mich sind wenn ich jetzt sage ich kündige war alles für umsonst

Wisst ihr ich glaube mir würde eine Auszeit aber eine richtige Auszeit von einem Jahr oder nem halben Jahr reisen oder so helfen um mal runter zu kommen ich habe noch 6 Stunden die ich in der Ausbildung krank sein darf sonst werde ich nicht zur Prüfung zu gelassen (momentan krankenpflegehelfer also 1 Jahr Ausbildung) diese geht bis Ende März und da musste ich schon alles möglich machen um mir von Ende März bis Anfang April 5 Tage frei zu schaufeln da ich dort eine Weisheitszahn op bekomme und am 1.04 dann mit der normal gkp Ausbildung anfange ich habe also einfach keine zeit keine kraft und kein Geld zum reisen was soll ich machen?

Arbeit, Beruf, Schule, Stress, Ausbildung, Azubi, keine Kraft mehr, Ausbildung und Studium

Ausbildung abbrechen oder zu Ende bringen?

Hey,

Mein Anliegen: bin mechatroniker im 4. Lehrjahr und habe die praktische prüfung nicht antreten können wegen Krankheit, daraufhin wollte ich mein Attest nicht abgeben bei der Prüfungskommission da ich durchfallen wollte um die Zwischenprüfung zu wiederholen.

-Die Gesellenprüfung war nicht zu schaffen da die zwischenprüfung mit rein zählt und ich da eine 6. bekommen hatte.

Daraufhin suchte ich das Gespräch mit dem Ausbilder der mich aufforderte den Attest abzugeben und es trotzdem möglich wäre in 1/2 Jahr zwischenprüfung und Gesellenprüfung zu wiederholen.

Was kam dabei raus: meine Ausbildung wurde um 1 Jahr verlängert, im halben Jahr darf ich mein Praktischen Teil der Gesellenprüfung wiederholen, bei der ich durchfallen werde (seine Worte) und dann nach 1 Jahr beides zu wiederholen.

Fazit: hätte ich nicht auf ihn gehört und unentschuldigt gefehlt, hätte die Kommission es als 6 gewertet und als durchgefallen beurteilt und ich hätte im halben Jahr beides nachholen dürfen.

Problem ist: Das ich total keine Lust mehr auf diesen Beruf habe, mit Bauchschmerzen/schlechte Laune zu Arbeit gehe und nachhause komme!
(Färbt auf die Motivierten Mitarbeiter ab!) Essen tue ich fast nie auf Arbeit. (Wenn 1 Apfel o.ä) Das belastet mich sehr, ein halbes Jahr hätte ich ausgehalten, aber 1 Jahr!! Bei der Vorstellung wird mir schon schlecht! :(

An dem Betrieb liegt es nicht, Kollegen super Nett, Betriebsklima top! Nur die Arbeit an sich macht mir kein Spaß mehr und erfüllt mich nicht (außer mit rücken/nackenschmerzen).

Bin auch geschätzt alle 3 Wochen Max. 5 Tage krankgeschrieben weil es einfach nicht funktioniert und ich alle Motivation verloren habe und nur noch fertig haben will!!

Was meint ihr? Sollte ich das Jahr trotz der Tatsache das ich weiterhin zwischendurch fehlen werde zuende bringen? Oder die Ausbildung abbrechen?

Bitte keine Moral Postel!! Ich bin der Ansicht wenn man nicht das tut was einem gefällt wird man immer krank sein!! Aber es wäre halt zu schade aufgrund der geschafften Zeit!!

Lg

Schule, Ausbildung, Krankheit, Azubi, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Azubi Freistellung von der Berufsschule?

Hallo zusammen,

meine Freundin befindet sich im dritten Ausbildungsjahr und ist 25 Jahre alt.

Sie musste sich spontan von der Berufsschule Freistellen lassen, weil ihr Bruder sich (spontan) Standesamtlich Vermählen ließ und sie war seine Trauzeugin (ohne sie keine Vermählung und der Termin ließ sich nicht verschieben).

Die Vermählung fand in einem anderen Bundesland statt und sie konnte unmöglich rechtzeitig zum Unterricht erscheinen.

Sie hat den Freistellungsantrag gleich nach der Kenntnisnahme und die Erlaubnis ihres Betriebs, ihrem Klassenlehrer geschickt (Mittwoch bekam sie Bescheid und auf den darauffolgenden Montag war der Termin). Dieser hat sich total quer gestellt und wollte die Freistellung nicht erlauben, mit der Begründung "Man liese sich nicht Spontan Vermählen und der Antrag sein nicht Fristgerecht" . Nach einigem hin und her, hat er unter dem Vorbehalt den Unterrichtsstoff nachzuholen nachgegeben. Darf er das ?

Er sagte zu ihr, sie müsse sich Urlaub nehmen und an einem beliebigen Tag alles nachholen, unter der Begründung die Betriebsstätte müsse sie nicht Freistellen. Darf er sie dazu zwingen Urlaub zu nehmen, um die Stunden nachzuholen?

Es geht nur um seine Stunden und soll wie nachsitzen ablaufen. (Kein Unterricht) Ihr Betrieb ist damit auch nicht Einverstanden und wollen mit ihrem Klassenlehrer darüber sprechen.

Sie hat jetzt total Panik, dass die Sache ausartet.

Kommt es nur mir so vor oder macht der hier Machtspielchen mit ihr?

Welche Rechte hat sie in diesem Fall überhaupt?

Liebe Grüße

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Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






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