Betriebswirt Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden,…..?

Hi

Ich mache gerade den Betriebswirt und sollte vor ein paar Tagen meine Projektarbeit abgeben. In der Nacht zuvor ist mir klar geworden das ich im Dezember aus privaten Gründen und weil Weihnachtzeit war nicht wirklich die Zeit reinstecken konnte, in meiner Arbeit die eigentlich nötig für war.

Deswegen hatte ich am nächsten tag schweren Herzens bei der zuständigen HWK angerufen und Bescheid gegeben das ich die Projektarbeit leider nicht geschafft hab. Ich aber einen 2ten Versuch starten will.

Die Ansprechpartnerin für diese Stelle bei der HWK war schon immer sehr unfreundlich und unhöflich, das war auch in der BW Klasse allgemein bekannt. Ich war sehr froh nie mit ihr in wichtigen Kontakt zu treten zu müssen.

Sie hat sehr unfreundlich auf die nicht Abgabe reagiert und hat dann gesagt „ Ich muss ihn aus diesen Umständen daher jetzt leider mitteilen, eigentlich dürften sie es erst wissen nach bestehen der Projektarbeit. Aber das geht jetzt nicht anders. Sie haben bei der schriftliche Prüfungen auch nicht bestanden. Durch ihre jetziges abbrechen der Projektarbeit und da sie im schriftlichen auch nicht bestanden haben, weiß ich garnicht ob sie überhaupt einen 2te Versuch machen dürfen. So ein Fall hatten wir hier noch nie …. Da muss ich erstmal mit Herrn … reden ob sie überhaupt einen 2. Versuch starten dürfen. Nach meiner Einschätzung ehr nicht“

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage….

Sie ist da ja die Ansprechpartnerin für diesen Bereich. (weiteres steht auf der Seite der HWK nicht über sie)

Darf sie das einfach so entscheiden?

Bzw steht mir dadurch wirklich in beiden Prüfungsteilen kein 2. Versuch zu?

Ich war schon so sehr niedergeschlagen und sauer auf mich selbst, aber nach dem Telefonat war ich komplett geschockt und aufgelöst. Ich gehe stark davon aus das ich einen Brief oder email in der nächsten Woche bekommen werde, aber mich lässt es nicht loss das da drin stehen könnte das ich es nicht noch einmal versuchen darf.

Wäre das rechtens?

bzw hätte die Stelle dazu das Recht?

In der Prüfungsverordnung steht drin das Man alle Prüfungen 2. wiederholen darf.

Abschlussprüfung, Betriebswirtschaft
ZAP mit Matheschwäche?

Hallo,

Gehe zur Zeit in die 10. Klasse einer Hauptschule, normaler weise hätte ich meinen Realschul abschluss gemacht aber wegen meiner Mathenote wurde es mir nicht empfohlen, da ich dann den Mathe Unterricht in der 10B (Realschulklasse) nicht schaffen würde.

Ich bin mir nicht genau sicher, aber ich glaube, das ungefähr in 6 Monaten die ZAP stattfindet. Also die Zentrale Abschluss Prüfung. Da ich an einer starken Dyskalkulie leide, die nicht nur mein „Mathegedänchnis“ beeinflusst sondern teils auch mein Alltag ( Orientierungssinn, keine Uhr lesen etc). Meine Lehrer wissen davon Bescheid da es schon seid der Grundschule vorliegt. Ich bin wirklich ein hoffnungsloser Fall auch 3 jährige Nachhilfe mit verschiedenen privat Lehrern hat mir nichts geholfen. Also um richtig zu verstehen in Mathe bin ich richtig richtig dumm ich kann schon die einfachsten Aufgaben nicht. Leider wird es in Nrw nicht anerkannt und somit werde ich in der Schule ganz normal bewertet. Heute sprach ich mit meiner Lehrerin, ich fragte sie, ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dass ich in der Mathe Prüfung anders bewertet werde und nicht so wie die andern Schüler. Sie meinte das es nicht geht und das wenn ich es nicht schaffe eine Nachprüfung machen kann. Das wusste ich aber schon aber auch diese Nachprüfung bringt nichts. Bin ganze Zeit davon ausgegangen, wenn ich in Englisch und Deutsch bestehe weil ich da sehr gut bin, ich dann trotzdem mein Abschluss bekomme aber sie meinte ich muss Mathe auch bestehen sonst krieg ich mein Abschluss nicht. Vornote in Mathe ist übrigens 5.

Jetzt meine Frage: Kann ich nicht irgendwas dagegen machen das ich anders bewertet werde oder so? Es liegt wie gesagt eine diagnose vor und ich finde es total unfair, 10 Jahre zur schule gegangen, Geld in Nachhilfen reingesteckt für nichts. Dann wärs doch das gleiche Prinzip wenn ich einfach Schule abbreche kriege ja so oder so mein Abschluss dann nicht

Lernen, Schule, Prüfung, Angst, Noten, Abschluss, Abschlussprüfung, Lehrer, Nachprüfung, Zeugnis
Meisterschule während der Aubsildung starten?

Hallo,

Also bevor hier gesagt wird: mach das doch einfach nach einander!

Wäre es ganz gut, wenn sich jemand meine Begründung durchliest.

Und zwar sieht es wie folgt aus:

Ich wollte eigentlich die Abschluss Prüfung meiner Ausbildung vorziehen und somit ende Januar 2023 damit durch sein.

Im Februar fängt die Meister Schule an, die ich direkt machen wollte. Also habe ich mich dafür im Oktober angemeldet (innerhalb des Betriebs).

Nun ist es so, dass ich kurz danach einen Unfall hatte. Und aufgrund der daraus folgenden fehlzeiten darf ich die Prüfung nun nicht mehr vorziehen. Bzw. Der Antrag war zu dem Zeitpunkt noch in Prüfung und die Entscheidung wurde mir jetzt am Montag weiter gegeben.

Ich werde zwar dagegen vor gehen, da die Prüfung aber schon nächste Woche ist, denke ich nicht, dass das noch was wird.

Naja, nun möchte ich mich aber ungern für den Meister abmelden.

Ich hatte meine Ziele tatsächlich auch so gesetzt, dass ich den Meister auch wirklich im Februar anfangen muss, damit ich ~August 2024 die Prüfung machen kann.

So, ich habe nur gelesen, dass ich für die Meister Prüfung selber die Ausbildung abgeschlossen haben muss.

Die lerneinheit bzw. Die schule dürfte daran ja eigentlich nicht gekoppelt sein, ansonsten hätte die Anmeldung ja auch nicht funktioniert.

Zumal ich Kollegen habe, die den Techniker schon während der Ausbildung angefangen haben... ich weiß nur nicht inwiefern das vergleichbar ist...

Deswegen meine Frage, die hoffentlich jemand beantworten kann:

Kann ich während meiner Ausbildung die Meisterschule besuchen?

Abschlussprüfung, IHK-Prüfung, Meisterschule
IHK Prüfungseinsicht? Industriemeister?

Guten Tag, ich hatte in einer schriftlichen Prüfung der BQ 35%.
anschließend hatte ich die mündliche Ergänzungsprüfung mit 70%. Somit kam ich auf ein Gesamtergebnis von 46,67%. (Doppelte Gewichtung der schriftlichen)

nun hatte ich Prüfungseinsicht:
Dort habe ich festgestellt, dass ich viele Punkte nicht bekommen habe. Teilweise habe ich bei Aufgaben 0/6 Punkte bekommen, obwohl der Inhalt richtig war. Auch wenn es keine 6 von 6 Punkte gewesen wären, wären es definitiv keine 0 von 6 Punkte gewesen.

der Prüfer sagte er würde mir dort noch einen Punkt geben können.

zum Ende ist aufgefallen, dass eine Aufgabe komplett übersehen wurde.
dort habe ich dann 4 Punkte draufbekommen. Danach meinte der Prüfer „wenn du 4 Punkte mehr hast, dann hast du ja bestanden, dann müssen wir jetzt das vom Anfang nicht auch noch zu zählen, dann passt das ja“

mir war es egal Hauptsache bestanden.

er hat ein „Protokoll“ geschrieben. Da stand drin, dass ich 4 pkt mehr habe und somit auf 50,7 Prozent komme und bestanden habe.

jetzt fällt mir aber auf das die schriftliche mit der mündlichen anders ins Verhältnis gesetzt werden muss. Und ich würde auf 49% kommen.

somit wäre ich knallhart verarscht worden, weil ich noch mind. Auf einen pkt hätte bestehen können.

wir beide haben aber unterschrieben dass das ergebnis 50,7 ist und ich somit bestanden habe.

könnte er mich trotzdem noch durchfallen lassen?

Schule, Prüfung, Noten, Abschlussprüfung, IHK, Industriemeister, Nachprüfung

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