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Tesla Model x als Erstwagen?

Hallo, und vielen Dank im Vorhinein.

Ich bin 18 Jahre alt, habe meinen Führerschein jedoch mit 17 Jahren abgeschlossen-sprich, 1Jahr begleitendes fahren, wo ich gleich drauf zurück komme.
Ich habe denn Wunsch mir einen Tesla Model X P100 als erstes richtiges Auto zu kaufen. Ich kenne die Problemematiken an denn alten Modellen, stelle mir aber die Frage ob man sich das als erstes Auto erlauben solle..

Bitte unabhängig des Preises antworten. Mir ist bewusst, das man nicht nur denn wagen kauft, sondern man gerade als Fahranfänger bei so einem Auto ordentlich Geld in Unterhalt etc. stecken muss.. Planen tue ich da mit 800€ monatlich!
denn wagen kaufe ich bar, daher fallen dort auch keine weiteren Kosten an.
Ich fahre seit ich 15 bin 45Kmh Autos, und hatte in der Zeit 3 Stück. Natürlich kann man dies nicht mit einem Auto vergleichen, welches 5x2m groß ist (die Ligiers waren 3x1,5m) außerdem bin ich bereits mit 16-heute, früher oft auf dem Übungsplatz und mittlerweile, mit dem begleiteten fahren das Model y Longrange meiner Eltern gefahren. Das hat mir viel Spaß gemacht und hat kein Problem da gestellt. Ich vermute, das ich durch die 3 Jahre „Erfahrung“ schon viel erlebt und festgestellt habe. Und daher zumindest ein Tesla als Erstwagen passen könnte.
die Voraussetzungen passen auch, Photovoltaik auf dem Dach, 15km Arbeitsweg und maximale Strecke einmal die Woche, 60km…

Das Model x ist daher interessant-Viel Platz, Möglichkeit 7 Personen mitzunehmen (was oft das platzproblem im Alltag lösen würde) und meiner Meinung nach, ein schönes Auftreten.
vielleicht hat ja jemand Erfahrung, und kann mir sagen was man kaufen kann/beim Kauf beachten sollte, oder was Alternativen wären.
vielen Dank

Gebrauchtwagen, Autokauf, Elektroauto, Gebrauchtwagenkauf, Tesla, Erstwagen

Ich habe einen Patienten in seinem Zimmer eingesperrt. Habe ich richtig gehandelt?

So etwas ist mir schon mal untergekommen. Zum Hintergrund:

Mein Patient war ein älterer Herr mit Sprachstörungen, Desorientiertheit und Hinlauftendenz (bezeichnet eine Eigenschaft insbesondere dementier Patienten, sich zu bestimmten Orten begeben zu wollen, die außer Reichweite sind). Am besagten Tag ist er bereits einmal von Station (eine Normalstation) gegangen, wobei ich ihn kurz vor einer befahrenen Straße wiedergefunden und zurückgebracht habe.

Ärztlicherseits wurden dem Patienten dann bestimmte Beruhigungsmittel verabreicht (Melperon, ein niedrigpotentes Neuroleptika), die aber nur kurzzeitig Wirkung zeigten. Im Anschluss bewegte sich der Patient auf Station und erlitt durch zu wenig Flüssigkeitszufuhr (er verweigerte das Trinken, Infusionen entfernte er sich umgehend) einen Blutdruckabfall auf 80/40mmHg.

Ich ging auf meine Runde (an dem Tag hatte ich 11 Patienten zu versorgen, teilweise pflegebedürftig, teilweise isoliert, mit starken Schmerzen und schweren Grunderkrankungen) und war in einen Notfall verwickelt (eine Patientin bekam plötzlich stärkste rheumabedingte Schmerzen). Plötzlich versuchte mein desorientierter Patient dann wieder die Station zu verlassen, wogegen ich pflegerischerseits herkömmlich nichts machen konnte (kein Personal für Sitzwachen, für eine erneute Medikamentengabe war es noch zu früh - Gefahr einer Überdosis, er war gutem Zureden nicht zugänglich, die ITS lehnte eine Verlegung zur besseren Überwachung ab).

Also führte ich ihn in sein Zimmer und stellte ein Bett so vor die Tür, dass er diese nur zu einem kleinen Spalt öffnen konnte. Technisch gesehen war das Freiheitsberaubung, aber ich sah kein anderes Mittel, ihn davon abzuhalten, sich wieder in Gefahr zu bringen.

Im weiteren Verlauf sah ich alle 10 Minuten kurz bei ihm vorbei, ob alles gut war. Am Ende ging alles gut, aber war es auch vertretbar, was ich gemacht hatte?

Nein, du hättest es folgendermaßen machen müssen. 50%
Ja, in der Situation hast du richtig gehandelt. 38%
Keine Meinung. 13%
Demenz, Recht, Krankenpflege, Freiheitsberaubung, Pflegefachmann