Frage zu Mietrecht - Sichtschutz im Garten?

Hallo,

Ich wohne seit kurzem in einem Reihenhaus. Zu meiner Wohnung und zu drei anderen gehören Terasse und Garten. Die Terrassen sind durch Schuppen an der Hauswand nicht einsichtig. Der garten verläuft aber am ganzen Haus entlang ohne Begrenzung, trotzdem gehört jedem Mieter eine Rasenfläche direkt vor der terasse bis zum Ende des Grundstückes. Ich habe die Wohnung ganz außen am Haus und mein garten ist durch Zaun und Parkplatz abgegrenzt. Auf der rechten Seite Grenzen aber die Nachbarsgärten. Nun habe ich schnell festgestellt, dass die Nachbarskinder unter Aufsicht der Eltern auf meinem Rasen spielen. Bisher ist es einmal vorgekommen, dass sie auf die terasse sind und an meine Scheibe geklopft haben weil mein Kater am Fenster saß. Als ich einzog und meine terrassenmöbel aufgebaut haben, hatte ich auch ziemlich schnell die Nachbarskinder um mich herum, die ich dann auch den ganzen Aufbau über nicht mehr losgeworden bin.

Ich mag Kinder, sie sind sogar fester Bestandteil meines Berufes. Auch verstehe ich, dass es ihnen schwer fällt diese unsichtbare Grenze zwischen den Gärten zu erkennen und zu verstehen. Aber das sie auf meinem Grundstück spielen, auf die terasse gehen und sogar mit den Eltern teilweise in meinem garten spielen geht absolut gar nicht. Es gibt friedliche Kinder, die stören mich absolut nicht, und da gibt es dann natürlich auch andere Arten von Kindern die den ganzen Tag am schreien sind, inkl. der meckernden und überforderten Mutter.

Nun zu meiner Frage. Ich möchte gerne einen Sichtschutz zwischen meinem und den Nachbarsgärten ziehen. Einfach damit ich meine Privatsphäre bewahre und ich an warmen Sommertagen nicht auf meiner terasse mit vielen Kinderfragen durchlöchert werden :) auch eine Pädagogin hat mal Wochenende und Anspruch auf Entspannung. Darf ich dort einen Sichtschutz ziehen? Die meisten haben eine Höhe von 1,80m. Oder darf es nur ein niedriger Zaun sein?

Ich würde mich gerne über rechtliche Hinweise informieren.

Vielen Dank.

Garten, Mietrecht, Sichtschutz
Darf der Nachbar einen häßlichen "Zaun" an meine Grenze bauen?

Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Folgendes, neben mir wohnt ein Nachbar, die haben schon eine Weile mit uns Streß. Sie stören sich an unseren beiden Rottweilern, die eben ab und zu bellen.

Bisher waren dort Hecken, aber die haben sie dann auf 80 cm beschnitten. Im Sommer meinten sie zu UNS, wir könnten zusammen einen ordentlichen Zaun bauen, da es angeblich unsere Rottweiler sind, die sie stören und Zähne fletschen würden. Obwohl sie selber einen Dobermann haben, der auch ordentlich bellt.

Jetzt sind wir dran schuld obwohl wir schon viel länger die Hunde haben und bisher wider der Darstellungen der Nachbarn noch keinem Kind die Finger abgebissen wurden.

Ja und jetzt haben sie uns vor vollendete Tatsachen gestellt und einen "Zaun" an der Grenze gebaut, aber sowas habt ihr noch nicht gesehen. Das ist eine Konstruktion aus alten Eisenbahnschwellen, verschraubt mit irgendwelchen Kanthölzern und die Zwischenräume haben sie teils mit dicker Folie, teils mit Holzplatten aller Art ausgefüllt, darunter auch SPANPLATTEN und alte Möbelstücke!

Das Ding sieht fürchterlich aus, aber von ihrer Seite lassen sie wahrscheinlich Hecken davor wachsen und das stört die dann nicht und wir müssen uns diesen Mist anschauen.

Darf denn ein Nachbar solch ein offensichtlich gepfuschtes Konstrukt, das nur zweckmäßig einen "Zaun" darstellen soll und wohl dazu dient, daß sie uns nicht mehr sehen müssen, bauen?

Ich fand in der kommunalen Satzung nur, daß die Höhe 2,5 m nicht überschreiten darf, aber ihr Pseudozaun liegt sogar deutlich darunter (etwa 1,80 - 2,00 m, nicht mal ne waagrechte Oberkante)!

Wie ist "Zaun" und "Sichtschutz" definiert? Was kann man da tun?

Folie, Hessen, Nachbarn, Nachbarschaft, Sichtschutz, Zaun, Pfusch
Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht
Was kann ich gegen unverschämte Nachbarn tun?

Guten Tag,

neben unserem Grundstück hat ein Ehepaar aus der Stadt ein Wochenendhaus. Sie haben sich hinter ihr Haus eine Außendusche gebaut. Wohl wissend, dass die Hecke zwischen unseren Grundstücken durchlässig ist und wir manchmal morgens vor der Haustür sitzen. Nicht nur sind sie beim Duschen laut, sie gehen auch zum telefonieren hinters Haus.

Wir haben Sie mehrere male höfflich darauf hingewiesen. Es ist nie was passiert. Sie scheinen gar nicht zu merken, das sie Nachbarn haben.

Vor zwei Jahren ist das ganze eskaliert, als der Nachbar sich über die Feuerstelle beschwert hat, die wir seit 20 Jahren vor der Haustür haben. Sogar gedroht die Feuerwehr zu rufen. Wir haben uns dann ne Feuerschalle geholt und sind um weiter Weg zu sein von ihnen. Sie haben sich über die Äste eines großen Baumes beschwert, der zu ihnen hinüber wächst. Wir haben Leute bestellt, die den Baum beschneiden. Jetzt hat der Kerl nen Teil der Hecke weggemacht. Um einen einfachen kurzen Zaun dorthin zu bauen. Damit man dann alles sieht?! Diese Leute haben keinen Common sense.

Wie gesagt, reden hilft nicht.

Ich treffe da auf taube Ohren. Das mag sich als Geschichte ganz lustig anhören, ist aber ziemlich unlustig, wenn man damit leben muss. Müssen wir jetzt unsere Haustür versetzten? Eine Schallmauer bauen? Ich weiß nicht weiter. Soll ich zur Karen werden und mich über jeden kleinen Pups bei der Polizei beschweren? Das ist doch lächerlich. Habt ihr Fremden aus den Internet vielleicht Rat?

Garten, Nachbarn, Sichtschutz, Lärmbelästigung durch Nachbarn
Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.

Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.

Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.

Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.

Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.

Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Balkon, Sichtschutz, Weg
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Absturzgefahr, Zaun ist wohl Pflicht. Aber, wohin muss er und wie hoch muss er sein?

Hallo zusammen,

wir haben am Hang gebaut, und damit für den Nachbarn über uns eine potenzielle Sturzgefahr an der Grundstücksgrenze geschaffen, denn dort geht es nun etwa 5m steil bergab. Einen Zaun haben wir bisher nicht errichtet, weil auf der Grenze eine Lorbeerhecke wächst. Zwischenzeitlich wurde das Haus verkauft, und die neuen Nachbarn haben Zuwachs bekommen, der nun im Alter ist wo er schnell mal durch den Lorbeerbusch nach unten rutschen und stürzen könnte. Das wollen wir natürlich nicht, also boten wir an den Zaun zu erreichen. Ob wir das müssen steht jetzt erstmal auf einem anderen Blatt.

Das Problem ist ein anderes. Des Nachbars Hecke wurde quasi auf der Grenze gepflanzt, bestenfalls 20 cm dahinter, sicher aber kein halber Meter, was meines Wissens der Mindestabstand wäre. Nun gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: A - Die Hecke muss weg damit der Zaun auf der Grenze stehen kann, B - Wir verschenken einen halben Meter unseres Grundstücks und lassen die Hecke stehen. Ich finde beides nicht gut, aber eine der beiden Varianten wird es wohl werden.

Kann jemand was zur baurechtlichen Situation sagen? Wie weit müsste die Hecke weg sein? Und, by the way, wie hoch muss eigentlcih der Zaun sein? Und, muss es überhaupt ein Zaun sein, reichen hier nicht dezentere Stahlseile? Wir wohnen in NRW.

Dank

Gartenzaun, Nachbarschaftsrecht, Sichtschutz, Zaun
Wie dick müssen Kanthölzer sein, um einen zwei Meter hohen Sichtschutz zu bauen?

Ich möchte einen jahrzehntealten Zaun ersetzen, der langsam in sich zusammenfällt und schon mehrmals notdürftig geflickt wurde.

Mir schwebt eine zwei Meter hohe Holzkonstruktion (bis 2,5 m ist an der Stelle erlaubt) mit Rauhspund vor. Also günstige Nut- und Federbretter, die ich vorher natürlich lackiere.

Der Zaun ist zur Wetterseite und soll auch Stürme und Orkane aushalten, die gerne mal 200 km/h haben können.

Nun meine Frage an Zimmerleute o.ä.

  • In welchem Abstand sollte man die Pfosten setzen, um auf Nummer sicher zu gehen?
  • Welche Stärke sollten die Kanthölzer haben?
  • Zu den Pfostenschuhen: Wenn diese U-Förmig sind, wie herum sollte man sie einbetonieren? Mit den Schenkeln parallel zur Grenze, oder mit den Schenkeln rechtwinklig zur Grenze (sodaß man bequem schrauben kann)? Für A spräche wohl, daß der Druck besser abgeleitet wird, für B die einfachere Montage?
  • Sind Fichtekanthölzer in Ordnung? Es soll jetzt kein Vermögen kosten (Eiche oder so), aber eben doch stabil genug sein.
  • Schrauben: Holzschrauben mit Außensechskant, oder Schloßschrauben und vorher Löcher durch das Kantholz bohren? Was ist stabiler?
  • Müssen es zwingend Edelstahlschrauben sein? Um die Bretter an die Kanthölzer zu schrauben, tun es da auch stinknormale Spax?

Wäre dankbar, wenn mir jemand paar Tips geben könnte.

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