Kann der Vermieter/nachbar mir die Gartennutzung oder das erbauen eines Sichtschutzes verbieten?
Hallo, ich hab mal wieder Vermieterstress. Wir sind in eine Wohnung ins EG gezogen. Hinten führt eine Terassentür zum Garten der zur Hälfte, also am Haus aus Terasse undhintenraus zur anderen Hälfte aus Wiese besteht. Eingefriedet ist unser Garten durch einen Zaun ringsherum. Wir haben einen Kamin und uns nun einen Holzverschlag (Höhe 1,65m) gebaut. Dieser grenzt an dem Zaun zum Nachbargarten. Der Zaun ist etwa 1,20m hoch an dieser Stelle. Dem Nachbarn passts natürlich nicht. Als Grund gibt er an "Weil ich das nicht will" und dass es ihm die " Sich"t kaputt machen würde. Die einzige Sicht die ihm zerstört wurde ist die in unseren Garten und in unser Wohnzimmer. Der Holzverschlag soll nämlich auch genau als solches nämlich als Sichtschutz dienen. Kann er uns den Holzverschlag verbieten? Kann er uns generell verbieten Sichtschutz in Form von Zäunen oder Sträuchern anzubringen? Er und der Vermieter sind best Buddys. Kann der Vermieter uns den Garten, trotz Terassentür und Terasse, verbieten? Im Mietvertrag steht
"mit Gartenteil".
Danke