Sanktion – die meistgelesenen Beiträge

Strafe im Zug?

Hy liebe Leute 

Ich muss sagen ich bin ziemlich verärgert... Und fühle mich ungerecht behandelt ...

Ich und mein Hund sind neulich in einem ÖBB Zug eingestiegen ( es war der letzte ) und ich wollte nach Hause fahren. Ich hatte keinen Beisskorb mit für meinen kleinen chiuhava... Und noch ehe ich den Zug betreten habe kam schon der kontrolleur und sagte ... die Bahnfahrt ist mir untersagt und ich soll den Zug verlassen... Und dass mein Hund eine Fahrkarte benötigt... Daraufhin hab ihm darauf hingewiesen.... ,Dass innerhalb des Bundeslandes Tirol keine Tickets Pflicht für einen kleinen Hund besteht ..er meinte .... Das mag vl sein ... Aber dennoch,. und da ist er sicher dass der Hund einen beiskorb oder zumindest eine Tasche braucht ... Aber er wolle nicht diskutieren und ich und mein Hund sollen aussteigen.. ich sagte das mach ich sicher nicht ...

Dann hat er die Polizei gerufen .... Die Polizei ist 25 Minuten später eingetroffen ....

Zu meiner Verwunderung hat sich die Polizei parteiisch verhalten 

 Und zu dem kontrollereur geholfen und gesagt er wird schon wissen was in den Statuten Steht und gesagt ... Ich soll den Zug verlassen und werde eine anzeige bekommen ... Woraufhin ich fragte weswegen .... Und sie mir antworteten dass ich den Zugverkehr aufgehalten weil dieser bis zum eintreffen der Polizei warten musste ,.. ich sagte ich werde gegen etwaige Strafen in sofortige Berufung gehen .... Woraufhin mir die Polizei entgegnete ,dass es keine Möglichkeit der Berufung gäbe . Worauf ich dann antwortete ... Dass es immer Berufung gibt und ich die Gesetze in Österreich kenne ...

 Mal schauen was was da kommt ??  

 Liebe leute , wie ist eure Meinung dazu

Hund, Alltag, Bahn, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Meinung, ÖBB, Öffentlichkeit, Österreich, Sanktion, Strafe, Zug

Meinung des Tages: Regierung plant neue Maßnahmen beim Bürgergeld - was haltet Ihr davon?

Das Thema Bürgergeld scheidet die Geister. Bürgergeldempfänger kritisieren, dass sie damit am Existenzminimum leben müssten, Bürgergeldgegner hingegen empfinden die Regelungen als zu lasch und befürchten, dass die Arbeitsmotivation leiden könnte. Nun plant die Bundesregierung Neues beim Bürgergeld.

Diese Voraussetzungen gelten für das Bürgergeld derzeit

Um Bürgergeld zu beziehen, muss eine Person erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein. Das bedeutet, der Empfänger muss mindestens 15 Jahre, jedoch noch nicht im Rentenalter sein. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein, mindestens drei Stunden täglich muss eine Arbeit ausgeführt werden können. Außerdem muss die betreffende Person oder jemand in der Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sein, das Einkommen muss also unter dem Existenzminimum liegen.

Bevor Bürgergeld bezogen werden kann, müssen eigene Mittel eingesetzt werden. Das heißt eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen muss vorab eingesetzt werden, sofern Freibeträge nicht überschritten werden. Das erste Jahr Bürgergeld zählt als Karenzzeit, hier wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn dieses erheblich ist. Als erheblich zählt Vermögen von 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro pro Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Neue Pläne der Regierung

Die neuen Regelungen, die die Regierung plant, sind Bestandteil der Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. Damit soll die „lahmende deutsche Wirtschaft“ in Schwung gebracht werden. Durch die Maßnahmen sollen Bezieher von Bürgergeld dazu gebracht werden, eher eine Arbeit aufzunehmen.

So sollen beispielsweise Strafen verschärft werden, wenn Menschen sich weigern, Jobs anzunehmen. Wer ohne triftigen Grund eine Stelle ablehnt, muss mit Bürgergeldkürzungen von 30% für drei Monate rechnen.

Auch Schwarzarbeit soll nun als „Pflichtverletzung“ gelten. Auch hier droht eine Kürzung bis zu 30% für drei Monate

Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll außerdem halbiert werden. Zur Erinnerung: Derzeit ist ein Zeitrahmen von zwölf Monaten angegeben – künftig soll dies auf maximal sechs Monate halbiert werden.

Auch bezüglich eines potentiellen Arbeitsweges gibt es neue Perspektiven: Wer bis zu sechs Stunden am Tag arbeitet soll, wenn es nach der Regierung geht, Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden hinnehmen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, müsste sogar drei Stunden für die Hin- und Rückfahrt in Kauf nehmen. Jobcenter sollen im Umkreis von 50 Kilometern nach möglichen Arbeitsplätzen suchen.

Reaktionen aus der Politik

Skeptisch ist die SPD. Dagmar Schmidt, die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, kündigte eine Prüfung der Beschlüsse an. Aus dem Ressort von Minister Hubertus Heil gab es auch nur eine eher wortkarge Reaktion – man müsse abwarten, was tatsächlich umgesetzt werde.

Anders sieht es der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auf X (ehemals Twitter) beschreibt er das Vorhaben als „ökonomisch klug“ und erklärt, dass diejenigen, die „keine Lust“ haben zu arbeiten, obwohl sie könnten, bald „mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“ werden. Generell hat sich die FDP stark für entsprechenden Maßnahmen ausgesprochen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die einzelnen Maßnahmen?
  • Gibt es welche, die ihr zu lasch oder zu strikt findet? Falls ja, weshalb?
  • Welche Strecken / Zeiten sind mit Blick auf die Arbeitsstätte Eurer Meinung nach vertretbar?
  • Denkt Ihr, strengere Maßnahmen führen tatsächlich dazu, dass mehr Menschen Arbeit aufnehmen werden?
  • Könnte die Wirtschaft durch derartige Beschlüsse angekurbelt werden?
  • Sollten die Voraussetzungen, um Bürgergeld beziehen zu können, noch strenger werden? 
  • Sollten Leute, die dauerhaft massiv gegen Auflagen verstoßen, komplett aus dem Leistungsspektrum des Bürgergelds fallen?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
https://x.com/MarcoBuschmann/status/1809885773912555715

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Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ... 47%
Ich halte die strengeren Maßnahmen für sinnvoll, weil ... 41%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Sanktionen gegen Freund?

Hallo,

ich lebe schon seit 2 Monaten mit meinen Freund in einer Wohnung. Ich liebe ihn sehr. Ich bin dankbar für jede Sekunde, mit der ich Zeit mit ihn verbringe und finde, dass der Umzug einer der besten Entscheidungen meines Lebens war, aber ich finde, dass er sehr negative Angewohnheiten hat, mit dem es sich schwer leben lässt. Er tut zum Beispiel nichts im Haushalt.
Er kauft nichts ein, er wäscht nicht seine Kleidung, er hilft nicht bei den Abwasch, ich muss für ihn kochen und unser Zimmer aufräumen. (Ich putze meist unser Zimmer, inklusive Bett. Warum? Wenn ich ihn beauftrage macht er es sehr mangelhaft, egal wie oft ich es ihn sage.)

Das habe ich noch lange akzeptiert, aber vorgestern, als ich vom Einkaufen nach Hause gegangen bin, hat er als ich die Tür aufgesperrt habe mit einer Tüte voller Lebensmittel, mir einen Korb voll seiner Wäsche vor meine Füße gelegt und gesagt: "Hier, die brauche ich noch morgen", und dabei hat er mir nett auf die Schulter geklopft. "Was geht bei dir ab?!", habe ich mir gedacht. Ich will ja nicht ins Detail gehen, aber da ich leicht koprophobe-Tendenzen habe, möchte ich hier erwähnen, dass manch seiner Kleidungsstücke vorne weiße und hinten braune Flecken hatte.

Ich hab ihn darauf angesprochen und er meinte, dass er wohl eine Waschmaschine bedienen könne, aber warum sollte er die Wäsche machen, wenn ich es auch machen kann? Da wurde es mir klar: Reden bringt nichts, solange er keinen guten Grund dazu hätte. Mein Wohlergehen schien nicht Grund genug zu sein. Schluss machen will ich trotzdem nicht aus so einem Grund. Er ist nicht komplett faul, er nutzt einfach seine Energie für anderes. Aber dennoch, sollte er nicht alles mir überlassen.

Ich dachte nach und während ich die Tagesschau angeschaut habe, hat es mich getroffen. Ein Sanktionspaket kann, nein ist die Lösung für all meine Probleme. Sofern er selber nicht mein Problem erkennt, mache ich es so bemerkbar wie möglich.

Dieses Paket beinhaltet:

  • Sanktionen im Bereich Lebensmittel. Gekauft wird nur das nötigste. Sonderwünsche werden nicht berücksichtigt.
  • Sanktionen im Bereich Reinigung. Gewaschen von mit werden nur 7 Kleidungs- stücke in der Woche.
  • Sanktionen im Bereich Wohnen. Unser Schlafzimmer annektiere ich, um Sauberkeit sicherzustellen. Er schläft dann auf der Luftmatratze.
  • Sanktionen im Bereich Kochen. Zwei Mahlzeiten am Tag, die letzte kann er selber machen.
  • Ein komplettes Sex-Embargo. Vaginal, Anal, oder Oral Sex wird nicht mehr toleriert. Nur Handjobs werden erlaubt sein.

Das wären dann die härtesten Sanktionen, die ich jemals verabschiedet habe. Ich werde dazu ihn noch ein sehr brutales Ultimatum stellen: Ich fordere seine Vasallisierung. Er wird im Haushalt das machen, was ich ihn sage oder ich verabschiede ein fatales (W)LAN-Embargo.

Was haltet ihr von der Idee? Zu extrem oder genau richtig?

Ihr müsst verstehen, ich fühle mich wie eine 50 Jährige Frau in einer gescheiterten Ehe, mit dem Motto: "Putzen ist das wichtigste, liebe ist zweitrangig."

Beziehung, Sanktion

Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderungen der FDP, die u.a. Bürgergeld-Sanktionen, aber auch das Aus für die Rente mit 63 bedeuten könnten?

FDP und SPD sind sich des Öfteren uneins – so auch bei den neuen Forderungen, die die FDP in einer Beschlussvorlage für den kommenden Parteitag gestellt hat: Nämlich das Aus für die Rente mit 63 und wesentlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.

Verschärfungen beim Bürgergeld

Die FDP fordert, dass Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Wer also ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit ablehnt, der müsse dann mit sofortigen Kürzungen rechnen. Doch die Sanktionen sollen noch weiter reichen – bis zu einer kompletten Streichung der Leistungen. Außerdem fordert die FDP, dass das Leistungsniveau nicht weiter steigen soll.

Zum Vergleich: Aktuell gibt es Leistungskürzungen im Stufenmodell. Bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden – für einen Monat. Dann wartet bei weiteren Verstößen eine erneute Kürzung, dieses mal um bis zu 20 Prozent, danach besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Leistungskürzung um bis zu 30 Prozent.

Rente mit 63 nicht mehr umsetzbar

Nicht nur Bürgergeldempfänger sind derzeit im Fokus der FDP. An den Kragen gehen sollen es auch dem Modell mit der Rente ab 63 – denn aufgrund des Fachkräftemangels könne sich Deutschland diese „frühe“ Rente nicht mehr leisten, so das Argument der FDP.

Viel mehr, so die Liberalen, solle das Arbeiten im Rentenalter attraktiver gestaltet werden.

Ende der Förderungen der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sollen, wenn es nach der Argumentation der FDP geht, endgültig in den Markt übernommen werden. Deshalb solle die staatliche Förderung enden – die EEG-Umlage, über welche der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert wird, soll dann schrittweise abgeschafft werden.

Reaktionen aus der Politik

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete gegenüber der dpa die Vorschläge der FDP als „Überbleibsel aus der Mottenkiste“. Er sieht darin keinerlei wirtschaftliche Kompetenz, viel mehr eine Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung.

Auch Lars Klingbeil, der Chef der SPD, sieht in den Vorschlägen der FDP vielmehr einen Angriff auf die wahren Leistungsträger.

Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linken, kritisierte das FDP-Papier. Er beschrieb es als „Dokument der sozialen Grausamkeit“. Für ihn steht fest: Wenn SPD und die Grünen die Liberalen „erneut durchkommen lassen“, so seien sie politisch erledigt.

Für die Union rückt das Ende der Ampel näher: CSU-Chef Markus Söder bezeichnete gegenüber der BamS das Papier als eine „Scheidungsurkunde für die Ampel“.

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, forderte, dass dich FDP sich ehrlich machen müsse. Entweder, sie würde aus der Ampel aussteigen oder einige notwendige Maßnahmen durchsetzen.

Auch innerhalb der Ampel gab es ähnliche Lesarten – der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Helge Lindh beispielsweise sagte gegenüber der Bild, dass sich das Papier – vorausgesetzt die FDP würde das ernst meinen und so umsetzen wollen – wie eine Austrittserklärung aus der Koalition lesen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Vorschläge der FDP? Denkt Ihr, dass ein Austritt der Partei möglich oder sogar gar nötig sei? Wie seht Ihr die Ampel in deren Zusammenhalt? Welche Konsequenzen könnte eine finale Spaltung haben? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-buergergeld-sozialstaat-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-regelsatz-kuerzung-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-punkte-plan-fuer-wirtschaftswende-fdp-will-arbeitsverweigerern-das-buergergeld-um-30-prozent-kuerzen_id_259874206.html

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Jobcenter Sanktioniert mich grundlos?

Geht um folgendes:

Das jc will seit Februar meine Heizkosten Abrechnung, ich hab mitgeteilt, dass ich diese erst in 2-3 Monaten bekommen.

Am 7. Mai ging deren Brief raus, dass sie Kontoauszüge mit dem Heiz Guthaben auf meinem Konto sehen wollen, am Samstag vor Pfingstmontag, kam der Brief erst an, also fast 2 Wochen später.

Frist war der 24. Mai, Brief kam am ca 18. bei mir an.

Ich habe am 22. versucht, gemütlich Kontoauszüge abzuheben, um sie in deren Briefkasten zu werfen, als ich feststellen musste, dass aufgrund meines online bankings keine physischen Kontoauszüge für mich ausgedruckt werden.

Ich teilte dem Jobcenter am 23. Mai mit, dass ich die Unterlagen nicht abheben und nicht ausdrucken kann und diese deshalb verzögert von meiner gesetzlichen Betreuung geschickt werden.

Meine Betreuerin ist für meine Behörden Angelegenheiten zuständig, damit genau so etwas nicht passiert, meines Verständnisses nach hätte sich das Jobcenter sowieso bei ihr melden sollen und nicht bei mir, grade weil sie meine Betreuerin für Behörden Angelegenheiten ist.

Ich habe also vor Fristablauf bescheid gegeben, nachdem der Brief an sich schon knapp 2 Wochen gebraucht hat, dass ich die Unterlagen nicht habe und nicht ausdrucken kann.

Trotzdem habe ich nur lappige 300€ Bürgergeld überwiesen bekommen, nach bezahlung aller meiner Rechnungen, habe ich ca 50-70€ im Monat zum Leben übrig.

Ich habe weder die Mitwirkungspflicht verletzt noch habe ich einen Termin verpasst, und beides ist NOCH NIE vorgekommen.

Heute ist Feiertag und weder das Jobcenter ist erreichbar noch meine Betreuerin, mir lässt es keine Ruhe und hoffe mir kann jemand sagen ob ich das Recht auf eine Nachzahlung habe, zumal ich einerseits vor Fristablauf bescheid gegeben habe und andererseits sowieso die Bitte der Kontoauszüge an meine Betreuerin hätten gehen sollen anstatt an mich.

Vielen Dank

Jobcenter, Sanktion

Grundsicherung mit verschärften Sanktionen für Arbeitssuchende statt Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder kontrovers diskutiert. Die vermutlich künftige Regierung aus Union und SPD plant laut Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergelds. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es darin. Das bisherige System soll zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlicher zu regeln.

Konkret geplant sind verschärfte Sanktionen und Kontrollen, sodass Leistungskürzungen schneller greifen können. Wer als arbeitsfähige Person zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss als sogenannter „Arbeitsverweigerer“ mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Künftig müssen sich die Leistungsbeziehenden ferner aktiver um Arbeit bemühen. Dafür soll eine monatliche Meldepflicht beim Jobcenter eingeführt werden. Insofern soll auch die Definition zumutbarer Arbeit verschärft werden, Personen müssen etwa längere Pendelzeiten akzeptieren. Die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, soll zudem zeitlich stärker begrenzt werden.

Die Bürgergeld-Reform steht in der Kritik. Die monatliche Meldepflicht und die strengeren Zumutbarkeitsregeln werden als bürokratisch und potenziell stigmatisierend kritisiert. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor einer sozialen Härte, da die verschärften Sanktionen und der mögliche vollständige Leistungsentzug existenzbedrohend sein könnten. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das eine vollständige Leistungsstreichung nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig hält. Die Jusos und weitere Teile der SPD lehnen die Rückabwicklungspläne zum Bürgergeld ab. Sie kritisieren, dass die Reform eine Abkehr von sozialdemokratischen Grundwerten darstellt und die soziale Absicherung für Bedürftige gefährde.

Quelle

Bürgergeld vor dem Aus. Kommende Regierungskoalition plant Verschärfung bei Sanktionen.

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Sehr negativ 44%
Sehr positiv 23%
Eher positiv 12%
Unentschieden 11%
Eher negativ 11%
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Meinung des Tages: Russische Sportler zu den Sommerspielen 2024 zugelassen - wie bewertet Ihr die Entscheidung des IOC?

Das IOC hat entschieden, russische und belarussische Athleten bei den kommenden Sommerspielen in Paris wieder zuzulassen. Ukrainische Vertreter kritisieren die Entscheidung und befürchten vor allem etwaige russische Propaganda...

Voraussetzungen für russische und belarussische Sportler

Knapp zwei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sollen russische und belarussische Sportler bei den Olympischen Sommerspielen im nächsten Jahr in Paris antreten dürfen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Athleten ausschließlich unter neutraler Flagge teilnehmen und Mannschaften zudem nicht zugelassen sind. Darüber hinaus wird es untersagt sein, die Nationalhymnen beider Staaten zu spielen und nationale Symbole und Fahnen zu präsentieren. Weiterhin darf keiner der partizipierenden Athleten eine Verbindung zur Armee oder den Sicherheitsbehörden aufweisen oder den Angriffskrieg in der Vergangenheit in irgendeiner Art und Weise befürwortet haben.

Als zusätzliche Auflage fordert das IOC von allen Athleten ein schriftliches Bekenntnis zur Olympischen Charta sowie dem friedvollen Charakter der olympischen Bewegung. Dass die beiden Staaten im kommenden Sommer in Paris antreten dürfen, stößt jedoch auf teils große Kritik...

Kritik an der Entscheidung des IOC

Obgleich beide Staaten seit vielen Monaten sowohl wirtschaftlich als auch politisch weitgehend isoliert sind, schrumpfte die Zustimmung innerhalb der internationalen Sportverbände in den vergangenen Monaten, die Sportler beider Länder weiterhin kategorisch von Sportveranstaltungen auszusperren.

Sowohl der ukrainische Außenminister Dmitro Kuleba als auch Innenministerin Nancy Faeser befürchten, dass Russland die Olympischen Spiele für Propagandazwecke missbrauchen könnte. Es sei nur schwer vorstellbar, dass die Athleten vor den Augen des internationalen Publikums tatsächlich neutral auftreten würden. Der ukrainische Schwimmer Mychailo Romantschuk mahnte an, dass bereits über 400 ukrainische Athleten im Krieg umgekommen seien. Seiner Meinung nach sei es eine Schande für die Welt des Sports, die beiden Staaten sukzessive wieder zu integrieren, während die russischen Angriffe auf Städte, Zivilisten und Sporteinrichtungen weitergingen.

Auf Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes begrüßt man die Entscheidung vor allem hinsichtlich der nun herrschenden Klarheit für die teilnehmenden Athleten. In Russland selbst gab es unterschiedliche Reaktionen auf die Entscheidung: Während einige Sportler den Schritt begrüßten, gingen manchen Sportfunktionären die Zugeständnisse des IOC nicht weit genug. Die Bedingungen kämen einer Diskriminierung gleich und seien nicht mit dem Grundsätzen des Sports vereinbar.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Entscheidung des IOC? Ist es angebracht, russische Athleten wieder in internationale Sportveranstaltungen zu integrieren? Ist eine Trennung zwischen Politik und sportlichen Großereignissen überhaupt möglich? Sollten Sportler für die Handlungen ihrer Regierung bestraft werden dürfen? Und wie verlässlich können Nachweise über eine etwaige Befürwortung des Krieges oder Militär- oder Kreml-Nähe überhaupt erbracht werden?

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/sport/sommerspiele-2024-ioc-beendet-russland-bann-1.6316846

https://www.sueddeutsche.de/sport/russland-krieg-ukraine-faeser-paris-2024-olympia-ioc-putin-1.6316957

Die Entscheidung des IOC ist gut, da... 63%
Ich finde die Entscheidung kritisch, weil... 30%
Ich habe eine andere Meinung und zwar.. 7%
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Sanktion ALG 2 trotz Beschäftigung

Hallo, ich bin Alleinerziehend, habe einen Teilzeitjob und erhalte ergänzendes ALG. Ich habe vom Jobcenter zwei Einladungen erhalten wobei es um Gespräche um meine "berufliche Zukunft" handelt. Den ersten Termin habe ich fristgerecht schriftlich abgesagt und darin mitgeteilt, dass ich Aufgrund einer Beschäftigung kein Interesse mehr an einer Weitervermittlung habe.

Dann erhielt ich eine neue Einladung, der ich innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Schreibens nachkommen sollte. Da ich jeden Monat eine Geahaltkopie beim Jobcenter einreiche, habe ich die zweite Absage zwei Wochen später eingereicht und natürlich die Frist verpasst. Nun erhielt ich eine Sanktion von 10% und ich habe dagegen Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, die Termine abgesagt zu haben.

Dann erhielt ich morgens, während ich mich fertig zur Arbeit machte einen Anruf vom Jobcenter. Er meinte ich müsste solange zu den Terminen erscheinen, bis ich keine Leistungen mehr beziehe vom Jobcenter. Und das Nichterscheinen würde rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Außerdem meinte er, ich hätte drei Einladungen erhalten, wobei ich nur zwei erhalten habe. ich schätze das sollte eine mündliche anhörung sein. Ich bin zwar momentan in Teilzeitbeschäftigt, aber nur solange bis mein Kind etwas größer ist, so dass ich dann eine Vollzeitstelle antreten kann.

Nun meine Frage, was kann ich tun um dieser Sanktion zu entgehen?

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Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

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Führerschein freiwillig abgeben wegen Angstzuständen um nicht mehr zum fahren gedrängt zu werden?

Hallo,
Ich bin sehr verzweifelt. Seit 2009 habe ich meinen Führerschein. Ich hab ihn damals nur gemacht weil alle gesagt haben es sei wichtig und ich werde ihn brauchen. Schon damals war mir unwohl dabei. Ich bin selten gefahren und dann 2-3 Jahre gar nicht mehr. Ich habe in der Zeit eine generalisierte angststörung bekommen. Das heißt, dauerhafte Angst um Familienmitglieder, dauerhafte Angst dass ich sterbe oder sehr krank bin, Angst Auto zu fahren und noch vor vielen anderen Dingen hatte ich Angst. Hauptsächlich auch dass Verwandte, Familienmitglieder oder mein Partner oder ich einen Unfall haben und sterben. Das war meine Hauptangst. Wenn ich wusste dass einer von ihnen gerade mit dem Auto fährt hab ich Herzrasen bekommen, Bauchkrämpfe, Durchfall und hab gezittert und konnte nichts machen wie da sitzen und warten bis sie geschrieben haben dass sie gut angekommen sind. Erst dann ging es mir besser. Ich war über ein Jahr in einer Therapie. Alle Ängste die ich hatte gingen weg oder würden weniger, bis auf das Autofahren von anderen und von mir selbst. Ich hasse Autos. Und mein Leben wäre so viel einfacher wenn keiner aus meiner Familie Auto fahren würde und ich auch nicht. Dann wäre diese qualvolle Angst endlich weg. Ich hab sogar schon extra Fahrstunden genommen vor einem Jahr damit damit meine Angst vor Unfällen besser wird. Es half nichts. Auch beim Psychologen half es mir nicht. Dann musste ich umziehen und mir blieb nix anderes übrig wie täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Es war die Hölle. Schließlich wurde ich dann vor 3 Monaten arbeitslos und habe dieses Auto endlich verkauft und es war eine Befreiung. Nun will das Arbeitsamt mir so ein Darlehen geben damit ich Arbeitsstellen annehme die weiter weg sind. Versteht mich nicht falsch. Ich will arbeiten. Ich kann nicht nur daheim rumsitzen. Ich brauche auch das Geld und möchte auch nicht vom Staat leben. Ich würde sofort jede Arbeit annehmen die ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen würde. Egal ob ich trotz guter Ausbildung putzen müsste. Ich würde alles machen. Ist es möglich den Führerschein abzugeben bei der Polizei? Kann mir das Arbeitsamt dadurch Sanktionen geben? Ich kann nicht Auto fahren, ich bekomme sofort herzrasen und Todesängste. Ich war beim Psychologen. Nichts hilft. Auch ein fahrtraining nicht.

Angstzustände, Arbeitsamt, Sanktion

Was geschieht bei Ablehnung eines Jobs über das Teilhabechancengesetz?

Ich wurde vom Jobcenter zu einer Kontaktbörse, bezüglich des Teilhabechancengesetzes eingeladen, wo mich ein Arbeitgeber, im Rahmen der Veranstaltung, über ein entsprechendes Stellenangebot informieren sollte und ich mich darüber hinaus bei den anderen Arbeitgebern informieren konnte. Dort angekommen wurde ich zum Stand einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese machte mit mir einen Termin aus. Dort sollte ich dann dahin gedrängt werden, dass ich in der Produktion im Schichtsystem eingesetzt werden soll. Ich habe kaufmännische Berufe erlernt, da ich weder handwerklich begabt und auch nicht körperlich sehr kräftig bin. Des Weiteren habe ich auch bereits Rückenprobleme, nur wurde dafür noch keine Ursache gefunden. Weil ich aber kein Attest habe, wird dies von der Firma nicht akzeptiert. Ein anderes Problem was ich damit habe, ist dass ich eine Wochenendbeziehung, in ca. 70 km Entfernung. Wenn ich dann dauernd an Wochenenden arbeiten müsste und möglicherweise noch an freien Tagen telefonisch abrufbereit sein muss, dann können wir uns kaum noch sehen. Nun traue ich mich nicht, dies als Grund anzugeben, zumal ich glaube, dass es sowieso nicht interessieren würde und ich befürchte, dass man mir dann vorwirft, dass ich mich auch außerhalb meines Wohnortes aufhalte, obwohl ich strikt darauf achte Montag bis Freitag nach Post zu sehen, um erreichbar zu sein.

Im Grunde genommen, bin ich vom Teilhabechancengesetz wenig begeistert, da man da lange Zeit nur Mindestlohn erhält und noch nicht mal Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Lediglich im Hinblick darauf, dass ich den Mangel der geringen Berufserfahrung in meinen erlernten Berufen dadurch verringern kann, halte ich es für akzeptabel. Wenn ich aber nun in eine Tätigkeit gedrängt werden soll, die ich nicht will und die mir auch nicht liegt, so entspricht dies nicht dem Sinn des Gesetzes. Auch halte ich es für einen Skandal, dass solche Ausbeuter noch zusätzlich von diesem Programm profitieren und dorthin massenweise Leure verscherbelt werden.

Nun warte ich darauf Jobangebote der Firma zu

erhalten. Wenn es in die Richtung läuft, beabsichtige ich aber es abzulehnen,

da ich damit absolut nicht klar komme. Ich bin sehr verzweifelt. Droht mir

dafür eine Sanktion von 30%? Es war ja eigentlich nicht als

Vermittlungsvorschlag ausgewiesen und wenn ich auf meinen Akaunt bei der

Bundesagentur für Arbeit gucke, so steht dies dort auch nicht bei meinen

Vermittlungsvorschlägen. Wäre ich gar nicht erst hingegangen, hätten mir

wahrscheinlich nur 10% gedroht. Muss ich sogar damit rechnen, wegen

sozialwidrigem Verhalten über 5 Jahre sanktioniert zu werden. Ich denke mir,

dabei muss ja rechtlich berücksichtigt werden, dass mein Gehalt ja weiterhin

vom Staat erhalten würde. Der einzige Unterschied wäre nur, dass ich das Geld

nicht als Arbeitslosengeld 2 bekomme, sondern aus dem Fond für das

Teilhabechancengesetz. Insofern habe ich ja meine Hilfsbedürftigkeit nicht

verlängert.

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