Hey Leute,
ich stelle diese Frage für einen Freund also mich betrifft es nicht.
Er hat eine Anhörung vom Jobcenter erhalten, weil er zu einem Bewerbungsgespräch bei einem Arbeitgeber nicht erschienen ist, welches ihm per Vermittlungsvorschlag "aufgezwungen" wurde.
Tatsächlich hat er sich aber, nachweisbar, vor diesem Termin bei dem Unternehmen beworben und eine Absage erhalten. Daher ist er dann auch nicht zu dem Gespräch erschienen.
Meiner Meinung nach, darf das Jobcenter ihn deswegen nicht sanktionieren, da er sich ja nicht geweigert hat die angebotene Stelle anzutreten.
Vielleicht könnt ihr mir da etwas helfen ?