Eingliederungsvereinbarung bei Stellenangebote innerhalb 3 Tage zu bewerben welcher Tag?

4 Antworten

Wenn in den Stellenangeboten keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war, dann darf es auf NICHT - Bewerben ohne wichtigen Grund keine Sanktion geben, wenn du ansonsten deinen Mitwirkungspflichten nachkommst, also selber deine zu erbringenden Bewerbungsnachweise erbringst.

Umgehend bedeutet ja, sobald es dir möglich und zumutbar ist, also am besten gleich nach Erhalt des / der Angebote, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen, so wie es in deiner EGV - gemeinsamen vereinbart wurde, es sei denn du kannst einen wichtigen Grund nachweisen bzw. dem Jobcenter dann glaubhaft machen.

Du solltest dich dann spätestens am Mittwoch beworben haben, auch wenn der Samstag als Werktag gilt, aber zumindest bei uns kommt selbst am Samstag die Post im Regelfall nicht vor 11.30 - 12.00 , dieser Tag sollte also entfallen, Sonntage und Feiertage eh.

Dolijo 
Fragesteller
 18.01.2021, 13:23

Stimmt es, ich möchte die Stelle nicht haben und als Tipp würde mir gegeben nur den Lebenslauf anschreiben in ein kleines briefcouver rein machen, ist das erlaubt?

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isomatte  18.01.2021, 13:31
@Dolijo

Verboten nicht, aber man sollte doch wissen was zu einer ordentlichen Bewerbung gehört und wie man diese korrekt verschickt bzw. versendet.

Man könnte dir dann ggf. eine Absicht unterstellen, was aber im Regelfall nicht nachweisbar sein sollte und keine Sanktion zur Folge haben dürfte.

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Dolijo 
Fragesteller
 18.01.2021, 13:43
@isomatte

Ok habe mich entschieden es heute zu versenden und möchte es gern In den postbriefkasten hineintun, abholen würde es erst Mittwoch ist sowas ok? Zählt es das ich mich dan heute schon beworben habe, werde die bewerbung lieber richtig machen

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isomatte  18.01.2021, 13:58
@Dolijo

Es zählt der Poststempel, nicht das Datum auf deiner Bewerbung, dann könnte man ja sonst was für einen Tag angeben.

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Dolijo 
Fragesteller
 18.01.2021, 14:02
@isomatte

Ja aber wie kann ich es andester machen, wenn die Post erst am Mittwoch geholt wird so als Tipp, direkt zur Post fahren?...

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isomatte  18.01.2021, 14:07
@Dolijo

Sicher doch !

Bei uns wird 2 x am Tag geleert und ich wohne auch in keiner Großstadt.

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HansHans355  18.01.2021, 15:00
@Dolijo

In diesem Fall vollkommen egal. So lange der Vermittlungsvorschlag nicht per Einschreiben kam und du nicht zugibst den am Samtag erhalten zu haben, kann der auch heute in deinem Briefkasten angekommen sein.

Hier geht es nicht darum, was im Gesetz steht, sondern darum, ob man dir etwas nachweisen kann oder nicht. Und das ist halt nicht der Fall.

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Dolijo 
Fragesteller
 18.01.2021, 18:13
@HansHans355

Also auf dem Brief steht unten das ich mich umgehend bewerben muss, habe die Bewerbungen jetzt fertig und würde sie morgen früh zur Post geben, laut Wikipedia steht bei erster Gelegenheit, wäre dies dan eigentlich nicht heute gewesen?

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Haben die Stellenangebote eine Rechtsfolgebelehrung? Wenn nicht, sind die eh nicht verbindlich.

Hast du Interesse an den Stellen? Wenn nicht, schicks per Post im 80 Cent Umschlag: Standardanschreiben und Lebenslauf, aber keine Anhänge, keine Mailadresse und keine Telefonnummer. Und einfach 1-2 Tage rückdatieren. Das kann dir eh keiner nachweisen, dass du zu spät warst und nicht die Post getrödelt hat. Und das Jobcenter kann nicht nachweisen, wann du die Stellenangebote erhalten hast, sofern die nicht per Einschreiben kamen.

Reicht also bis Freitag die Bewerbungen zu verschicken, Dienstag kam der Vermittlungsvorschlag und auf Donnerstag datierst du die Bewerbung. Wobei in Corona Zeiten die Post auch noch länger unterwegs sein kann.

Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 21:03

Interesse an Arbeit schon aber die 2 stellen sagen mir nicht zu. In dem Schreiben ist kein Rechtsfolgebelehrung. Es steh darin das gefordert wird Lebenslauf plus Zeugnis, bitte bewerben sie sich umgehend über arbeitsagentur. De schriftlich oder per Email, aber in meiner Eingliederungsvereinbarung steht, wenn ich ein Stellenangebot bekomme solle ich mich innerhalb 3 Tage bewerben. Ist es nicht verboten solche Bewerbung zuschreiben im kleinen Umschlag, weil in der EGV steht auch darin das ich meine Bewerbungen gewissenhaft schreibe, also ohne dabei schlechtes Gewissen zu haben :) ich schaue mal ob ich Bilder hochladen kann

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HansHans355  17.01.2021, 21:08
@Dolijo

Mit der Schriftform erfüllst du die Bewerbungspflicht. Dem Sachbearbeiter vom Jobcenter zeigst du dein Bewerbung nicht und der Arbeitgeber darf dem Jobcenter die nicht zeigen (Datenschutz). Schon wird das Jobcenter garnicht erfahren, ob du da eine hochwertige Mappe geschickt hast mit zig Anhängen oder die Minimalvariante.

Da sollte eher der Sachbearbeiter vom Jobcenter ein schlechtes Gewissen haben, dass der dir keine vernünftigen Vermittlungsvorschläge schickt.

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Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 21:11
@HansHans355

Der Job ist schon ok ich wurde auch gefragt, aber der Stundenlohn bezieht sich maximal auf 10 Euro und der andere job wäre das gleiche nur mit nem etwas noch niedrigerem Stundenlohn... Ich könnte beim Telefon nicht alles ablehnen das ganze andere wären Firmen an denen in 0 Interesse habe, aber ihr Tipp ist sehr interessant, also ich kann das echt so umsetzten.

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Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 21:14
@Dolijo

Als ich ablehnen wollte sagte sie noch sie können nicht alles ablehnen... Sie müssen einen sozialversicherungspflichtigen Job machen

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HansHans355  17.01.2021, 21:15
@Dolijo

Schau mal in die Erreichbarkeitsanordnung. Du müsstest mit dem Jobcenter garnicht telefonieren und könntest deine Telefonnummer löschen lassen, wenn du deine Ruhe haben willst.

Das Jobcenter ist sehr einseitig, was es seinen Kunden so erzählt. Die Rechte und Möglichkeiten für den Kunden werden da lieber verschwiegen....

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Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 21:18
@HansHans355

Erstmal im voraus vielen danke für ihre Zeit, wo steht den die Erreichbarkeitsverordnung? Ich will die Bilder hochladen aber es funktioniert aus irgendeinen Grund nicht... Kann vielleicht am Handy liegen ich probiere es weiterhin, aber aufjedenfall will ich diese 2 Jobs nicht haben, ich weiß es ist kein wunschkonzern aber das geht einfach nicht...

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Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 21:20
@Dolijo

Ich werde in 1 Stunde am PC nochmal probieren es hochzuladen, falls sie da dan nicht mehr da sind, würde ich mich freuen wenn sie mir mögen schreiben würden, stimmt das eigentlich, laut einem Freund müsste es bis Mittwoch dort sein, weil Samstag Sonntag nicht zählen würde hmm

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HansHans355  17.01.2021, 22:00
@Dolijo

https://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung#Inhalt_der_Anordnung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013034.pdf

Dort kannst du selbst nachlesen, dass du nur postalisch erreichbar sein musst.

Glaub hier bei gutefrage kann man garkeine Bilder hochladen.

Wenn man es wirklich ganz offiziell betrachtet, bedeutet 3 Tage bei Erhalt am Samstag, dass die Bewerbungen bis Dienstag 23:59 Uhr abgeschickt sein müssen. Aber ich habe dir oben doch geschrieben, wie man es inoffiziell sehr flexibel handhaben kann.....

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TeamStoffcouch  18.01.2021, 00:46

Wenn in der Eingliederungsvereinbarung steht das man sich auf Stellenangebote Bewerben soll braucht es keine extra Rechtsfolgenbelehrung auf dem Stellenangebot.

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TeamStoffcouch  18.01.2021, 11:18
@HansHans355
BSG v. 10.12.1981 – 7 Rar 24/81 – BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18

1981 ... Hartz-IV gibts erst seit 2005. Außerdem steht da nichts über eine Eingliederungsvereinbarung.

BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010- B 14 AS 92/09 R, Rn. 24

Da steht nicht drinne das in der EGV stand das man sich auf Stellenvermittlungsvorschläge bewerben muss.

SG München S 13 AS 2433/14,10.08.2016

Hier scheint sich das Jobcenter nur auf den Vermittlungsvorschlag zu berufen und Sanktioniert nicht weil die Eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten wurde sondern weil das Beschäftigungsverhältnis nicht zustande gekommen ist.

Zugleich ob der Beklagte den Bewilligungsbescheid vom 17.2.2014 in Höhe der Minderung auf. Zur Begründung führt er aus, dass der Kläger trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen durch sein Verhalten das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses aus dem Vermittlungsvorschlag vom 21.3.2014 von vornherein verhindert habe

Ob das auch anwendbar ist wenn das Jobcenter nur wegen dem Verstoß gegen die EGV Sanktioniert bleibt fraglich.

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Das Jobcenter schrieb also:

bitte bewerben sie sich umgehend

Wikipedia schreibt dazu (mit Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs):

Mit der Aufforderung, die Leistung oder die Nacherfüllung „in angemessener Zeit“, „ umgehend“, „rechtzeitig“ oder „so schnell wie möglich“ zu bewirken, wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist.

Da hier umgehend und unverzüglich als Synonyme gewertet werden, lesen wir weiter in Wikipedia ebenda:

§ 121 Absatz 1 Satz 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Begriffes. Unverzüglich bedeutet demnach „ ohne schuldhaftes Zögern“. Diese Definition gilt für das gesamte deutsche Recht, wird aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht. [...]
„Unverzüglich“ gilt aber nicht als wirksame Fristbestimmung. Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.

Du musst dich also „ohne schuldhaftes Zögern“ bewerben. Das hättest du zum Beispiel tun können, während du diese Texte hier schriebst. Keine Schuld trifft dich hingegen, wenn dein Kind krank wird und du es zum Arzt bringen musst, da deine Schuld ja "von den Umständen des Einzelfalls abhängig" ist.

Deine Eingliederungsvereinbarung ist eine Regelung, der du zugestimmt hast. Es gibt aber noch andere Regelungen, die unabhängig davon existieren - und teils auch vorrangig sind.

Dazu gehört zum Bleistift SGB II § 2 Grundsatz des Forderns. Darin heißt es in Absatz 1 Satz 1:

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Nehmen wir mal ein Beispiel und versetzen wir uns in die Rolle eines Richters am zuständigen Sozialgericht. Kunde A kriegt regelmäßig interessante, aber nicht unbedingt akute, als nicht dringende, Jobvorschläge seines Jobcenters und muss sich nun laut seiner Eingliederungsvereinbarung binnen drei Tagen darauf bewerben.

Nun schreibt die örtliche Firma X der Agentur für Arbeit: "Das Dach unserer Firma ist eingestürzt, wir benötigen umgehend 12 Arbeitskräfte, um den Notfall zu beheben."

Das Jobcenter leitet diesen Notruf an seinen Kunden A weiter mit der Maßgabe:

bitte bewerben sie sich umgehend

Kunde A überlegt zwei Tage lang, ob und wann er darauf reagieren sollte, und ob dieses Schreiben unter die Maximal-Drei-Tage-Regel seiner Eingliederungsvereinbarung fällt und ob hier drei Werktage gemeint waren und ob ein Samstag als Werktag zählt oder nur Tage, die im Gesetz auch als Banktage zählen.

Dann formuliert Kunde A einen Tag lang - nein, keine Bewerbung, sondern - ein Schreiben an gutefrage.net, wie man diesen Job am besten an sich vorbeigehen lassen könnte. Derweil versinkt das Eigentum der Firma X im Schnee und rostet leise vor sich hin.

Wie würdest du, lieber Leser hier, nun als Richter am Sozialgericht urteilen, wenn du gebunden wärest an das, was in SGB II Sanktionen steht?

Wurde hier die Anbahnung der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit durch das Verhalten von Kunde A verhindert oder nicht?

Im Sinne von SGB II § 31 Pflichtverletzungen:

"(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie [...]

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit [...] aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern [...]"

Gruß aus Berlin, Gerd

Du hast bis Mittwoch Zeit. Am besten online für den Nachweis im Postausgang.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dolijo 
Fragesteller
 17.01.2021, 23:35

Oder schriftlich per einschreiben

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Fem42  17.01.2021, 23:46
@Dolijo

Nein. Ich würde den Einwurf filmen. Das andere ist zu teuer. Da reicht eine 1,55 EUR Briefmarke.

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TeamStoffcouch  18.01.2021, 00:58
@Fem42

Man kann es auch einfach vorab per FAX mit qualifizierten Sendebericht verschicken. Auf der Bewerbung den man per FAX verschickt kommt oben der Zusatz hin "Vorab per FAX" dann können sie keinen Strick daraus drehen. Schnell, günstig, Rechtssicher.

Den Brief mit der richtigen Bewerbung schickt man dann einfach per normaler Post hinterher. Wenn sie behaupten es ist keine Bewerbung angekommen hat man den Sendebericht als Beweis das er doch angekommen ist.

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HansHans355  18.01.2021, 09:54

Es handelt sich hier um eine Zwangsbewerbung. Die sollte man nicht per Mail verschicken, da sonst die Mailadresse bekannt ist beim Arbeitgeber. Eine Pflicht für Nachweise, dass die Bewerbung beim Arbeitgeber angekommen ist, gibt es nicht, bzw. nur wenn das JC in der EGV verbindlich zusichert, dass es die Kosten für die Einschreiben übernimmt.

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