Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Möbel, Gärtner, Gartenarbeit, Gartenhaus, Kleingarten, kündigen, Laube, Pacht
Darf sich ein stadtmitarbeiter, ohne meine erlaubnis zutritt zu meinem pachtgrundstück verschaffen?

Hallo an alle.

Ich bin Pächter eines 1000qm großen, alten Gartens. In jenem Garten steht eine Hütte, die bereits vor Antritt meiner Pacht dort stand. Früher gehörte dieses Grundstück mal zu einer Kleingartenanlage.

Die Hütte habe ich mir wieder schön gemacht. Unter anderem neue Wellbleche auf das Dach gelegt. So wie es in unserer schönen Gesellschaft nunmal ist, ist vor einiger Zeit ein Denunziant zu meinem Pachtgrundstück gekommen und hat mich anonym bei der Stadt angezeigt.

Ein Gutachter der Stadt, hat mich dann angeschrieben und aufgefordert die Hütte zurückzubauen. Weiter hat er gesagt, dass im Garten Spermüll und alte Dachpfannen liegen, was auch beseitigt werden muss. Auch das ist der Besitz von Vorpächtern. So wie der Beamte es beschreibt, kann er diese Sachen im garten nicht gesehen haben, ohne das Grundstück betreten zu haben.

Weiter hat er mir in einem offzielem Brief geschrieben, dass er Fotos davon gemacht hat. Dieser Herr hat ohne meine Zustimmung mein Pachtgrundstück betreten und Fotos gemacht. Ich werde nun aufgefordert, mit einer frist von drei Wochen, die Hütte und den Müll zu beseitigen. Obwohl ich sie nicht gebaut und dort keinen Müll gelagert habe.

Meine Fragen sind: Muss ich die Hütte abreißen und den Müll beseitigen? Hat sich der Beamte durch Hausfriedensbruch und im Sinne des Datenschutzgesetz schuldig gemacht.

Vielen Dank an euch

Recht, Gartenhaus, Rechtslage
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall
Ist ein Gartenschrank ein Gartenmöbel oder ein Gartenhaus im Sinne einer baulichen Veränderung?

Hallo, wir besitzen seit Jahren eine ETW EG-Wohn. mit einem Sondernutzungsrecht für den Garten. Die Einzäunung, der Bau einer Terasse sowie das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist ordnungsg.beschlossen + seit nunmehr 4 Jahren vorhanden.Die Sichtschutzwand, bündig mit der Hauswand auf der linken Seite unseres Grundstücks gehört unserem Nachbarn zur Linken. Die Höhe der Sichtschutzwand beträgt 2 M + ist knapp 3 M lang. Wir haben eine Holzterrasse worauf unsere Gartenmöbel stehen. Um unser alltägliches Material (Stuhlkissen, Blumenerde etc. zu verstauen), kam uns die Idee ein Gartenhaus zu kaufen. Das Gartenh. sollte links im Bereich der Sichtschutzwand stehen. Nach vorheriger Absprache mit unseren Nachbarn zur linken wurde folgendes vereinbart:. Gg. die Aufstellung eines Gartenhauses gäbe es keine Bedenken, nur die Höhe sollte möglichst unter der Höhe der Sichtschutzwand bleiben. Solch ein Gartenh. gibt es nicht! Also haben wir eine Art Schrank (Höhe vorne ca. 140 x Br 190 x T 0,90) gebaut. Dieser Schrank wurde auf die blanke Wiese auf vier Rasenkantensteine gestellt. Rechts vor dem Haus als Sichtschutz steht ein Bambusbusch. Nun kam von Seiten der Gemeinschaft der Einwand: bauliche Veränderung ohne Genehmigung zum Bau eines Gartenh.. Allgemeinbild verändert! Im Garten gegenüber ist über die ganze Terrasse eine große Pergola erlaubt worden. Was meinen andere?

Gartenhaus, Bauliche Veränderung, Sondereigentum