Ich habe bei EDEKA Tabakwaren gekauft und nach dem Bezahlen an der Kasse dann darüber einen Bon erhalten.
Dieser kann ich dann an einen aufgestellten Tabakautomaten einlöst werden.
Ich habe nach dem Bezahlen sowohl die Ware, den Tabakwaren-Bon und das Wechselgeld eingsteckt.
Zu Hause ist mir das dann erst aufgefallen. Ist ja aber kein Problem, denn ich gehe ja seit Jahren regelmäßig bei diesem EDEKA einkaufen.
Einige Tage später als ich dann diesen Tabakwarenbon einlösen wollte, ging das nicht mehr. Laut Hinweis des Verkaufspersonals steht das doch auf dem Tabakwarenbon drauf, dass er innerhalb von 3 Tagen eingelöst werden muss.
Diesen Satz hatte auf dem Bon ich bis dahin noch nie zur Kenntnis genommen!
Meine Frage lautet: ein Pfandbon bzw. Gutschein kann man laut Gesetz innerhalb von 3 Jahren einlösen. Warum sollte dann einseitig von EDEKA bei so etwas Vergleichbaren, einseitig auf 3 Tage verkürzen dürfen? Es gibt auch keinen Warnhinweis am Tabakautomaten darübe, schön wäre es dann auch gewesen wenn dieser dann noch eine Größe hätte die man wahrnehmen würde.
Ich sehe hier eine einseitige Benachteiligung des Kunden, weil dieser damit nicht rechnen kann.
Mein Geld ist in der Kasse und die von mir Ware behält dann der Händler?
Umgedreht, ich nehme ausversehen Ware für 3,00 Euro unbezahlt mit und werde babei erwischt, dann wäre es nachvollziehbar Diebstahl.
Wie nennt man das, wenn es umgedreht geschieht?
Mein Versuch auf eine Kulanzlösung wurde abgelehnt!
Vielen Dank für Ihre Untertsützung im Voraus Bernd2805