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Tabakwaren-Bon bei Edeka - verfällt nach 3 Tagen?

Ich habe bei EDEKA Tabakwaren gekauft und nach dem Bezahlen an der Kasse dann darüber einen Bon erhalten.

Dieser kann ich dann an einen aufgestellten Tabakautomaten einlöst werden.

Ich habe nach dem Bezahlen sowohl die Ware, den Tabakwaren-Bon und das Wechselgeld eingsteckt.

Zu Hause ist mir das dann erst aufgefallen. Ist ja aber kein Problem, denn ich gehe ja seit Jahren regelmäßig bei diesem EDEKA einkaufen.

Einige Tage später als ich dann diesen Tabakwarenbon einlösen wollte, ging das nicht mehr. Laut Hinweis des Verkaufspersonals steht das doch auf dem Tabakwarenbon drauf, dass er innerhalb von 3 Tagen eingelöst werden muss.

Diesen Satz hatte auf dem Bon ich bis dahin noch nie zur Kenntnis genommen!

Meine Frage lautet: ein Pfandbon bzw. Gutschein kann man laut Gesetz innerhalb von 3 Jahren einlösen. Warum sollte dann einseitig von EDEKA bei so etwas Vergleichbaren, einseitig auf 3 Tage verkürzen dürfen? Es gibt auch keinen Warnhinweis am Tabakautomaten darübe, schön wäre es dann auch gewesen wenn dieser dann noch eine Größe hätte die man wahrnehmen würde.

Ich sehe hier eine einseitige Benachteiligung des Kunden, weil dieser damit nicht rechnen kann.

Mein Geld ist in der Kasse und die von mir Ware behält dann der Händler?

Umgedreht, ich nehme ausversehen Ware für 3,00 Euro unbezahlt mit und werde babei erwischt, dann wäre es nachvollziehbar Diebstahl.

Wie nennt man das, wenn es umgedreht geschieht?

Mein Versuch auf eine Kulanzlösung wurde abgelehnt!

Vielen Dank für Ihre Untertsützung im Voraus Bernd2805

Recht, Gutschein, EDEKA, Einzelhandel, Kasse, Supermarkt

Habe ich ein Recht als Eigentümer einer Wohnung im MFH die Stellplätze etwas erweitern zu lassen, wenn sie für heutige Verhältnisse viel zu eng sind?

Am MFH sind auf der Rückseite 4 Stellplätze. Im Grunde genommen war das bis jetzt noch nie ein Problem, denn einer von drei Plätzen war durch Zufall nie belegt. Nun habe ich die Wohnung mit einem Stellplatz gekauft und wollte mich drauf stellen. Ging aber nicht, denn für 4 Autos in der heutigen Dimension sind die Plätze einfach zu eng. 1990 ging das noch, denn da gab es noch keine SUV und übergroße Autos. Habe das Problem letztes Jahr der Hausverwaltung vorgetragen und auf den 4 Plätzen standen da nur 2. Da sagte man mir, daß der Platz vollig ausreichend war. Ich habe damals schon erwähnt, daß wenn 3 Autos drin stehen das vierte Auto entweder wegen seiner Breite nicht rein fahren kann oder wenn es wie in dem Fall ein Kleinwagen ist man gerade noch rein fahren kann aber es unmöglich sei aus zu steigen, weil man die Tür nicht mehr öffnen kann. Daher habe ich empfohlen die Hecke die man auf dem Bild rechts sieht um 30 cm zu kürzen, damit wir Platz für die Autos gewinnen. Das wurde abgelehnt. Jetzt stehen aber immer 3 Autos auf dem Platz und siehe da, mein Fotos beweist, daß man nicht rein fahren kann bzw. nicht mehr aussteigen kann. Das betrifft nun alle Eigentümer die dort ein Stellplatz haben. Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich oder die anderen Eigentümer die Stellfläche vergrößern zu lassen? Muss man da einen Antrag stellen und benötigt man da einen Beschluß? Oder muß mna sich damit abfinden, dass es einfach so ist und nicht mehr alle Fahrzeuge gleichzeitig dort parken können?

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Immobilien, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt