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Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?

Corona setzt meiner Firma zu, nachdem ich die letzten Monate meine Mitarbeiter noch durch Privatkredite an meine UG und die verbleibenden Aufträge über Wasser halten konnte sind meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft. Ab nächsten Monat schicke ich meine fest angestellten in Kurzarbeit, meine 450€ kräfte bekommen die stunden zwangsreduziert bzw. bei Weigerung werde ich sie entlassen müssen.

Nun stehe ich vor der komplizierten Lage dass Überbrückungshilfe oder Überbrückungskredite nicht genehmigt werden (bzw. selbst wenn lächerlich zu wenig). Da ich meine privaten Rücklagen als Kredite in die Firma gesteckt habe stehe ich mit dem Rücken zur Wand und soll ALG2 beantragen als Aufstocker... aber schon geht es weiter. Ich bin angestellt in der eigenen Firma, habe noch eine aktuell komplett leer laufendes kleines Einzelunternehmen. Bei der UG kann ich mir kein Gehalt mehr Auszahlen... derzeitige private Einnahmen also 0.

Die UG als juristische person wäre ja nicht teil der Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das richtig dass ich dort schlichtweg gar nichts angeben muss außer Gehälter, Kapitalentnahmen etc? Rechtlich wäre das IMHO so richtig, aber da gibt es auch eine Auflistung für die Firmenausgaben. Das dürfte aber nur für die Inhaberfirma gelten, oder? Beim Jobcenter konnte man mir auf die meisten meiner Fragen keine Auskunft geben außer ich soll es einfach beantragen.

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Shein Rückversand aus Österreich?

Ich habe mich mal bei der deutschen Shein Website unter "Rückgabebelehrung" schlau gemacht und da steht, ich zitiere:

"Für andere Länder / Regionen (einschließlich Schweiz, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein) akzeptieren wir gerne Rücksendungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt für die meisten Artikel in neuem Zustand." okay, alles meiner meinung nach noch verständlich

"Selbstbedienungsrückgaben sind nur in Deutschland und Österreich möglich. "

" Rücksendungsschritte für Kunden in Österreich:

1. Loggen Sie sich auf Ihrem SHEIN Konto ein.

2. Suchen Sie Ihre Bestellung unter "Meine Bestellung" aus und klicken Sie bitte auf “Rücksendung”.

3. Wählen Sie die Artikel aus, die Sie zurücksenden möchten, füllen Sie die Gründe aus und reichen das Formular ein.

4. Wählen Sie ein Logistikunternehmen aus, um das Paket an unser Rückgabelager in Belgien zurückzusenden. (Nachnahme wird nicht akzeptiert.)

5. Senden Sie uns Ihre Sendungsverfolgungsnummer oder eine Rücksendebestätigung. ("Meine Bestellungen" → "Bestellangaben" → "Rückgabe- und Rückerstattungsrekord" → "Rückschein Hochladen".)"

Dann steht, ganz am Schluss noch das hier:

"Wie viel kostet eine Rücksendung?

Sie können zwischen zwei Rückgabemethoden wählen:

① Rückgabe mit unserem DHL-Rücksendeetikett (nur in Deutschland)

Das erste Rücksendeetikett für jede Bestellung ist kostenlos (für Kunden in Deutschland) und jedes zusätzliche Rücksendeetikett für dieselbe Bestellung kostet 4,50€ , das von Ihrer Rückerstattung abgezogen wird.

② Selbstversand (auf eigene Kosten)

Wenn Sie eine Rücksendeadresse benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Wir helfen Ihnen gerne weiter. (Bitte senden Sie nicht an die auf dem Versandpaket angegebene Adresse zurück. Dies ist nicht unsere Rücksendeadresse und wirkt sich auf Ihren Rücksendevorgang aus.)"

Also bedeutet das jetzt, dass ich als kunde aus Österreich meinen Rückversand selber bezahlen muss? Wenn mir also gar nichts gefällt/passt, muss ich trotzdem den Rückversand zahlen? Falls sich irgendjemand mit Rückversand aus Österreich auskennt, würde ich mich sehr über Antworten freuen!

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Taschengeld im Pflegeheim?

Meine Mutti lebt im Pflegeheim. Da sie eine sehr gute Rente bekommt, kann sie ihren Anteil selbst zahlen. Es bleiben sogar noch ca. 200 Euro monatlich als Taschengeld übrig. Diese 200 Euro fordert sie auch von mir ein (ich habe eine Generalvollmacht) und manchmal reichen auch diese 200 Euro nicht aus (Frisör, Fusspflege, kleine Einkäufe), so dass ich ihr noch von meinem Geld zuzahle. Von meinem Geld kaufe ich auch ihre Pflegeprodukte, leiste ihre Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse, kaufe neue Sachen usw. usf. Ihr Geld möchte sie selbst verwalten, ein Verwahrkonto im Heim lehnt sie kategorisch ab. Ihre Forderungen werden immer mehr. Bislang habe ich ihr die 200 Euro in wöchentlichen Beträgen gegeben. Sollte ich ihr den ganzen Betrag in einer Summe geben und sagen, dass sie damit im Monat auskommen muss? Letztens hatte ich ihr Geld mitgebracht, sie rief mich an und sagte, dass es ihr gestohlen wurde. Ich wollte die Schwestern informieren, was sie nicht wollte. Sie sagte dann, dass sie nicht wüsste, wofür sie das Geld ausgegeben hat. Schon im vorigen Jahr hatte ich die Vermutung, dass sie sehr grosszügig mit dem Geld umgeht, und es an Schwestern und Pfleger verschenkt. Auf der einen Seite ist es mir egal, denn es ist ihr Geld. Auf der anderen Seite gebe ich von meinem Gehalt monatlich nochmals ca. 150 bis 200 Euro für ihre zusätzlichen Ausgaben (Seife, Zahncreme, Parfüm, Bekleidung usw.) aus. Habt Ihr einen Rat für mich? Danke für Eure Antworten.

Recht, Pflegeheim, Taschengeld, Wirtschaft und Finanzen

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