Angabe zur Vorbbeschäftigungszeiten?

1 Antwort

Wenn es um eine kurzfristige Beschäftigung ( Anstellungsverhältnis begrenzt auf 3 Monate oder 70 Tage ) gehen soll ..... ja.

Ansonsten lediglich wenn es um nicht ausgeschöpft Urlaubsansprüche geht, kann diesbezüglich gefragtt werden - ansonsten geht so etwas einen zukünftigen AG nichts an.