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Autotüren lassen sich nicht öffnen?

Hallo. Ich hab eine Frage, bevor ich den Wagen vorm TÜV im März 2026 untersuchen lasse.

Wir haben einen VW Golf Kombi 4 glaube ich? Tdi /variant?

Jedenfalls haben wir ihn seit 2012 ungefähr. Km stand bald 200 tausend.

Es hat vor ungefähr 6 Jahren angefangen, dass die linke hintere Tür sich nicht mehr öffnen ließ. Von innen und von außen. Wenn man schaut, ist der kleine hebel, den man an der Tür sehen kann, wodurch man ja die Tür von innen verschließen kann, auch unten drin. Versteht ihr was ich meine? Das passiert ja auch, wenn man das Auto per Knopfdruck entriegelt oder verriegelt. Also an der Tür geht gar nichts. Nicht mit der Hand, auch nicht mit dem Schlüssel.

Jetzt ist es seit einem Jahr bei der rechten hinterer Tür das selbe. Ich denke, dass die zentralverriegelung defekt ist.

Wenn ich per Schlüsselknopf das Auto entriegel, ist nur die Beifahrer Tür offen und der Kofferraum. Die Fahrertür muss ich mit dem Schlüssel im Schloss Manuel öffnen. Ich denke, die ist das nächste Problem. Außerdem vor paar Wochen, als ich den Kofferraum öffnete, sind auf einmal alle Fenster runter gegangen. Komisch.

Möchte einfach nur mal kurz wissen, ob es wirklich die zentralverriegelung ist und wie teuer der Spaß wird. Geschweige ob das reperierbar ist. Das Auto hat sonst auch noch genug andere Probleme..

Hintere Fenster klemmen, was aber ein kleines Problem ist., Batterie scheint sich schnell zu leeren, liegt daran dass die alt ist., und beim starten macht der Motor komische Geräusche. Liegt aber am Anlasser. Macht soweit keine Probleme

Tür, VW, Volkswagen, Schlüssel, Golf, Werkstatt

Habe vor 9 Tagen einen RA beauftragt, kann ich ihm das Mandat entziehen weil da steht in der Belehrung 2 Wochen Widerrufsrecht?

Ich hatte einen Unfall am 2.4.25 und am 3.4.25 habe ich ihn beauftragt. Es steht aber drauf Wiedrrufsrecht 2 Wochen. Selbst wenn Kosten angefallen sind müsste die Allianz die Kosten tragen. Ich bin am Unfall ja unschuldig. Aber darum geht es mir nicht. Ich bin absolut unzufrieden mit dem Anwalt.

Weil ich ihn letzte Woche angerufen habe und ihm gesagt habe dass ich mit dem Gutachter gesprochen habe. Der Unfall ist in Österreich passiert und da sind die Arbeitslöhne viel billiger als in Deutschland. Der Gutachter hat mir empfohlen, das Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen machen zu lassen weil da die Arbeitslöhne günstiger sind. Habe den Anwalt letzte Woche angerufen und er hat gesagt, dass ich nach deutschen Arbeitslöhnen abrechnen lassen soll.

Das war bullshit jetzt bin ich im Totalschadenbereich. Wiederbeschaffungswert 7600€, Einkaufswert 5320€ ergibt 2280€.

Reparatur 7300€

Nach österreichischen Arbeitslöhnen wäre das Gutachten rund 5000€ gewesen weil kein Totalschaden und hätte ca. 5000€ ausbezahlt bekommen. hat mir der Gutachter auch gesagt. Jetzt bekomme ich nur 2280€ weil ich durch die hohen Arbeitslöhne von Deutschland im Totalschadenbereich bin.

Deshalb möchte ich dem RA das Mandat entziehen war 2 Wochen Widerrufsbelehrung. Oder gilt das nur wenn er noch nicht tätig wurde? Im Prinzip auch egal. Die Versicherung muss ohnehin den RA bezahlen und um das Geld einzufordern brauche ich kein RA.

Ich lasse dann ein neues Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen erstellen. Gutachter hat gesagt das wäre kein Problem und muss nur ein paar Zahlen ändern. Hat jetzt auch nicht gesagt dass das extra nochmals was kostet. Das dauert keine 5 Minuten. Er muss ja nur einen Arbeitswert eintragen und ändert automatisch alles ab.

Unfall, Rechtsanwalt, Werkstatt, Gutachter

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