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Wer bezahlt Hotel wenn der Buchende weg ist?

Hallo, folgende Frage: In einem Hotel bucht ein Hauptgast ein Zimmer für sich selbst und einen weiteren Gast, der jedoch nicht namentlich in der Buchung erwähnt wird. Beim Check-In gibt der Hauptgast seine Kreditkarte an, das Zimmer soll jedoch erst beim Auschecken bezahlt werden. 

Nun geht der Hauptgast aus irgendwelchen Gründen schon vorher und kommt auch nicht wieder.

Wer bezahlt dann wenn der Hauptgast nicht mehr da ist?

Ist der Nebengast dazu verpflichtet, dann beim Auschecken das zu Geld bezahlen obwohl er gar nicht der Buchende bzw. der Hauptgast ist?

Oder muss das Hotel die Kreditkarte belasten bzw. eine Rechnung an den Hauptgast senden?

Ich weiß, dass diese Situation eher ungewöhnlich oder selten ist. Ich hatte jedoch neulich die Situation, und das Hotel hat behauptet, sie können zwar die Kreditkarte des Hauptgastes einsehen, aber um sie belasten zu können, müsste sie erneut vorlegen. Das ergibt ja keinen Sinn, wozu gibt man dann überhaupt die Kreditkarte beim Check-In an wenn das Hotel sie angeblich im Notfall nicht belasten kann? Ich „musste“ dann das Hotelzimmer bezahlen, obwohl ich gar nicht der Hauptgast war und auch gar nicht die Buchung vorgenommen habe. Am Ende blieb ich dann auf den Kosten sitzen. Der Hauptgast war kein Freund o.Ä. der mir das Geld einfach zurückgegeben hätte. Für das nächste Mal würde ich gerne wissen, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Oder ich schleiche mich einfach aus dem Hotel und sie können dann selber zusehen, wie sie an das Geld kommen. Das werde ich vermutlich tun, weil ich ja nichts mit der Buchung zu tun habe.

Allerdings muss es hier ja eine klare juristische Situation geben, oder?

Vielen Dank

Kreditkarte, Hotel, Bezahlung, Recht, Vertrag, hotelbuchung, Jura, Rezeption, Reisen und Urlaub

Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

Hallo,

Ich habe seit längerem Zeitschriften vom PVZ Verlag bekommen, und auch einige Rechnungen. Ich habe den Verlag mal angeschrieben, dass ich einen Nachweis über den Abschluss des Abos haben möchte, darauf kam ein, nicht besonders aussagekräftiger Brief, in dem Stand dass ich im Internet irgendwo ein Häkchen bei AGBs gesetzt habe, und daher das Abo kommt. Ich habe dann auch schon eine Kündigung hingeschickt, diese wurde einfach nicht bearbeitet und ignoriert. Jetzt kam der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Einen Betrag soll ich zahlen, der mehr entspricht als das, wovon ich monatlich lebe. Als Schülerin ohne richtiges Einkommen ist so eine Summe der Wahnsinn. Ich habe sowohl dem Inkasso-Unternehmen als auch noch einmal dem PVZ Verlag geschrieben. Von PVZ einfach keine Antwort, das Inkasso-Unternehmen bot mir an, die Summe zu halbieren damit die Sache abgeschlossen wäre. Jedoch ist selbst die Hälfte davon viel zu viel für mich. Ich kämpfe bereits damit, mit meinem Geld auszukommen. Und solch, für mich, große Summen zu zahlen, für etwas, das ich mich nichteinmal erinnern könnte, jemals abgeschlossen zu haben, ist im Moment quasi unmöglich. Ich habe mal gelesen, dass solche Verträge, die durch AGBs akzeptieren abgeschlossen werden, gar nicht gültig sind, und immer alle Kosten deutlich ersichtbar sein müssen bevor man was abschließt, stimmt das? Laut PVZ habe ich ja durch irgendwelche AGBs das Abo abgeschlossen. Ich würde nur niemals auf die Idee kommen, einen Vertrag abzuschließen über eine Zeitschrift die mich nicht einmal interessiert und die ich mir nicht leisten könnte. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und habe Angst vor einem Schufa-Eintrag oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als das zu zahlen. Ist dieser Vertrag wirklich gültig?

Danke schonmal für Antworten!

Finanzen, Geld, Zeitschrift, Recht, Vertrag, AGB, Inkasso, Mahnung, Verlag, Abonnement

1&1 DSL Auftrag verzögert sich, Grund?

Ich habe am 27ten Januar eine DSL Bestellung aufgegeben und erst hieß es das ich demnächst meinen Schaltungstermin bestätigt bekomme, aber es passierte nichts. Stattdessen habe ich nur Emails erhalten, worin steht "Die technische Prüfung ergab, dass an Ihrem Standort Leitungsmangel besteht.

Ursachen hierfür können sein:

Der Vorbesitzer/Vormieter belegt die Leitung des Hauses/der Wohnung.

Leitungen konnten nicht schnell genug ausgebaut werden, um die hohe Nachfrage zu decken.

Die zur Verfügung stehenden Leitungskapazitäten sind aufgebraucht oder wi eder belegt.

Grund Nr. 1 kann es nicht sein. Laut 1&1 blockiert der Vorbesitzer nicht mehr meine Leitung (was Letztes Jahr der Fall war und ich keinen DSL nutzen konnte). Er wurde von 1&1 aus gekündigt und die Leitung ist frei, denn die Kollegen haben unter dem Namen und Kundennummer des Vorbesitzer reingeschaut und er hat 0 was damit zu tun. Erst hieß ist, der Vorbesitzer muss kündigen damit die Leitung freigegeben wird, er wird gekündigt und steht nicht mehr unter Vertrag aber trotzdem treten andere Probleme auf! Jetzt heißt es, leitungsmangel oder sonst was. Wie geht das bitte? Kann doch nicht sein das ich hier ohne DSL rumhocke, habe mir 60 GB Datenvolumen ausgesucht damit ich wenigstens so ins Internet kann, aber statt 4g und 5g steht bei mir in den 30 Tagen des Monats vllt mehr als 15 Tage nur E! Sobald ich die Wohnung verlasse und etwas von meinem Grundstück entfernt bin, habe ich Mobile Daten. Habe sogar versucht eine Entschädigung dafür zu bekommen, warum sollte ich die volle Rechnung bezahlen wenn nicht mal 100% Leistung besteht? Stattdessen hat man mir gesagt "Dies ist kein Grund, dass sie eine Gutschrift, Guthaben oder Entschädigung bekommen, nur weil Sie in Ihrer Wohnung nicht ins Internet kommen". Leute? Soll ich dann ab jetzt draußen schlafen oder draußen meine Tage verbringen nur damit ich Netz habe oder ins Internet komme??? Wie kann das kein Grund für eine Entschädigung oder sonstiges sein?

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Wann muss man die zusätzlich anfallenden Kosten der Fahrschule vollständig übernehmen?

Hallo,

ich bin mitten in einer Auseinandersetzung mit meiner Fahrschule. Ich sollte an einem Montag eine Theorieprüfung beim TÜV abschließen, wurde aber am Sonntag krank und lag mit Fieber und Kopfschmerzen im Bett. Deshalb sagte ich am Sonntag ab. Am nächsten Tag schrieb mir meine Fahrschule um 16 Uhr, dass ich ein Attest vorlegen müsste, weil ich sonst die vollständigen Gebühren zahlen muss. Mein Arzt hatte dort aber schon zu, also kann ich keines erlangen.

Ich kann diese ganze Situation nicht nachvollziehen. Die Fahrschule hat mir im vornehinein nicht mitgeteilt, dass ich bei einem Krankheitsfall überhaupt ein Attest vorlegen muss. Das einzige, dass sie erwähnten, war dass man spätestens 10 Tage vorher absagen kann, was im Krankheitsfall logischerweise nicht geht.

Ich kann verstehen, dass ich jetzt die Gebühren für den TÜV, die sich auf rund 20€ behäufen, übernehmen muss. Aber bin ich dazu verpflichtet, 150€ an meine Fahrschule zu zahlen, die nichts weiter gemacht hat, als mich beim TÜV einzuschreiben und mich nicht einmal rechtzeitig informiert hat?

Weiß jemand, ob es rechtlich festgehalten ist, dass Privatunternehmen ein Individuum über mögliche zusätzliche Kostenfaktoren aufklären müssen? Vor allem bei Fahrschulen? Die legen den Beitrag ja sowieso für die theoretische Prüfung individuell fest.

Danke in Voraus:)

Recht, Führerschein, Kosten, Vertrag, Jura

Gibt es eine Widerrufsfrist bei RegusMitgliedschaft?

Hallo Community! :)

Wir haben vor 5 Tagen mit einem www.regus.de Mitarbeiter telefoniert und haben uns für eine Büromitgliedschaft interessiert.

Während des Telefonats hat uns die Dame sofort eine 6-monatige-Offerte geschickt und wir haben dies ausgefüllt und bezahlt. Während der gesamten Prozedur waren wir noch am Telefon. Nun wollten wir von diesem Service Gebrauch machen, jedoch teilten uns die Mitarbeitern dort mit, dass wir die Büros nur von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 benutzen dürfen. Genau das war jedoch nicht das Ziel von uns, sondern wir sind eher an den Abendstunden und Wochenenden interessiert. Dieses Thema wurde am Telefon absolut nicht besprochen. Ich fragte lediglich kann ich da immer rein, dazu bekam ich die Antwort: Ja, aber immer davor reservieren.

Nun ist unsere Frage, haben wir für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht? Ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung/Meinung helfen. Herzlichen Dank

Nachtrag 20.01.2022: Das Angebot haben wir per Telefon erhalten und haben dies anschließend per E-Mail bekommen. Bei der E-Mail war ein Link. Durch den Link öffnete sich die Webseite von Regus und da konnte man seinen eigene Angaben inkl. Zahlungsdaten ausfüllen. Schlussendlich musste man dann digital den Kauf bestätigen, in dem man einfach nur den Vor- und Nachname per Tastatur eingetippt hat. Danach wurde schon das Geld von der Kreditkarte abgezogen. Bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wo, ist keine Widerrufsbelehrung, bzw. eine Widerrufsmöglichkeit erklärt.

Recht, Vertrag

Internet Überbrückung bis Glasfaser fertig ist?

Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Ich bin Mitte des Jahres in das Haus meiner Eltern gezogen, welche in ein neues Haus umgezogen sind. Dort ist noch bis Ende Januar ein gültiger DLS-Vertrag mit der Telekom, welchen ich so lange er läuft nutzen darf.

Nun habe ich bei der Deutschen Glasfaser einen Anschluss auf meinen Namen während der Bauphase beantragt. Gesagt wurde, dass dieser gegen Ende Q2 2021 fertig sein soll.

Nun ja, ich glaube über die Zuverlässigkeit und Kompetenz der deutschen Telekomunikations-Firmen braucht man nicht groß diskutieren, der Anschluss ist bis heute noch nicht da. Erst heißt es, Genehmigungen für eine Bahnquerung der Back-Bone Strecke liegt noch nicht vor, dann heißt es (in der Zeitung), dass Subunternehmen schlecht gearbeitet haben und teile der Straßen nochmal aufgemacht werden müssen. Letztendlich habe ich von der Deutschen Glasfaser keine Information, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist.

Nun suche ich nach alternativen Möglichkeiten, die Zeit bis zur Fertigstellung zu überbrücken. Ich sehe aktuell nur einen neuen, monatlich kündbaren DSL-Vertrag als Option, welche ich solange laufen lasse, bis die Deutsche Glasfaser meinen Anschluss fertig gestellt habe.

Aber vielleicht finde ich hier jemanden, der ggfs. eine bessere Alternative kennt, oder vielleicht Tipps hat ob es bspw. Möglich ist, solche Kosten der Deutschen Glasfaser in Rechnung zu stellen.

Dankbar bin ich generell für alle Hinweise, die mir das Ganze etwas einfacher machen, oder mit denen ich vielleicht ein bisschen Stress und Geld spare.

Danke und viele Grüße

Vertrag, DSL, inter, Telekom, Telekommunikation, Deutsche Glasfaser

Mögliches Kündigungsdatum wurde beim alten Stromlieferanten vor Ende der Vertragslaufzeit gelegt - Korrekt?

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall.
Mein alter Vertrag läuft in diesem Jahr aus. Daher habe ich mich aufgrund der aktuellen Ereignisse früh nach einem neuen Stromlieferanten erkundigt, da die Preisgarantie ausläuft. Wie in der Vergangenheit auch, lies ich die Kündigung durch meinen neuen Stromlieferanten durchführen. Dies funktionierte auch immer ohne große Vorfälle bis auf dieses mal...

Folgendes ist passiert:

Mein neuer Stromanbieter kündigte meinen Vertrag. Der damalige Vertragsbeginn war auf den 01.07 datiert. Da in den AGB sogar geschrieben steht, dass der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann, machte ich mir keine große Gedanken. Umso erstaunter war ich nun über das übermittelte Kündigungsdatum: Den 16.01.2022(!)

Hier kann aus meiner Sicht etwas nicht mit rechten Dingen laufen. Ich vermute sehr stark, dass mein ehemaliger Anbieter schneller versucht den Vertrag zu beenden als vertraglich vereinbart, da die zugesicherten Konditionen mehr als sehr gut waren. Wir sprechen von ~0,24€/kWh

Vielleicht hat ja jemand hier drinnen eine Idee, ob das so in Ordnung geht und was ich als nächste Schritte dagegen machen kann? Ich möchte nämlich sehr gerne, dass die Kündigung erst zum Vertragsende wirksam wird. Also zum 01.07.2022(!)

Danke im Voraus :)

Kündigung, Recht, Stromanbieter, Vertrag, Stromversorgung

B2B Vertrag, trotzdem zahlen?

Leute ich habe mit einer abzocke Firma Vertrag unterschrieben mit 3 Jahre Bindung.

Ja ich bin Dumm und alles andere..

Ich befürchte das diese Firma mir keine Kundenanfragen bringen wird. Ich bin mir zu 99% sicher da ich auch die Bewertungen gelesen und andere Teilnehmer geredet habe.

Die haben mich natürlich an den Finger, jetzt meine Frage, wie kann ich aus dem Vertrag raus, besser gesagt wie könnte ich da ohne das ich zahlen muss raus.

Firma löschen? Ich bin nur kleinunternehmer mit 2 Kunden. Währe kein Problem.
Was ist möglich in meine Fall?

Wenn ich Irtümlich Vertrag unterschriwben habe weil ich dem Vertraut habe, kann ich gesetzlich zurück treten, vorallem kann er mir keine Kunden garantieren laut Vertrag und ich währe mir seiner Leistung nicht zufrieden, wenn man nicht zufrieden ist zahlt man auch nicht oder. Also wenn man etwas nicht bekommt wofür man bezahlt.

Das blöde ist, auf dem Vertrag wurde erwähnt das mir keine Kunden garantiert wurde.

Sie konnte ich so Dumm sein, ich kann seit Woche nicht schlafen. Die wollen jährlich 5000€

Soll ich den Risiko eingehen und nicht zahlen, dann kommen die mit Inkasso u.s.w.... Leute helft mir, ich will mit ale mitteln da raus, das ist wirklich abzocker Firma, ich selber bieten für meine Kunden Reinigungsservice ohnw Bindung und bin selber da reingefallen weil ich von Emotionen abgelenkt war, ich dachte ixh habe meinem Großen kunden.

Recht, Vertrag

B2B Vertrag unterschrieben ohne zu lesen?

Liebe Leute ich brauche eure Unterstützung den ich kann mir diesen Dummen Fehler als Kleinunternehmer nicht leisten.

Ich habe in der Firma vom abc marcets B2B in (Österreich) Vertrag unterschrieben das diese mir Kundenanfragen bringen nachdem wir lange geredet haben.
Sie hatten mich angerufen und Termin vereinbart und so getan als würden Sie sich für meine Dienstleistung interessieren, alles sehr professionel und freundlich so das ich vom Anfang an am Hacken war, hätten die das wort Kundengewinnung erwähnt hätte ich gleich aufgelegt wie bei alle anderen.

Im Ankuft wurde ich auch gut empfangen, und dieser Office wie im Holywood Filmen hat bei mir auch einen guten Eindruck gacht.

ich dachte mir endlich nach dem alles was ich durchgemacht habe, nach alle Tiefen und Finanzkriesen habe ich meinen großen Auftraggeber.

Voller Emotionen war ich abgelenkt und der Typ gegenüber hat auch Seriösen einfruck gemacht.

Nach dem Gespräch habe ich automatisch den Vertrag unterschrieben.

Mein Problem ist, in dem Vertrag steht das ich 3 Jahre gebunden bin und nur zu Ende des dritten Jahres kündigen kann.

Meine Hoffnung ist nun auf die 14 Tage Rücktrittsrecht, gilt diese auch bei B2B Verträge und wenn Sie dir diesen Recht nehmen?

Bitte hilft mir wie ich da raus komme den die Versprechen 0 Kundenanfragen, und das ganze ist auch mit andere monatliche Kosten verbunden.

Ich habw auch google Bewertungen gelesen von solche Opfer wie ich das Sie keinen einzigen Auftrag bekommen haben.

Im Anhang finden Sie die Bilder von der AGB Kündigung. Vielleicht habe ich was falsch verstanden oder es wurde einfach von der 14 Tage Rücktrittsrecht verschwiegen.

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