Wie lang darf die Probezeit gehen?
Moin,
ich habe vor mir einen Arbeitsvertrag liegen. Erster Arbeitstag ist der 23.05.2022. Die maximale Dauer einer Probezeit liegt ja bei 6 Monaten. Wenn ich also am 23.05.22 anfange, darf diese bis zum 23.11.22 gehen. Oder muss erst der nächste volle Monat erreicht werden? Dann würde die Probezeit ja bis zum 01.12. gehen.
4 Antworten
Es ist ja schon ungewöhnlich, dass du mitten im Monat anfängst. Aber letztlich ist die Probezeit ja für beide Seiten ein Vorteil. Außerdem musst du nicht von vorne herein davon ausgehen, dass der Arbeitgeber diese Zeit ausnutzt, um dich in einem ungesicherten Verhältnis zu belassen. Die Rekrutierung von brauchbarem Personal ist aufwendig, und man macht das nur, wenn man wirklich Personal benötigt.
Wenn Deine Probezeit am 23. Mai beginnt, ist der letzte Tag der Probezeit der 22. November
Taggenau 6 Monate - und die wäre mit Ablauf des 22.11. vorbei.
Die Probezeit ist Tagesgenau ;) (Kann in begründeten Einzelfällen wie z:b. längerer Krankheit aber verlängert werden)
Kann in begründeten Einzelfällen wie z:b. längerer Krankheit aber verlängert werden
Das ist falsch.
Die Wirkung einer Probezeit - die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - ist ausnahmslos auf 6 Monate beschränkt!
Es gibt zwar keine Bestimmung zur Dauer einer Probezeit im Arbeitsverhältnis; eine Verlängerung über diese längstens 6 Monate ist aber völlig "witzlos".