Geschichte von Bettler glauben?

Hallo,

ich hatte eine etwas unangenehme Begegnung in Frankfurt. Eine Person hat uns in der Gruppe angesprochen und 10min lang eine Geschichte erzählt. Er sei mal im US Militär gewesen und kann nun durch ein Bonus Programm günstig reisen. Blöderweise hat er sein Ausweis und sein Geld verloren. Er muss nun zur Military Base in Kassel oder so ähnlich um dort einen neuen Militär Ausweis zu erhalten. Dafür bräuchte er 40€ (Zugticket).

Er war Schwarz und sein Englisch hat sich nicht besonders deutsch angehört. Er hat immer wieder seinen Namen wiederholt und uns Fotos von angeblichen Ausweisen geschickt die er verloren haben soll. Nachdem ein paar aus der Gruppe ihm Geld gegeben haben hat er sich bei allen mit Handschlag bedankt und ist weitergegangen. Er hatte angeboten Nummern auszutauschen und das Geld zurück zu zahlen was aber von einem unserer Gruppe abgelehnt wurde.

Ich selbst habe ihm kein Geld gegeben, da mir das ganze etwas unschlüssig rüberkam. Ich hatte das Gefühl, dass er ausgerechnet uns angesprochen hat, nachdem wir aus einem Restaurant gekommen sind was schon etwas gehobener wirkt.

Im Nachhinein hätte ich ihm am liebsten das Geld gegeben nur um zu sehen ob er es wirklich zurück zahlen möchte. Wie geht man am besten vor? Was sind Fragen um Betrüger zu Entlarven? Würdet ihr ihm Geld geben? Habe mich in der Situation relativ unentschlossenen gefühlt.

Geld, Frankfurt, Frankfurt am Main, Hochstapler, Spende, Bettler, Betrüger
Werde ich vom Pfoten Verband e.V. erpresst?

Ich habe vor circa einem Jahr telefonisch meine Spenden für den Pfoten Verein e.V. zurückgenommen, da ich durch die Corona-Pandemie knapp bei Kasse war. Ich dachte, dass das dadurch erledigt sei, jedoch habe ich vor einigen Wochen festgestellt, dass mir immer noch 21 Euro alle drei Monate abgebucht werden. Da die Abrechnungen in einem so langen Intervall stattfinden, müssen mir die anderen Abrechnungen nicht aufgefallen sein.

Nachdem ich diesen Post hier (https://www.finanzfrage.net/g/frage/pfoten-verband-ev-widerrufen) gelesen hatte, habe ich meine Bank über diese Abrechnungen in Kenntnis gesetzt, welche mir dazu geraten haben per Onlinebanking meine Überweisung zurückzunehmen.

Plötzlich bekomme ich einen Brief mit dem folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr *****,

Tierschutz ist ein wichtiges Thema und daher freut es uns sehr, dass Sie diese Ansicht mit uns teilen und Fördermitglied geworden sind.

Leider können wir Ihren Zahlungseingang bis heute nicht verbuchen.

*Um uns unnötige Arbeit zu ersparen und Ihnen unnötige Kosten, bitten wir Sie, den ausstehenden Beitrag innerhalb von 7 Tagen inkl Mahngebühren zu überweisen.*

..."

Seit wann muss man einem Wohltätigen Verein *Mahngebühren* zahlen?

Meine Entscheidung nicht zu zahlen steht fest. Ein solch widerliches Verhalten werde ich bis aufs Letzte bekämpfen und wenn ich deswegen vor Gericht landen sollte.

Allerdings wollte ich wissen, ob andere die gleiche Erfahrung mit dem Pfoten Verband e.V. gemacht haben, was mich im schlimmsten Fall erwartet und wie ich mich am besten zur Wehr setzten kann.

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

Verband, Tierschutz, Erpressung, Spende
Rückforderung einer Spende?

Hallo!

Ich hätte Folgendes zivilrechtliches Problem an die Jura-Spezialisten unter uns:

Nehmen wir mal an, dass der Spender S zum Beispiel 50 € für die Stadt spendet, weil die Stadt zum Spenden aufgerufen hat, da sie eine besondere, historische Statue restaurieren möchte. (Für die Einzahlung der Spende hat der Spender S auch eine Spendenbescheinigung erhalten.) Aus der lokalen Zeitung erfährt der Spender S, dass die Stadt mehr Spenden eingenommen hat als benötigt, die sie für kulturelle Zwecke verwenden wird. Damit habe er bei der Zuwendung, für die Stadt erkennbar, nicht gerechnet.

Der Spender S möchte die Hälfte (also 25 €) von der Stadt zurückverlangen, weil seine Spende ihren Zweck nicht erreicht habe. Kann S das machen?

Also, meine Idee:

1. Muss man dann § 812 I 1 Alt. 1 BGB prüfen, ob der Rechtsgrund für die Leistung noch besteht? 

Ich denke, dass S nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB die Spende nicht mehr zurückfordern kann, oder?

Meine Begründung wäre: Es liegt eine Zweckschenkung, aber kein Schenkung unter Auflage vor.Eine Schenkung unter Auflage liegt ja nur vor, wenn die Auflage klar kommuniziert wurde - was hier nicht der Fall ist (glaub ich!).Der Spender hat gegenüber der Stadt nicht mitgeteilt, dass er die Spende nur für die Restaurierung verwendet werden soll.

2. Oder welche Anspruchsgrundlagen muss man hier (noch) prüfen?

Über eure Vorschläge und Ideen wäre ich sehr dankbar!

Recht, Spende

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