Privatverkauf – die neusten Beiträge

Eure lustigsten, kuriosesten, schlimmsten Erfahrungen bei Ebay Kleinanzeigen?

Mich würde mal interessieren, was ihr schon für lustige, kuriose oder aber auch ärgerliche Erlebnisse bei Ebay Kleinanzeigen hattet.

Mir zum Beispiel passierte es kürzlich, dass ich 5 Mal am Tag auf ein und die selbe Anzeige genau die selbe Anfrage bekam.

Es ging um einen New 3DS XL mit einigen Spielen und die Dame wollte unbedingt, dass ich ihn ihr 200km weit weg hinbringe und gegen ein paar alte Brettspiele tausche, da sie ja kein Geld hat, keinen Versand will, aber das für ihr krankes Kind haben möchte.

Nach jedem Mal, wenn ich sagte, dass ich sicherlich nicht 200km fahre, zumal ich noch nichtmal einen Führerschein habe (ist noch in Arbeit), kam 2 Stunden später eine neue Anfrage.

Dann habe ich auf das selbe Gerät eine Anfrage bekommen und der Interessent wollte das Teil gern noch am selben Tag abholen.

Ich sagte dann, dass ich dort nicht könne, woraufhin er fragte, wann denn dann.

2 Minuten später, ich war gerade erst beim Terminkalender angelangt um nachzusehen, ob am nächsten Tag ein Termin sei, bekam ich eine Nachricht, dass ich fake wäre und dass er mich meldet, weil ich ja gar nicht per Abholung verkaufen will.

Das stimmte natürlich nicht, aber der Kerl ließ sich nicht davon abbringen. Kurze Zeit später bekam ich von einem Profil aus genau der selben Stadt, mit Anzeigen mit genau den selben Bildern, aber anderem Namen eine Anfrage, ob ich das Gerät versenden würde und ob ich ihm nicht meine Handynummer geben könnte.

Auf meine Frage, wozu er diese denn bräuchte (habe schlechte Erfahrungen mit Handynummer weitergeben) kam dann wieder nur ich sei Fake und werde gemeldet. Total kurios und vor allem erstaunlich frech.

Was habt ihr schon alles so dort erlebt, womit ihr nicht gerechnet hättet?

lustig, Versand, Kleinanzeigen, Anfrage, Erlebnis, frech, Privatkauf, Privatverkauf, Kurios, Erfahrungen

Ebay Kleinanzeigen Käufer möchte die Ware zurückgeben?

Guten Tag,

Ich habe vorgestern ein Mountain Bike verkauft. Bevor ich das Rad verkaufe, habe ich das Rad einmal komplett geputzt und es ist einwandfrei.

Der Käufer ist dann vor Ort gekommen, hat das Rad angeguckt und ist probegefahren. Nach der Diskussion über den Preis hat er mir überwiesen, aber weil es ein Freitag war, ist das Geld bis gerade (Sonntag) noch nicht angekommen. Am Freitag hat er am Abend nach dem Kauf mir auf WhatsApp geschrieben dass er mit dem Rad sehr zufrieden ist.

Aber heute (Sonntag) schreibt er mir dass der Rahmen gebrochen ist. Er meint auch dass ich Betrüger bin weil ich die Folien auf dem Rahmen geklebt habe. Aber ich habe in Anzeige auch geschrieben dass es Folien auf dem Rahmen gibt um den Rahmen zu schützen. Die Folien sind ja auch lichtdurchlässig (Die sind Lackeschutzfolien von 3M).

Jetzt möchte er die Überweisung zurückziehen und mir das Rad wiedergeben. Ich schrieb ihm dass zuerst das Rad problemlos war und in der Anzeige ich geschrieben habe, dass es wegen Privatverkauf keine Rücknahme und Garantie gibt. Aber leider habe ich die Anzeige nach dem Kauf gelöscht, deswegen ist es nicht mehr zu finden... Bei mir liegt nur noch ein Verkaufsschild aber weil die Beschreibung ganz lang war, ist der Text auf dem Schild nicht vollständig...

Ich schwöre dass ich kein Betrüger bin aber möchte auch nicht dann das defekte Rad zurücknehmen... Was soll ich machen? Und kann er direkt das Geld zurückziehen und dann muss ich Pech haben?

Viele Grüße und ich hoffe dass Ihr alle gesund bleibt!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Überweisung

Privatverkauf: Käufer behauptet Artikel sei nun defekt?

Hallo miteinander,

habe am Montag 16.03. meine Playstation 4 über willhaben.at verkauft.

Das Gerät ging bei mir noch einwandfrei. Hab diese noch auf Werkseinstellungen zurückgesetzt bis der Käufer kam.

Hab alles in eine Tasche gepackt & der Käufer holte das Gerät inkl. Zubehör ab.

Am 17.03. schrieb er mir, dass die Playstation kein Spiel startet und ständig abstürzt.

Hab Ihm darauf geschrieben das ich es sehr komisch finde, da bei mir alles einwandfrei funktioniert hat.

Darauf hin kam von Ihm wieder, dass sie die Spiele nur bis 50% lädt und sich dann alles aufhängt.

Ich antwortete Ihm dann, er soll doch versuchen das Gerät nochmals neu aufzusetzen.

Er darauf hin, Er wirds versuchen.

Gestern kam die Nachricht, er glaubt mir, dass sie bei mir funktioniert hat, aber sie geht nicht und er würde mir anbieten, dass ich das Gerät für 190,- zurücknehme und wir gehen in Frieden.... (Ich hab sie Ihn für 230,- verkauft.)

Muss ich das Gerät zurücknehmen????

PS: Hab klar & deutlich in der Anzeige dabei stehen, dass ich keine Garantie od. Gewährleistung darauf gebe & es keine Rücknahme besteht. (Unterbei der Text, den ich in der Anzeige stehen hatte)

"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung nach neuem EU-Recht. Rücknahme, Umtausch, Garantie, Haftung oä. werden ausgeschlossen."

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!!!!

Liebe Grüße Julian

Handy, Smartphone, Privatverkauf, Rückgaberecht, Defektes Gerät

Privater Motorrad Verkauf?

Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.

Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Im Vertrag steht folgendes:

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.

Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)

Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%
Schadensersatz, Recht, Privatverkauf, Auto und Motorrad

Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad

Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?

ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?

Motorrad, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, mobile.de, Privatverkauf, Roller, Verkauf, Auto und Motorrad

Ignoriert bei Ebay-Kleinanzeigen?

Hallo,

ich habe mir vor einigen Tagen ein iPhone 5 auf Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Habe es beim Vorbesitzer abgeholt. Wurde beworben mit einem neu getauschtem Display. Der Verkäufer hat mir kurz gezeigt, dass es angeht. Mehr habe ich das Gerät nicht kontrolliert. Als ich das Gerät dann eingerichtet habe, hat es schon ab und zu nicht reagiert. Ich dachte aber, dass das am Alter des Handys liegen würde und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht.

Als ich Zuhause war und das Gerät dann ausführlich testen konnte, stellte ich aber fest, dass Display nur sehr eingeschränkt funktionert. Das heißt, der Touch reagiert an manchen Stellen nicht & "drückt sich teilweise von selber", falls man das so formulieren kann.

Ich also direkt an den Lapotop und den Verkäufer angeschrieben. Ihm sei das beim kurzen Antesten nach dem Displaytausch nicht aufgefallen, er würde sich aber mit dem Techniker in Kontakt setzten.

Er schlug mir vor, dass der Techniker ein anders Display einbauen könnte zum Suchen der Fehlerquellen. Allerdings eines mit Riss. Ein neues müsste dann erst bestellt werden. Ich antwortete darauf, dass ich das Handy lieber zurückgeben würde, das das iPhone für mich eine schnelle Zwischenlösung darstellen solle und ich keine Lust auf einen langwierigen Reperaturprozess hätte.

Danach kam von seiner Seite nichts mehr.

Ich habe mir mit einer 10-Minuten Email einen zweiten Account für Ebay-Kleinanzeigen erstellt und ihn darüber zu einer seinen Anzeigen kontaktiert. Er antwortete auch. Ich werden also folglich bewusst ignoriert.

Mir ist klar, dass man bei einem Privatverkauf die Ware eigentlich nicht zurückgeben kann. Wenn ein Handy aber mit einem neuen Display beworben wird und dann ein eingeschränkt funktionierendes eingebaut hat, erwarte ich aber, dass ich das Geld zurückfordern kann.

Da ich das iPhone beim Kauf abgeholt habe, kenne ich die Adresse des Verkäufers. Ich könnte also bei Ihm vorbeifahren, in der Hoffnung, dass er bei einem persönlichen Gespräch kulanter reagiert.

Ich habe auch zusätzlich den Ebay-Kleinanzeigen Support mit der Bitte kontaktiert mir einen Screenshot der Anzeige zukommen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Anzeigen nicht direkt von den Servern von Ebay gelöscht werden.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Danke :)

iPhone, Handy, Smartphone, Betrug, Kleinanzeigen, gebraucht, Privatverkauf

EBay Kleinanzeigen - seltsamer Käufer, welcher sich nicht auf eine Rückgabe einlässt?

Liebe Community,
Ich habe auf EBay-Kleinanzeigen mein ca. 1½ Jahre genutztes iPhone 6 verkauft, da ich es an jemanden weitergeben wollte, der es noch nutzen kann, nachdem ich mir ein neues Handy zugelegt hatte. Der Verkauf klappte reibungslos und alles schien gut.
Der Verkäufer schrieb mich an und teilte mir mit, dass ich leider vergaß, die iCloud zu entsperren. Da das Gerät somit ja gesperrt ist über die iCloud-Sperre kann er es nicht wirklich nutzen. Da ich mein Apple-Passwort verkramt habe und leider auch die Sicherheitsfragen nicht mehr beantworten kann, da ich damals auf die Schnelle irgendetwas eingab, bot ich ihm sofort an, dass wir den Verkauf rückgängig machen können, weil ich es selbst auch nicht gut finden würde, auf einem Gerät sitzen zu bleiben, welches nicht ordnungsgemäß funktioniert. Mehrmals habe ich die Rückgabe angeboten. Ich bot nicht sogar dafür an, zum Käufer zu fahren und das Gerät gegen den vollen Kaufpreis wieder abzuholen, da ich in einer solchen Situation das gleiche vom Verkäufer warten würde.
Er drohte jedoch bereits damit, dass er eine Anzeige erstatten würde, was ich auch nachvollziehen kann, in einem solch impulsiven Moment.
Da ich ihn mir eine Rückerstattung angeboten habe, welche den vollen Kaufpreis deckt. Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen, wenn der Käufer nicht auf eine komplette Rückerstattung eingeht?

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Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

Guten Morgen Zusammen, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Zum Hintergrund: Ich habe Ende Dezember '16 mein "altes" Handy (iPhone 6 Plus, ca. 1 3/4 Jahre alt) privat verkauft, habe mit der Dame vor Ort einen Funktionstest durchgeführt und ließ mir im Kaufvertrag bestätigen, dass sie das Handy kauft wie gesehen und, dass alles funktioniert. Tat es definitiv auch.

Nach ein paar Wochen, meldete sich nicht der Käufer, sondern eine Freundin, die das Handy vom Käufer geschenkt bekam, das Handy sei defekt und sie will eine Lösung von mir. Sie schilderte den Fehler als "Das Handy schaltet sich ab und zu (es geht mehrere Tage am Stück) einfach aus, obwohl noch 20% restlicher Akku vorhanden sind. Da ich damals einfach mit dem Handy abschließen wollte und keinen Ärger haben wollte (es kann ja sein, dass bei einem Handy das knapp 2 Jahre alt ist und 2 Monate nicht benutzt wurde, der Akku nicht mehr in so gutem Zustand ist), machte ich ihr folgendes Angebot: Sie soll zu einem Laden gehen, der das reparieren kann, soll sich dort einen Kostenvoranschlag holen und dann besprechen wir wie es weitergeht (falls die Reparatur zu teuer wäre, hätte ich das Gerät genommen). Sie meldete sich Tags darauf, der Laden habe ihr (ohne Kostenvoranschlag) gesagt, dass es sich definitiv um ein Problem mit dem Akku handelt und, dass sie diesen gerne austauschen lassen würde (80€). Ich sagte zähneknirschend zu und verlangte ihre Kontodaten. Sie forderte aber dann noch 20€ "Unkostenbeitrag" weil sie ja zu dem Laden fahren musste etc. Aus reinen Kulanzgründen zahlte ich auch das und sagte ihr, dass sie mir dann aber bestätigen muss, dass ich von nun an nichts mehr von dem Gerät höre, da mittlerweile auch schon 5 Wochen ins Land gegangen waren (und ich hatte diese Probleme mit dem Gerät nie).

Nach nun mittlerweile fast 8 Wochen meldete sich die Dame nun wieder, sie wäre jetzt im Handyladen gewesen und hat den Akku tauschen lassen. Das habe aber gar nichts gebracht, das Handy geht jetzt gar nicht mehr an. Sie verlangt nun, dass ich das Gerät zurücknehme.

Meine Frage: Hat diese Dame hier rechtlich irgendeine Möglichkeit mich zu belangen? Das Handy funktionierte als ich es verkauft habe, das habe ich schriftlich. Ich bin ihr aus reiner Kulanz (im Nachhinein könnte ich mich dafür ohrfeigen...) wegen der Akku-Geschichte entgegengekommen und soll nun ein Gerät das nicht mehr funktioniert zum ursprünglichen Kaufpreis zurücknehmen? Was würden Sie mir hier raten? Ich will keinen Ärger, aber alles darf man sich doch auch nicht gefallen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe :)

Handy, Haftung, Privatverkauf

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