Privatverkäufer tritt vom Vertrag zurück?

2 Antworten

Das dürfte auf eine Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 (2) BGB) hinauslaufen.

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz - sofern dir ein solcher entstanden ist.

Nein , der Kaufvertrag ist gültig. Sein Pech , besteh auf Erfüllung des Kaufvertrags,

Shinjikin 
Fragesteller
 31.10.2020, 22:01

Er hat es jetzt schon zurückgebucht, ohne meine Einwilligung.Was soll ich machen?

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Christiangt  31.10.2020, 22:06
@Shinjikin

Außer auf Erfüllung des Kaufvertrags klagen kannst du nicht viel machen. Dafür musst du natürlich die Kosten für einen eventuellen Anwalt und den Rechtstreit vorstecken. Die Frage ist ob das alles den Aufwand wert ist. Schreib Ihm zurück du bestehst auf den Vertrag und würdest den Rücktritt nur akzeptieren wenn er eine Vertragstrafe von ..... Euro akzeptierst. ( 1/3 des Mehrwerts ist fair)

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