Ich hab ein Auto privatverkauft und der Käufer möchte es zurückgeben geht das?

7 Antworten

Wenn er behauptet, dass das sein Rechtsschutz behaupte, ist das ziemlich schnell und ziemlich eindeutig als gelogen enttarnbar.

Dieses 14 tägige Rückgaberecht existiert nur in sog. Fernabsatzverträgen. Also

  • Internetkäufe
  • Telefonkäufe
  • Vertreterkäufe
  • und allgemein allen Käufen, die nicht im typischen Verkaufsraum (z.B. dem eines Ladens) gemacht wurden.

Das lernen eigentlich die Jurastudenten im 1. Semester. Ich möchte fast schon sagen in der 1. Vorlesung.

Das einzige worüber er dich angreifen könnte, wäre wenn der Wagen Mängel hätte von denen du gewusst hättest und nicht im Kaufvertrag erwähnt hättest. Du bist als (privater) Verkäufer (unaufgefordert) offenbarungspflichtig gegenüber allen Mängeln die dir bekannt sind. Als privater Verkäufer den Käufer verarschen geht heute nicht mehr so wie früher. In diesem Fall würde nämlich der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht mehr gelten. Die gilt nur für Schäden die nach dem Kauf auftraten, oder man zum Verkaufszeitpunkt keine Kenntniss von hatte.

Wenn z.B. der Stoßdämpfer in einer Art und Weise kaputt ist, die darauf schließen lässt das er schon vor dem Kauf offensichtlich kaputt war, und dieses nicht im Kaufvertrag vermerkt ist, kann er potentiell die Reparatur von dir einfordern. Aber eben die Reparatur und keine komplette Rücknahme.

Rückgaben sind in Kaufverträgen die Ultima Ratio. Falls sich bei einer Sache Mängel offenbaren, gibt es 3 Eskalationsstufen:

  • Nachbesserung (2 mal darf man/muss man nachbessern)
  • Kaufpreisminderung (erst wenn die Nachbesserung unmöglich ist)
  • Rücktritt (und quasi die Rückgabe einer Sache) vom Kaufvertrag (kommt sehr selten vor, denn eine Kaufpreisminderung ist fast immer möglich)

Grüße

Sind Mängel am Auto bekannt, die nicht schon davor dort waren? Wurde das Auto online gekauft oder nicht? Wenn’s online gekauft wurde: Ja hat er. Wenn’s nicht online verkauft wurde: Eigentlich nein. Nur wenn du als Verkäufer es aus Kulanz zurücknimmst. Oder davor unbekannte Mängel sind aufgefallen. So kenn ich’s zumindest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NoName08154711  09.03.2020, 19:01
Wenn’s online gekauft wurde: Ja hat er.

Nein, hat er nicht; wie kommst Du auf sowas?

1
EisiGold  09.03.2020, 19:03
@NoName08154711

nun, du kannst ein Auto durchaus online kaufen und dann abholen, denke ich...

0
NoName08154711  09.03.2020, 19:06
@EisiGold

Selbstverständlich kann man das, daraus begründet sich aber bei einem Privatverkauf keinesfalls ein Rückgaberecht.

1

Wenn im Kaufvertrag die Rücknahme ausgeschlossen ist, dann nicht.

Es sei denn, es wurden arglistig Schäden verschwiegen.

Hallo,

ob sein Rechtschutz was sagt oder in China ein Sack Reis platzt......

Gekauft ist gekauft und damit hat es sich.

und er sagt sein Rechtsschutz sagt er hätte 14 Tage Rückgabe recht

Der Rechtsschutz sagt gar nichts, das darf er auch gar nicht. Der Rechtsschutz bezahlt höchstens einen Anwalt den er befragen kann und kein Anwalt würde so einen Blödsinn erzählen. Das ist ein Sprücheklopfer, der wahrscheinlich im Nachhinein noch etwas Geld rausschlagen will. Das ist leider eine ziemlich verbreitete Masche bei bestimmten Käufergruppen geworden.

Es gibt definitiv kein Rückgaberecht oder sonstwas, wenn du das im Kaufvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen hast. Mit so einem würde ich überhaupt nicht diskutieren, sondern auf seine Behauptungen fortgesetzt und hartnäckig antworten "das glaube ich nicht." bzw. jede Diskussion verweigern.