Habe in Ebay eine Tasche verkauft. Nun beschwert sich der Käufer über einen angeblich schlechten Zustand. Muss ich nun die Tasche zurücknehmen? Welches Recht hat der Käufer? Da ich mir einem schlechten Zustand überhaupt nicht bewusst bin, frage ich mich nun wie man das am besten handhabt. Hat jemand Erfahrung damit?
Ich habe unter den Verkauf folgendes geschrieben:
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Da dies ein Privatverkauf ist, übernehme ich keinerlei Garantie oder Gewährleistung, es gibt auch keine Nachverhandlung oder ein Rückgaberecht.
Die Angaben über den angebotenen Artikel wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
"UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG".
Keine Erstattung bei Verlust oder Beschädigung der Ware auf „nicht versichertem“ Versandweg – der Käufer trägt das Risiko!
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind.