Muss ich bei einem Privatverkauf sagen das man keine Probleme gewährleistet falls das Produkt Probleme bekommen sollte oder hat der Käufer eine Rückgaberecht?

3 Antworten

Auch als Privatverkäufer hast du eine Gewährleistungspflicht. Außer, du schließt diese aus.

Und du brauchst hier nicht zu schreien,

Idealerweise schreibst du

"Der Artikel wird unter Auschluß jeglicher Gewährleistung verkauft."

Und du bist auf der sicheren Seite

Keine Gewähr, keine Rücknahme, da Privatkauf

Reicht aus.