Ebay - digitale Güter - Problem - Dringend!
Hallo !
Folgendes Problem.. Ich habe auf eBay einen digitalen Gegenstand verkauft (CS:GO Messer) - als Bezahlungsmethode habe ich Paypal akzeptiert.
Als ich die Zahlung bekommen habe - hat Paypal mein Konto auf Grund von "ungewöhnlicher Kontobewegungen" eingefroren.
Hab dann gleich mit dem Paypal Service gesprochen und das "Problem" klären können.
Soo, nun sagte mir der Paypal- Betreuer dass man beim Verkauf eines digitalen Gegenstands keinerlei Verkäuferschutz hat.
D.h. dass ich ihm die Ware bzw. den Spielgegenstand schicken kann, aber er den digitalen Warenerhalt dementieren kann (könnte) - und sein Geld zurückfordern.
Also wären im worst case das Geld und der digitale Gegenstand futsch.
Irgendwelche Lösungen? Weiß nicht wie ich vorgehen soll, da ich das Geld bereits erhalten habe.
Der digitale Spielgegenstand wurde noch nicht übermittelt..
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Das ist ein typischer Betrugsfall und die Auskunft ist richtig. Sei froh, dass Du noch keinen Spielgegenstand übermittelt hast, denn meist erfolgt die Nachricht erst, wenn es für den Verkäufer zu spät ist. Das Geld ist eingefroren, d,h., der Käufer wird es zurück erhalten. Abgesehen davon, das bei virtueller Ware keinerlei Käufer- obder Verkäuferschutz besteht, ist es ratsam, nie PayPal als Zahlungsmittel zuzulassen, das zieht unseriöse Käufer an.
Hier gibts anscheinend Missverständnisse..
Der Zugriff zu meinem Paypal Account wurde zwar limitiert, aber nicht weil der Käufer das Geld zurückverlangt.
Der Käufer hat sich zur Übergabe noch gar nicht gemeldet !
Habe bereits mit dem Paypal und dem Ebay Kundenservice gesprochen -
Weder Käufer noch Verkäufer hat Käufer- bzw. Verkäuferschutz - d.h. er kann keinen Käuferschutzfall eröffnen - bzw. halten. (lt. Ebay Kundenservice)
D.h. sollte er mit dem Gegenstand nicht zufrieden sein, kann er das Geld trotzdem nicht zurückverlangen.
Das Geld habe ich bereits,...Jetzt heißt es womöglich erstmal abwarten
Das ist die übliche Betrugsmethode bei virtuellen Gütern und Paypal. Ein Blick in die Verkäuferschutz-Richtlinie hätte Dich im Vorfeld informiert.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE
2. Umfang.
Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.
Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:
- Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter;
- Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge;
- Artikel, die nicht versendet werden können;
- Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer;
er muss schon liefern, das geht allerdings nicht wenn der "gegenstand" verloren gegangen ist. sowas kommt vor. der käufer kann sein geld dann zurückbekommen und kann natürlich verscuhen einen immateriellel gegenstand dann einzuklagen.
paypalzahlung stornieren, email ändern (sonst geht vermutlich wieder ne zahlung drauf) und dem käufer mitteilen, das PP deinen account eingefroren hat.
er soll den betrag überweisen. du wirst ja dann sehen, wie der käufer darauf reagiert bzw. ob da überhaupt noch was kommt.
wenn du jetzt das virtuelle gut übermittelst, dürfte die zahlung schneller zurückgezogen sein, als du hoppla sagen kannst....
Also ich hab bislang nur zweimal eine paypal zahlung akzeptiert, aber auch erst geliefert, anchdem ich das Geld auf mein Konto transferiert hatte. Damit hatte Paypal null Guthabne, dass sie "zurüsck schicken" könnten - und wenn sie verscuhen würden ewtas von meinem Privaten Konto abzuziehen oder so - das kann ich zurück buchen lassen.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag, das Geld bereits erhalten und musst liefern.
Warum bietet ein Privatverkäufer auch Paypal-Zahlung an?