Rechtfertig das eine Kündigung in der Ausbildung nach der Probezeit?
Ein Azubi ist im zweiten Lehrjahr und alle Mitarbeiter im Betrieb sind nicht bereit, mit dem Azubi zusammenzuarbeiten, weil sie mit seiner Arbeitsleistung nicht zufrieden sind.
Er hat einen Schwerbehindertenausweis, zeigt autistische Verhaltensweise, neckt andere unbewusst mit seinem Verhalten an, aber ist nicht als Autist diagnostiziert.
Vor seiner Ausbildung hat er in einer WfbM und danach über der WfbM auf dem ersten Arbeitsmarkt in der Produktion gearbeitet. Dort hatte er ebenfalls Probleme mit seiner sozialen Kompetenz.
Laut BBIG kann man einen Azubi nach der Probezeit nur aus wichtigen Gründen kündigen und auch Schwerbehinderte müssten einen besonderen Kündigungsschutz haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html