Pachtvertrag Kleingarten?
Habe meinen Pachtvertrag fristgerecht gekündigt und endete am 30.11.2024.
Ist es korrekt, dass ich meine Ablösung trotzdem erst zurückbekomme, wenn es einen neuen Pächter gibt?
Zudem wurde mir jetzt noch Pacht berechnet? Wird die rückwirkend abgerechnet?
Vielen lieben im Voraus für eure Antworten 😊
3 Antworten
Die Ablöse zahlt der Nachpächter und nicht der Verein. Wird so kein Nachpächter gefunden, oder der Nachpächter ist nicht bereit dein Eigentum zu übernehmen, so kannst du aufgefordert werden es zu entfernen und die Parzelle blank zu übergeben . Steht alles in deinem Pachtvertrag. Auch dass Pacht zu zahlen ist, solange noch Eigentum von dir auf der Parzelle ist. Ich bin übrigends im Garten-Vorstand. Inseriere doch Mal in Kleinanzeigen. Da geht bei uns jeder Garten flott weg.
§584 BGB Ein Pachtvertrag endet nach ordentlicher Kündigung am 30.06. zum Jahresende, der 30.11. ist das nicht!
Es ist die Frage, was Du unter Ablöse verstehst:
Einen Kaufpreis im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es ist da auch nichts verhandelbar.
https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/kein-anspruch-auf-abloese-/14142
Der ausscheidende Kleingärtner hat nur Anspruch auf Wertersatz für Verwendung auf die Pachtparzelle und der muß ja erst einmal ermittelt werden.
Wie lange Du darauf warten mußt kannst Du der Satzung entnehmen.
Was die Pacht betrifft wissen wir nicht, ob Du die vor- oder nachschüssig bezahlt hast.