Pachtvertrag Kleingarten?

3 Antworten

Die Ablöse zahlt der Nachpächter und nicht der Verein. Wird so kein Nachpächter gefunden, oder der Nachpächter ist nicht bereit dein Eigentum zu übernehmen, so kannst du aufgefordert werden es zu entfernen und die Parzelle blank zu übergeben . Steht alles in deinem Pachtvertrag. Auch dass Pacht zu zahlen ist, solange noch Eigentum von dir auf der Parzelle ist. Ich bin übrigends im Garten-Vorstand. Inseriere doch Mal in Kleinanzeigen. Da geht bei uns jeder Garten flott weg.

Woher ich das weiß:Hobby

§584 BGB Ein Pachtvertrag endet nach ordentlicher Kündigung am 30.06. zum Jahresende, der 30.11. ist das nicht!

Es ist die Frage, was Du unter Ablöse verstehst:

Einen Kaufpreis im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es ist da auch nichts verhandelbar.

https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/kein-anspruch-auf-abloese-/14142

Der ausscheidende Kleingärtner hat nur Anspruch auf Wertersatz für Verwendung auf die Pachtparzelle und der muß ja erst einmal ermittelt werden.

Wie lange Du darauf warten mußt kannst Du der Satzung entnehmen.

Was die Pacht betrifft wissen wir nicht, ob Du die vor- oder nachschüssig bezahlt hast.