Nehmen sie mich mit meiner Schwerbehinderung trotzdem, obwohl ich beim Test schlecht war?
Ich bin Schwerbehindert zu 60Gb. Möchte eine Ausbildung machen bei der Justiz. Beim Einstellungstest war ich aber nicht so gut. Da waren bestimmt viele andere besser. Habe ich trotzdem eine Chance aufgrund meiner Schwerbehinderung?
4 Antworten
Hi, ich drücke die Daumen, dass es klappt! Falls nicht und falls du dich über Unterstützungsmöglichkeiten & Co. rund um das Thema Ausbildung mit Behinderung informieren möchtest, folgender Link-Tipp: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/unterstuetzung-bei-der-ausbildung. Liebe Grüße Heike vom Projekt kontakt next
Nehmen sie mich mit meiner Schwerbehinderung trotzdem, obwohl ich beim Test schlecht war?
Je nachdem wie viele Plätze vergeben werden, hast du mehr oder weniger Chancen. Wenn es 10 Plätze gibt und es gibt 10 Personen mit besseren Test, dann werden diese den Platz auch erhalten. Bist du aber Punktgleich mit jemand anderen, dürftest du aufgrund deiner Behinderung ggf. bevorzugt werden.
Die Schwerbehinderung wird ja nicht mit dem Test "verrechnet", du musst natürlich trotzdem auch etwas können.
Aufgrund einer Behinderung darf der Zugang zur Justiz generell niemandem verwehrt werden. Je nach Behinderung sind bestimmte Tätigkeiten eventuell einfach nicht möglich.
Eine eventuelle Verbeamtung wird aber dann mit Sicherheit getrennt betrachtet.
Das widerspricht nicht meiner Aussage. Aber es ist eine ganz gute Ergänzung.
das Auswahlverfahren ist das Gleiche und der Schwerbehinderte muss "gleich geeignet" sein ...
das heißt die Testergebnisse müssen entsprechend sein
erst dann kommt es zur Einstellung