Kündigen: Netto Marken-Discount?

3 Antworten

Da du zwei Monate voll gearbeitet hast, bekommst du diese natürlich auch voll vergütet.

Wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du das Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne die Angabe von Gründen wieder beenden. Auch bei einer Kündigung in der Probezeit steht dir ein Arbeitszeugnis zu. Bitte daher immer um ein einfaches Arbeitszeugnis.

Diese Punkte gehören in dein Kündigungsschreiben:

  • dein Name mit Anschrift
  • der Name und die Adresse deines Arbeitgebers
  • das Datum
  • die Betreffzeile mit dem Hinweis auf Kündigung
  • die Ansprache
  • die korrekte Ausformulierung deiner Kündigung mit Kündigungszeitpunkt
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bilanzbuchhalterin & Personalreferentin

Sara6027 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 08:36

Vielen Dank!

luluLamberry  20.12.2024, 08:37
@Sara6027

Ach, und bei einer Kündigung in der Probezeit musst du nicht darauf achten, deine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende auszustellen. In diesem Fall beginnt die Kündigungsfrist, sobald dein Kündigungsschreiben den Arbeitgeber erreicht hat. Selbst wenn du am letzten Tag der Probezeit kündigst, greift die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen.

  1. Du musst fristgerecht Kündigen, aber musst keinen Grund angeben. Die Kündigungsfrist ist 2 Wochen. Du setzt einfach ein simples schreiben auf, dass du kündigst.
  2. Solch eine Lohnauszahlung ist bei direkten Arbeitgebern unüblich. Ich persönlich kenne es nur von Zeitarbeitsfirmen, aber das stellt rechtlich kein Problem da, solange sie am Ende es pünktlich zahlen. Also in deinem Fall 1 Monat später immer um die gleiche Zeit. Ja, du bekommst noch seinen Lohn für jeden Arbeitstag. Halt 1 Monat später.

Sara6027 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 08:40

Wissen Sie vielleicht, ob ich die Kündigung dem Filialleiter geben muss oder es per Brief an die Personalabteilung schicken kann? Will um ehrlich zu sein nicht mit dem Filialleiter reden, da er immer blöde Sprüche raushaut🙃

MonaLisa557  20.12.2024, 09:22
@Sara6027

Du musst es zur Personalabteilung schicken. Lass dir den Eingang bestätigen.

Nur weil hier mal wieder nur geschrieben, dass die Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag betrage: Das ist die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit. Allerdings kann arbeits- oder ggf. tarifvertraglich auch eine andere Frist wirksam vereinbart werden. Dann gilt die vereinbarte.

Also erst einmal in den Arbeits- und ggf. auch in den Tarifvertrag schauen, was dort zu den Kuendigungsfristen steht.