Muss mein Arbeitgeber von meinem 2. Minijob wissen?

2 Antworten

Dein erster AG wird ein Schreiben von der Knappschaft bekommen, dass eine Doppelbeschäftigung vorliegt. Du sagst es ihm also besser gleich und hast bei Rauswurf ein halbes Jahr Zeit, einen besseren AG zu finden.

muezo25 
Fragesteller
 26.03.2024, 23:20

Auch wenn ich nicht fest angestellt bin? Hab im Internet nämlich was anderes gesehen das ist total verwirrend

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michi57319  26.03.2024, 23:22
@muezo25

Wenn du schwarz arbeitest und nicht angemeldet wirst, bekommt dein erster AG natürlich nichts davon mit. Schwarzarbeit ist nicht gut. Wenn das auffliegt, hast DU jedoch gar nichts zu befürchten.

Meldet der zweite AG den Job an, bekommt der erste automatisch Post.

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muezo25 
Fragesteller
 27.03.2024, 01:53
@michi57319

Ich arbeite ja nicht schwarz sondern bin nicht fest angestellt heißt (laut meinem Chef) das wir keine festen Stunden haben die wir ableisten müssen Pro Monat

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michi57319  27.03.2024, 13:15
@muezo25

Dann musst du darauf achten, dass du das Maximum nicht überschreitest. Beide Verdienste zusammen dürfen 538 Euro nicht überschreiten.

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Ein Nebenjob als Minijob benötigt keine ausdrückliche Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Allerdings bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren, wenn dieser die Interessen deines Hauptarbeitgebers beeinträchtigen könnte.

Die beeinträchtigten Interessen könnten verschiedene Aspekte umfassen, wie z.B.:

  1. Zeitliche Überschneidungen: Wenn der Nebenjob zeitlich mit den Arbeitszeiten deines Hauptarbeitgebers kollidiert und dadurch deine Leistung ode Verfügbarkeit beeinträchtigt.
  2. Konkurrenzsituation: Wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht oder potenziell Interessenkonflikte hervorrufen könnte.
  3. Interessen der Haupttätigkeit: Wenn der Nebenjob deine Fähigkeit beeinträchtigt, deine Haupttätigkeit ordnungsgemäß auszuüben oder wenn er deine Loyalität und Hingabe gegenüber deinem Hauptarbeitgeber in Frage stellen könnte.
  4. Vertraulichkeit und Geheimhaltung: Wenn der Nebenjob Informationen oder Geschäftsgeheimnisse deines Hauptarbeitgebers gefährden könnte.

Allerdings solltest du bedenken, dass es immer besser ist, ehrlich zu sein, besonders wenn es um deine Arbeit geht. Wenn du jedoch befürchtest, dass dein Chef negativ darauf reagieren könnte und du deinen Job behalten möchtest, könntest du versuchen, den Minijob in der Eisdiele stillschweigend zu behalten, solange er deine Arbeit im aktuellen Job nicht beeinträchtigt. Du musst es deinem Hauptarbeitgeber ja nicht sagen.

muezo25 
Fragesteller
 27.03.2024, 01:52

Ich hab ja keine Hauptarbeitsplatz … sondern einfach einen Minijob indem ich seit 2 Jahren arbeite und jetzt einfach zum Sommer gerne noch einen machen würde

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Gurotesuku  27.03.2024, 21:27
@muezo25

Wie gesagt, wenn du beide Jobs unter einem Hut kriegst.. dann braucht es keiner von denen wissen. Du brauchst keine Einwilligung, bei deinem Fall erst recht.

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