Muss mein Arbeitgeber von meinem 2. Minijob wissen?
hey,
Ich bin 17 und arbeite seitdem ich 15 bin in einem Restaurant wo ich 50-150€ pro Monat verdiene. Ich habe ein Angebot von Bekannten bekommen im ab April bei denen in der Eisdiele bis Ende Oktober zu helfen und würde das auch sehr gerne annehmen Problem ist aber mein Chef…
mein Chef ist der typische Horror Chef in der gastro der seine Mitarbeiter gerne mal anschreit und fertig macht abgesehen von ihm sind alle alle total nett. Ich denke das wenn ich ihm sage das ich im Sommer dort aushelfen will das er mir dann sagt das ich direkt dort bei ihm kündigen soll, das will ich aber nicht, weil ich es dort ja mag und ich im in Raum von Oktober - April keinen Job hätte.
Muss ich ihm sagen das ich noch einen Minijob mache oder ist das egal solange ich 520€ nicht überschreite?
2 Antworten
Dein erster AG wird ein Schreiben von der Knappschaft bekommen, dass eine Doppelbeschäftigung vorliegt. Du sagst es ihm also besser gleich und hast bei Rauswurf ein halbes Jahr Zeit, einen besseren AG zu finden.
Wenn du schwarz arbeitest und nicht angemeldet wirst, bekommt dein erster AG natürlich nichts davon mit. Schwarzarbeit ist nicht gut. Wenn das auffliegt, hast DU jedoch gar nichts zu befürchten.
Meldet der zweite AG den Job an, bekommt der erste automatisch Post.
Ich arbeite ja nicht schwarz sondern bin nicht fest angestellt heißt (laut meinem Chef) das wir keine festen Stunden haben die wir ableisten müssen Pro Monat
Dann musst du darauf achten, dass du das Maximum nicht überschreitest. Beide Verdienste zusammen dürfen 538 Euro nicht überschreiten.
Ein Nebenjob als Minijob benötigt keine ausdrückliche Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Allerdings bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren, wenn dieser die Interessen deines Hauptarbeitgebers beeinträchtigen könnte.
Die beeinträchtigten Interessen könnten verschiedene Aspekte umfassen, wie z.B.:
- Zeitliche Überschneidungen: Wenn der Nebenjob zeitlich mit den Arbeitszeiten deines Hauptarbeitgebers kollidiert und dadurch deine Leistung ode Verfügbarkeit beeinträchtigt.
- Konkurrenzsituation: Wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht oder potenziell Interessenkonflikte hervorrufen könnte.
- Interessen der Haupttätigkeit: Wenn der Nebenjob deine Fähigkeit beeinträchtigt, deine Haupttätigkeit ordnungsgemäß auszuüben oder wenn er deine Loyalität und Hingabe gegenüber deinem Hauptarbeitgeber in Frage stellen könnte.
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung: Wenn der Nebenjob Informationen oder Geschäftsgeheimnisse deines Hauptarbeitgebers gefährden könnte.
Allerdings solltest du bedenken, dass es immer besser ist, ehrlich zu sein, besonders wenn es um deine Arbeit geht. Wenn du jedoch befürchtest, dass dein Chef negativ darauf reagieren könnte und du deinen Job behalten möchtest, könntest du versuchen, den Minijob in der Eisdiele stillschweigend zu behalten, solange er deine Arbeit im aktuellen Job nicht beeinträchtigt. Du musst es deinem Hauptarbeitgeber ja nicht sagen.
Ich hab ja keine Hauptarbeitsplatz … sondern einfach einen Minijob indem ich seit 2 Jahren arbeite und jetzt einfach zum Sommer gerne noch einen machen würde
Wie gesagt, wenn du beide Jobs unter einem Hut kriegst.. dann braucht es keiner von denen wissen. Du brauchst keine Einwilligung, bei deinem Fall erst recht.
Auch wenn ich nicht fest angestellt bin? Hab im Internet nämlich was anderes gesehen das ist total verwirrend