Chefin meint ich soll mich im Betrieb blicken lassen?
Hallo, mein Name ist Edison und mache derzeit eine Ausbildung als Verkäufer. Ich bin derzeit im Urlaub, und habe mir meinen Knöchel verstaucht. Anbei habe ich meiner Chefin die Krankschreibung aus dem Ausland geschickt. Sie meinte jedoch, dass ich mich am 2.1 um 6 Uhr im Betrieb blicken lassen sollte, damit sie sicherstellen kann, dass ich mich dort auskuriere und nicht im Ausland. Sollte ich das annehmen? Ich fahre aber am 2.1 erst los von hier. Bitte um Antwort!! Grüsse Edison
6 Antworten
da es ja offensichtlich im urlaub passiert ist, es deiner genesung nicht schadet, wenn du am 2.1. noch im ausland bist, kann sie das nicht von dir verlangen.
Es kommt auf folgende Dinge drauf an:
- Wie lange geht die Krankschreibung?
- Wie lange hast du Urlaub?
Wenn beides nur bis zum 01.01. geht, dann bist du VERPFLICHTET am 02.01. ganz normal in die Arbeit zu gehen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung!
Nein, komplett egal wo du dich auskurierst.. Würde nicht kommen (musst du auch nicht)
Nein. Das DARF es nicht geben, und wenn, wär sie nicht rechtens
Du musst dich während deiner Krankmeldung nicht in den Betrieb bewegen. Gesetzt dem Fall es ist eine ordentliche AU (die halt je nach Ausland eben so nicht anerkannt werden muss...EU kein Thema. Nicht EU schwieriger)
Krank musst du natürlich nicht in den Betrieb und wo du dich auskurierst ist egal.
Gibts dann eine Abmahnung eventuell?