Chefin meint ich soll mich im Betrieb blicken lassen?

6 Antworten

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da es ja offensichtlich im urlaub passiert ist, es deiner genesung nicht schadet, wenn du am 2.1. noch im ausland bist, kann sie das nicht von dir verlangen.

Es kommt auf folgende Dinge drauf an:

  1. Wie lange geht die Krankschreibung?
  2. Wie lange hast du Urlaub?

Wenn beides nur bis zum 01.01. geht, dann bist du VERPFLICHTET am 02.01. ganz normal in die Arbeit zu gehen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung!

Nein, komplett egal wo du dich auskurierst.. Würde nicht kommen (musst du auch nicht)


Edison123456 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 13:59

Gibts dann eine Abmahnung eventuell?

Du musst dich während deiner Krankmeldung nicht in den Betrieb bewegen. Gesetzt dem Fall es ist eine ordentliche AU (die halt je nach Ausland eben so nicht anerkannt werden muss...EU kein Thema. Nicht EU schwieriger)

Krank musst du natürlich nicht in den Betrieb und wo du dich auskurierst ist egal.