Wandaufbau für Holz(Tiny)haus und EnEV?

Hallo,

wir möchten ein Tinyhouse in Holzständerbauweise bauen und sind am Beginn der Planungsvorbereitungen. Nun geht es um die Außenwände und deren Beschaffenheit. Nach Recherche haben wir uns dazu entschieden diffusionsoffen zu bauen, jedoch fehlt noch ein wichtiger Punkt - nämlich die Wandstärke bzw. die Dämmstärke.

Gibt es hierzu einen groben Anhaltspunkt? Wir möchten mit Holzfaser oder Hanf dämmen, alles soll so natürlich wie möglich sein (bzw. mit unserem moralischen Empfinden der Natur nicht zu viel zu nehmen in Einklang stehen). Holzfaser hat eine Wärmeleitfähigkeit von 0,038 W/m2K, Hanf von 0,042 W/m2K - ist dieser Unterschied merklich oder eher theoretischer Natur? Und wie stark würde die Dämmstärke ausfallen?

Das leitet mich auch zur nächsten Frage. Muss ein Tinyhouse, zirka 11m x 3,5m, auf Schraubenfundament in Verbindung mit einem Mobilheimchassis (per Krank versetzbar), nach EnEV gebaut werden? Oder entfällt bei einem derart kleinen Häuschen, welches nicht ortsgebunden ist, diese Forderung? (Mit den Gesetzbüchern und der Gleichen werde ich nicht warm, daher wäre mir eine einfache Antwort recht)

Da uns das ganze momentan etwas erschlägt wäre ich froh, wenn Ihr etwas Licht ins dunkle bringen könntet und uns auf (einfache) Art und Weiße in die Materie einführen könntet. Links und Quellen zu unseren Themen sind auch gerne gesehen.

PS: Wir wollen in Bayern bauen.

Vielen Dank!

Schule, Hausbau, Baurecht, Holzhaus
Was darf ich überhaupt in meinem eigenen Kleingarten?

Hallo zusammen, wir beabsichtigen uns einen Garten zu kaufen - ca. 600m² wäre da unsere Vorstellung. Ziel sollte es eigentlich sein, den Garten richtig zu nutzen - "bewirtschaften". Darunder verstehen wir Obst- und Gemüseanbau, Holz machen und lagern, Wasserbehälter für Regenwasser aufstellen, statt Gartenhaus evtl. einen kleinen Wohnwagen aufstellen, ..... Da eine Schrebergartenanlage mit "Vereinsleben" und Verpflichtungen nicht so unser Ding sind, haben wir uns nach Privatgärten umgesehen, da wir im Glauben waren, man hätte erheblich mehr Freiheiten. Um Unannehmlichkeiten vor einem Kauf aus dem Weg zu gehen, habe ich mal bei der Stadt angerufen um einige "Grundfragen" abzuklären. Leider war ich danach recht ernüchtrert.

Großen Baum fällen der das Licht von den Beeten weg nimmt - nicht erlaubt. Holz aufschichten und mit Plane abdecken - nicht erlaubt. Carboard für Wassergewinnung - nicht erlaubt. Anhänger langfristig abstellen - nicht erlaubt. Wohnwagen abstellen - nicht erlaubt Terasse mit Überdachung an vorhandenen Schuppen anbauen - nicht erlaubt Auto abstellen - nicht erlaubt

Das Bauliche Maßnahmen wie Überdachte Terasse der Genehmigung bedürfen, kann ich ja gerade noch verstehen, aber der Rest? Der Herr vom Amt hat sich immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz berufen, welches ich mir natürlich herundergeladen habe - für eine Schrebergartensiedlung macht das sicherlich ja auch noch Sinn, aber für alle Gärten?

Zumal - wenn man sich so umschaut sieht man recht heufig, Wohnwagen in Gärten stehen, oder aufgesetztes Holz, oder Fahrzeug parkt in der Einfahrt...... Alles ohne Erlaubnis?

Wer weiß Rat? - Hat der gute Mann vom Amt Recht? Gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen

Garten, Baurecht

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