Baurechtlicher Abstand zu Flächen der Gemeinde, Abstandsflächen?
Hallo,
wir wohnen in Hessen und wollen bauen. Unser Nachbargrundstück gehört der örtlichen Gemeinde und ist nur ca. 3 Meter Breit und knapp 40 Meter tief. Aktuell handelt es sich um Ackerland und es ist keine gewidmete Fläche. Die Gemeinde will vielleicht irgendwann mal einen Fußweg dort bauen.
Dürfen wir jetzt die Abstandsfläche unseres Hauses teilweise auf dieses Grundstück legen, weil es ja jetzt schon irgendwie "öffentlich" ist oder geht das nur auf gewidmete Wege und Straßen? Wir wollen halt so nah wie möglich an diesen "Weg" heranbauen.
Das Bauamt sagt, der Weg ist nicht gewidmet und deshalb müssen wir 3-Meter Abstand halten. Unser Architekt meint, alles was der Gemeinde gehört ist öffentlich und daher dürfen wir dort näher heranbauen.