Hallo zusammen,
folgendes Szenario.
Nachbar A hat seit Jahrzehnten eine Garage (ca. 15m lang) an der Grundstücksgrenze von Eigentümer B stehen.
Nachbar A saniert diese Garage jetzt vollumfänglich.
Das heist alle Wände raus, neue Wände gemauert, Fußboden raus, neuer Fußboden gegossen, Dach runter, neues Dach drauf.
Benötigt er für diese arbeiten jetzt eine Baugenehmigung, da der Grenzabstand von 3,0m nicht eingehaltenw erden kann, oder entfällt dies, da die alte Garage schon ewig steht?
Es gilt das sächsische Baurecht.
Vielen Dank für eure Hilfe.