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(An)zahlung für PKW zurück bekommen, wenn die Quittung ungültig ist?

Ein Hallo in die Runde,

Ein Hallo in die Runde,

Vermutlich ein Sonderfall?

Das Gebrauchtfahrzeug war per Annonce ohne Mängel vom Händler aufgeführt. Mir wurde dann bei der Besichtigung immer wieder gesagt: das machen wir, das machen wir, also Mängel beseitigen. 

Wenn ich vorher von den Mängeln gewusst hätte, wäre ich nicht hingefahren. Beim Portal steht: wahrheitsgemäß.

Schriftlich habe ich mir geben lassen: KFZ wird aufbereitet, Scheinwerfer polieren, Rost Radlauf Entfernung Unterbodenschutz , TÜV, AU, Service neu.

(--Anm. meinerseits: Rost Radlauf war eine durchgerostete Stelle an dem Wulst von ca. 8 cm Länge. So wie das Fahrzeug ca. 9 Monate zuvor abgegeben worden ist, wurde es stehen lassen.)

Immer wieder nach dem Motto: Wieso Bedenken, Sie bekommen mit TÜV. Sie bekommen mit TÜV.

Ich konnte keine Probefahrt machen, da alle 4 Bremsscheiben total verrostet waren. 

Ich wurde überredet, eine Anzahlung zu leisten.

4 Tage danach habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich kein Interesse mehr am Fahrzeug habe und die (An)zahlung zurück haben will.

Der Händler antwortete in etwa: "Mir sind Kosten entstanden wie abgesprochen Seitenwand hinten rechts lackiert Scheinwerfer vorne instandgesetzt links und rechts sowie eine gebrauchte Batterie und meine Kosten die entstanden sind für hin und her. Damit ist Ihre Anzahlung leider verbraucht. "

Im Nachhinein habe ich dann festgestellt, dass die Quittung m.E. ungültig sein könnte? Es fehlt jedenfalls der Name des Händlers. Ob eine Bezeichnung des Unternehmens sein muss, weiß ich so jetzt nicht. Ob der Betrag, der über 250.- € ist, weiß ich auch nicht. In der Quittung steht der Betrag, der angezahlt wurde und dann Rest bei Abholung xxx,xx, wobei die Summe um 1 € höher war, als der angegeben Kaufpreis.

Im Net ist zu lesen, z.B: "Fehlende Pflichtangaben:

Bleibt nur eine der Mindestangaben aus, verliert die Quittung sofort ihre Gültigkeit, d.h. die Rechtskräftigkeit deiner Quittung erlischt."

Daher bin ich derzeit der Meinung, dass rechtlich keine Anzahlung auf das Fahrzeug zustande gekommen ist, nur eine allgemeine Zahlung, die ich zurück verlangen kann?

Ich bitte um Meinungen und Erfahrungen, die es gibt. Vllt. ist etwas Hilfreiches für mich dabei?

4 Augen sehen mehr als 2. Ich danke im Voraus.

Gebrauchtwagen, Autokauf

Wie war das denn früher, wurden auch ältere eAutos gefördert, wenn ja wie alt durften sie sein und könnte das jetzt wieder kommen, für Leute mit wenig Geld?

Bin mir am überlegen ein eAuto zu kaufen, hatte diese Woche mit meinem BMW (Verbrenner) einen Unfall und weil Partikelfilter auch erneuert werden muss, was 1800€ kostet und noch ein paar andere Dinge defekt sind, Auspuff, Motorhaubenentriegelung etc. und zwei linke Türen plus A-Säule verschoben, lohnt es sich nicht mehr das Auto zu reparieren. Ist 2011 und hat knapp 250000km auf der Uhr. Deshalb möchte ich den für 2000€ oder 1500€ verkaufen. Ansonsten ist das Auto ja nicht schlecht mit abnehmbarer AHK, Standheizung, großes Navi, Sitzheizung.

Aber jetzt ist der Zeitpunkt gekommen wo ich auf ein eAuto umsteigen möchte.

Einziges Problem ist: Ein neues eAuto kann ich mir finanziell nicht leisten. Deshalb benötige ich ein gebrauchtes eAuto bis max. 15000€. Muss jetzt warten was ich für den Unfall von meinem alten bekomme.

Würdet ihr euch jetzt ein eAuto kaufen oder noch warten, in der Hoffnung, dass wieder eine eAuto Förderung kommt wegen den 100€ Milliarden Sondervermögen?

Oder werden die eAutos in den nächsten Monaten billiger, weil sie ja sonst niemand kauft? Problem ist, dass bei mir der TÜV fällig ist, müsste den jetzt solange stehen lassen oder abmelden.

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