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Muss man immer ein Zollformular angeben, wenn man Briefe ins Ausland verschickt?

Hallo zusammen,

ich habe ein paar alte Sammelkarten von mir auf eBay zum Verkauf angeboten, pro Stück glaube ich nur 1€ oder so (weil weniger nicht ging). Jetzt habe ich zwei Bestellungen erhalten, eine aus dem Vereinigten Königreich und eine aus Brasilien. Ich hab die Versandkosten in nicht EU-Länder für 1,99€ angegeben, ist das so in Ordnung? Weil Briefversand i.d.R. nicht so teuer ist, ich glaube 1,40€ für internationalen Versand.

Jetzt habe ich aber beim etikettieren gelesen, dass man bei Sendungen außerhalb der EU ein Zollformular ausfüllen muss. Mir war das ehrlich gesagt gar nicht bewusst ich habe noch nie etwas außerhalb der EU verschickt. Ich erinnere mich nur, dass ich vor Jahren öfter mal etwas in die Schweiz geschickt habe, da habe ich auch nichts ausgefüllt, und es gab keine Probleme.

Muss man bei Briefsendungen in ein Nicht-EU-Ausland wirklich immer ein Zollformular beilegen, auch bei so kleinen Beträgen? Und geht das auch mit Briefen? weil ich hab das nur für Pakete gefunden.

Falls nein, wie versendet man solche Artikel ins Ausland? Per Paket?

Ich würde ehrlicherweise die Briefe einfach so versenden, wie ich es früher auch gemacht habe. Was ist das schlimmste, was passieren kann? Entweder gehen sie durch, oder sie gehen verloren, oder nicht?

Danke schon mal für eure Hilfe!

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Ist es rechtens, dass Riverty/Inkasso eingeschaltet wurde, obwohl ich eine fehlerhafte Amazon-Lieferung hatte und das Geld zurückgebucht habe?

Hallo,

ich hatte bei Amazon die AirPods Pro 2. Generation mit USB-C bestellt, geliefert wurden aber die AirPods Pro 1. Generation mit Lightning – also ein ganz anderer Artikel.

Ich habe die falsche Ware direkt zurückgeschickt, wie vom Kundenservice verlangt. Danach habe ich wochenlang keine Rückerstattung oder Antwort bekommen – obwohl ich mehrfach geschrieben, Fristen gesetzt und sogar auf den Verlust hingewiesen habe. Angeblich wurde meine Retoure entsorgt, aber ich bekam weder mein Geld noch den Artikel zurück.

Nach zwei Mahnungen von mir und kompletter Funkstille seitens Amazon habe ich die Zahlung (153 €) per Lastschrift zurückgebucht, weil ich sonst auf dem ganzen Schaden sitzen geblieben wäre 153€ von 221€ zurückgebucht der Rest war Amazon Gutscheinsaldo.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass der Fall an Riverty (Inkasso) übergeben wurde und ich mich dort melden soll.

Meine Frage:

Darf Amazon bzw. Riverty mich jetzt rechtlich belangen oder Mahngebühren fordern, obwohl ich berechtigt das Geld zurückgebucht habe und Amazon meiner Rückgabe- und Erstattungsforderung nicht nachgekommen ist?

Hat jemand damit Erfahrung oder weiß, wie das rechtlich aussieht?

Vielen Dank im Voraus!

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