Stimmt das, was der Anwalt sagt?

ja 100%
nein 0%

8 Stimmen

4 Antworten

ja

Das stimmt so schon, was der Anwalt sagt. Und im Zweifel muss DHL erklären können, wem sie das Paket zugestellt haben. Irgendwas Unleserliches oder so reichen da nicht aus.

ja

Ja, ich fuhr früher selbst mal als Kurier. Es ging nur gegen Unterschrift des Bestellers, also auch einem Nachbarn, durfte man das Paket nicht aushändigen.

Es sei denn, es liegt eine entsprechende Vereinbarung vor. Dies gilt auch für Deponieplätze, die der Kunde selbst vereinbaren muss.

Sonst haftet die Lieferfirma. Dies läuft allerdings zuerst über den Verkäufer, der auch belegen muss, das Paket abgeschickt zu haben, bevor er den Spediteur belangen kann.

In den beiden fällen, wo meine Sendung nie angekommen ist, hab ich die verkäufer kontaktiert. Diese nahmen Kontakt zu dem Versender auf, fragten nach meiner Schilderung, forschten nach, teilten mir das angebliche Ergebnis mit und ich antwortete wieder: ist nicht hier und kam nicht an. Versandunternehmen schrieb Verkäufer und ich bekam mein Geld wieder. Alternativ hätte ich auch die Ware bekommen. In dem einem Fall nahm ich die Ware, in dem anderen Fall das geld

dazu brauchte ich nie n anwalt


kkkol7 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 20:20

Ja hast wohl Glück gehabt mit der Auswahl deiner Bestellung. Meiner macht Theater

Caillean1982  13.06.2025, 20:24
@kkkol7

Wie hast Du bezahlt? Mit Kreditkarte oder Lastachrift? Dann kannst Du das Geld auch von der Bank wiederholen

kkkol7 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 20:25
@Caillean1982

Kreditkarte ! Die Bank bräuchte bei einem chatshback 2/3 Monate spreche aus Erfahrung.

Caillean1982  13.06.2025, 20:29
@kkkol7

Bei mir ging das innerhalb weniger Tage...

Anmelden solltest Du es dort trotzdem. Selbst 2-3 Monate sind doch NICHTS gegen eine Rechsstreit. Da siehst Du in 2-3 Jahren vielleicht Geld, aber bis dahin musst Du erstmal in Vorleistung gehen.

kkkol7 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 20:30
@Caillean1982

ne bin Reschutzversicht zahlt die Versicherung. Letze mal hatte ich nen Streit mit der Versicherung Meine reschutzversichung zahlte alles insgesamt über 3k

Caillean1982  13.06.2025, 21:36
@kkkol7

Dauert trotzdem länger als das Geld über die Kreditkarte wiederzuholen. Das war der eigentliche Punkt

ja

Natürlich hat der Anwalt Recht.

Der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dir beinhaltet auch den Transport. D.h. der Händler ist dafür verantwortlich, dass die Ware bei dir ankommt (nicht beim Nachbarn oder in irgendeiner DHL-Filiale). Damit hat er wiederum DHL beauftragt; das kann dir aber egal sein.
Zwischen DHL und dir besteht gar kein Vertragsverhältnis. Deshalb ist DHL dir auch rein juristisch betrachtet keine Rechenschaft schuldig.

Also muss der Verkäufer entweder die verlorene Sendung aufspüren und dir zukommen lassen. Oder dir neue Ware schicken. Alternativ muss er dir den gesamten Kaufpreis inklusive Versand zurückerstatten.

Bei Amazon z.B. ist so etwas an der Tagesordnung, da kriegt man unkompliziert Ersatz. Einzelne Händler stellen sich manchmal quer. Versuchen die Kunden an den Lieferdienst zu verweisen oder berufen sich eben auf das (fehlerhafte) Tracking. Vermutlich lassen sich viele Kunden damit auch gut abwimmeln. Bleib hartnäckig, du bist im Recht.

Manchmal will DHL später noch eine schriftliche Bestätigung o.ä. vom Empfänger, dass die Ware verloren gegangen ist. Das dient nur ihren internen Prozessen. Du musst nicht zwingend antworten, kannst es aber auch beruhigt tun.