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Bruder unterschrieb Mietanbot?

Bruder unterschrieb Mietanbot?

Also, ich hab mir mal Alles aufgeschrieben:

Mein Bruder unterschrieb ein Mietanbot, welches bis einschließlich den 13. September bindend ist.

Am 7. September fragte er, wann er eine Bestätigung/Entscheidung bekäme. Der Makler antwortete, dass der Vermieter in ein paar Tagen mit ihm(=meinem Bruder) Kontakt aufnehmen würde. Mein Bruder wartete also, sogar die ganze Woche 9. - 15. September und auch bis heute nahm der Vermieter in keinster Weise Kontakt auf. Weder per E-Mail, noch per Anruf/SMS, und auch nicht per Post.

Da nahm mein Bruder also an, dass sein Mietanbot abgelehnt wurde, und nahm sich eine andere Wohnung. Bei dieser hat er schon Mietvertrag und Schlüsselübergabe bekommen.

Aber dann am 17. September meldet sich der Makler von der vorherigen Wohnung und schrieb ihm, dass sein Mietanbot angenommen wurde, und er (=mein Bruder) die Provision auf sein Konto(=des Maklers) überweisen sollte, damit es rechtzeitig zur Mietvertragsunterzeichnung auf dem Konto erscheint. Aber der Makler schrieb kein Wort darüber, wann die Unterzeichnung stattfinden würde.

[Das schrillten bei mir sofort die Alarmglocken, fand ich dubios.]

Mein Bruder schrieb ihm zurück, dass er lange genug gewartet habe, ohne das sich der Vermieter jemals gemeldet hätte. Und er deshalb davon ausging, das sein Mietanbot abgelehnt wurde. Und daher sich eine andere Wohnung nahm.

Der Makler antwortete, dass er (=der Makler) nie einen konkreten Termin/Datum zur Kontaktaufnahme genannt hatte. [= Ja, theoretisch stimmt das, wäre auch Haarspalterei. Andererseits, wenn von "ein paar Tagen" die Rede ist, nimmt man doch an, dass es höchstens 1 Woche dauert, und nicht "ewig".] Weiters schrieb der Makler: Und der personalisierte Mietvertrag nun aufgesetzt wurde.

Jetzt zur Frage, die uns (=meinem Bruder und mich) beschäftigt:

Kann der Makler meinen Bruder auf das Mietanbot festnageln, obwohl es mit 13. September längst abgelaufen ist? Denn die Bestätigung kam erst am 17. September. Somit wäre die Verbindlichkeit eigentlich vorbei, oder?

Zur Lage wäre zu sagen: Die Wohnung ist in einer beliebten Gegend, nur bräuchte man eben einen 2 Meter langen Waschmaschinenschlauch, da ein direktes im Badezimmer Aufstellen nicht möglich ist.

Ich denke, da der Makler reichlich Nachfrage an dieser Wohnung hat, verstehe ich nicht, weshalb er meinen Bruder da scheinbar darauf festnageln will. [=Mein Bruder meinte, bei der Besichtigung waren Viele an der Wohnung interessiert.]

Wohnung, Recht, Vertrag, Bruder, Makler, Provision, Rücktritt, verbindlich

Provision?

Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.

-Laut dem Verkäufer der Immobilie hat nicht der Makler selbst die Immobilie verwaltet, sondern seine Ehefrau die nicht als Makler tätig ist, auch hat sie den Besichtigungstermin vereinbart und durchgeführt.

Der Makler hat keinen schriftlichen Maklervertrag aufgesetzt und auch im Expose stand zwar die Provisionshöhe, jedoch in keinster weise in welcher Form dieser Anspruch geltend gemacht wird. (Suggestiv im Kaufpreis inbegriffen)

Nachdem die von der "Maklerin" vorgeschlagene Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, haben sind wir von der Kaufinteresse zurückgetreten, erst über einen Monat später haben sich die Verkäufer privat bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, das sie eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hatten. Über einen Finanzmakler, der dann alles weitere geregelt hatte, ist der Kauf dann zustande gekommen, nicht durch das wirken das Maklers.

Nach dem ersten Kontakt per Mail, hat uns der Makler die Adresse der Immobilie genannt, damit wir sie uns schon einmal vor dem Besichtigungstermin ansehen können, somit wäre uns die Immobilie bereits vor dem "Vertragsabschluss" bekannt gewesen.

Da die "Maklerin" mit uns Verhandlungen über die Provision führen wollte, hatten wir nie einen genauen Prozentsatz. Stand im Expose 5,9%, so schlug sie 4,5 vor, später waren sie bereit auf 3,5% zu senken. Zu diesen Verhandlungen selbst kam es aber nie, so das auch vor dem Kauf nie eine Einigung zustande kam. Erst nach Kauf der Immobilie kam eine Forderung der vollen 5.9%, davor die Information, das deren Anwalt bereits Informiert sei. Für die Verhandlungsabsichten des Maklers steht die Verkäuferin als Zeugin bereit.

Im weiterem Kontakt mit den Verkäufern verhielt sich die "Maklerin" in höchsten Maße unprofessionell, beleidigte, drohte den Verkäufern und verlangte Zb. das die Verkäufer unseren Teil der Provision ebenfalls zahlen sollten, beauftragten die Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, für die Zahlung der Provision, statt sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen etc. was meines erachtens nach einen schweren Vertrauensbruch darstellt.

Wir waren nie im Büro des Maklers, wir wurden auch nicht über die vertraglichen Pflichten und Rechte (Zahlung, Aufträge des Maklers, Widerrufsrecht etc. informiert).

 Der Kontakt der "Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie

Recht, Immobilienmakler, Provision, Wirtschaft und Finanzen

Kundenschutz für Makler nach qualifiziertem Alleinauftrag? Muss der Verkäufer den möglichen Käufer namentlich nennen?

Situation: Makler hatte einen qualifizierten Alleinauftrag für 6 Monate. Haus wurde nicht verkauft. 1.) Der Makler hatte in dieser Zeit ca. 500 Kunden per Email angeschrieben und mit einem Expose (samt Energieausweis) versorgt. Leider hat sich daraufhin Niemand gemeldet.

2.) Der Makler hat ein anderes Haus im Angebot, was sehr begehrt war, (in anderer Lage). Da die grundsätzlichen Rahmenbedingungen (Preis, Größe, Grundstück) jedoch ähnlich waren wie bei dem NICHT verkauften Haus 1 , hat dieser Makler die erste Immobilie ebenfalls mit angeboten und ebenfalls die Leute, die Haus 2 besichtigt haben, mit dem Expose / Unterlagen von Haus 1 versorgt.

3.) Die Aktion wurde zum Ende der Vertragslaufzeit gestartet.

Ergebnis: Da der Verkäufer den qualifizierten Alleinauftrag nicht verlängert hat, hat der Makler per Stichtag (Ende Vertragslaufzeit 30.6.17) dem Verkäufer eine Kundenschutzliste mitgeteilt, die eben alle Kunden enthält, die alle bereits ein Expose erhalten haben, jedoch leider in der Vertragslaufzeit nicht besichtigt haben.

Ab 1.7.17 hat der Verkäufer eine eigene Anzeige im Internet veröffentlicht und daraufhin Besichtigungen gehabt. Auch mit 3 Kunden, die vom Makler bereits ein Expose erhalten haben.

Der Verkäufer meint nun, dass der Makler KEIN Recht auf seine Provision hat, weil er ja nicht mit den Kunden besichtigt hat in der Vertragslaufzeit und diese Kunden ja auf SEINE Anzeige erst reagiert hätten.

Frage: 1. Hat der Makler Anspruch auf seine Provision bei Verkauf an einen Käufer aus seiner Kundenliste? 2. Muss der Verkäufer den Namen des Käufers nennen, wenn dieser jetzt (nach Vertragslaufzeit) kauft?

Anmerkung: Der Preis ist der gleiche wie vom Makler angeboten. Danke für qualifizierte Rückmeldungen und Entschuldigung für den langen Text.

Immobilien, Makler, Provision