Provision bei Autokauf?
Moin,
ich habe für ein im Internet angebotenes Fahrzeug den Eigentümer und auch einen Händler angeschrieben, der das Fahrzeug ebenfalls anbietet, jedoch auf nicht auf demselben Portal, wie der Eigentümer.
Beide Angebote zum gleichen Preis. In der Anzeige des Händlers ist nicht erwähnt, dass das Auto im Kundenauftrag verkauft wird. Der 1. Kontakt lief über den Händler.
Dann senkte der Eigentümer den Preis und ich nahm direkt zu ihm Kontakt auf.
Wegen einer technischen Frage schrieb ich dann noch einmal den Händler an, die er mir auch beantwortete.
Mittlerweile habe ich dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet. Er nannte mir den Preis, den er bekommen möchte und ich soll mich mit dem Händler über die Provision einigen, die er mit dem Verkäufer vereinbart hat.
Frage: Hat der Händler einen Anspruch auf eine Provision, wenn ich das Auto direkt vom Verkäufer kaufe?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
ein etwaiger Anspruch des Händlers geht ausschließlich zu Lasten des Verkäufers. Denn der Händler hat den Wagen wohl bei sich stehen und auch etwas Aufwand mit dem einstellen im Netz gehabt. Miete für den Stellplatz, Aufwandsentschädigungen... fordert der Händler vom Eigentümer. Und wenn der Händler das Auto verkauft statt dem Eigentümer, sind im Kaufpreis alle Kosten inclusive. Das heißt, Du zahlst an den Händler zB 10.000€ und der Händler gibt dem Verkäufer zb 8500€. Der Rest ist die Kostennote, Provision... für den Händler.
Zusätzliche Kosten on Top zum Kaufpreis ist nicht drin! Und die mußt Du als Käufer schon gar nicht mit dem Händler vereinbaren!
Einen Provisionsanspruch hat er nur gegen den Verkäufer aber nicht gegen dich. Das muss schon der Verkäufer regeln. Aber Vorsicht, bei Auslieferung an dich kann es zu Problemen mit dem Händler kommen. Er müsste ja den Wagen zurück an den Verkäufer geben bevor du ihn dann übergeben bekommst. Da ist doch Ärger schon vorprogrammiert.