Provision bei Autokauf?

2 Antworten

ein etwaiger Anspruch des Händlers geht ausschließlich zu Lasten des Verkäufers. Denn der Händler hat den Wagen wohl bei sich stehen und auch etwas Aufwand mit dem einstellen im Netz gehabt. Miete für den Stellplatz, Aufwandsentschädigungen... fordert der Händler vom Eigentümer. Und wenn der Händler das Auto verkauft statt dem Eigentümer, sind im Kaufpreis alle Kosten inclusive. Das heißt, Du zahlst an den Händler zB 10.000€ und der Händler gibt dem Verkäufer zb 8500€. Der Rest ist die Kostennote, Provision... für den Händler.

Zusätzliche Kosten on Top zum Kaufpreis ist nicht drin! Und die mußt Du als Käufer schon gar nicht mit dem Händler vereinbaren!

Einen Provisionsanspruch hat er nur gegen den Verkäufer aber nicht gegen dich. Das muss schon der Verkäufer regeln. Aber Vorsicht, bei Auslieferung an dich kann es zu Problemen mit dem Händler kommen. Er müsste ja den Wagen zurück an den Verkäufer geben bevor du ihn dann übergeben bekommst. Da ist doch Ärger schon vorprogrammiert.