Wiederruf vom Auto möglich?

2 Antworten

Wenn der Fehler nach erneuter Nachbesserung wieder auftritt kannst du fristlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist auch aus anderen Gründen fristlos möglich oder ansonsten auch nach verstreichen einer gesetzten angemessenen Frist bzw. bei einem verbrauchsgüterkauf auch ohne explizites setzen der Frist.

Reparaturkosten hat der Verkäufer komplett zu tragen, inklusive weiterer anfallender Kosten im Zusammenhang mit der Nachbesserung. Zudem Schadensersatz für durch den Mangel entstandenen Schaden.

Statt zurückzutreten kannst du auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder den Kaufpreis mindern.

Für Genaueres wende dich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Seb1802000 
Fragesteller
 11.02.2024, 16:41

Kosten trägt er alles meinte er. Wie meinst du das mit Schadenersatz kann ich das jetzt schon geltend machen oder erst nach der 2. Reparatur?

Danke für den Tipp.

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Destranix  11.02.2024, 16:43
@Seb1802000

Alles, was dir parallel an Kosten anfällt deswegen kannst du entsprechend geltend machen (beispielsweise ein Ersatzauto, das du mieten musstest, da dein Auto ausfiel). Den Schadensersatz statt der Leistung kannst du dann geltend machen, wenn du auch zurücktreten könntest. Da solltest du in dem falle aber einen Anwalt kontaktieren, damit du weißt, was du als Ersatz verlangen könntest.

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Destranix  11.02.2024, 16:49
@Seb1802000

Aus dem BGB. Bzw. meinen gelerntem Wissen darauf aufbauend auch aus Schule (Wirtschaft und Recht) und Studium (IT-Recht) und meinen Erfahrungen dazu (auf gutefrage.net beispielsweise).

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Seb1802000 
Fragesteller
 11.02.2024, 16:55
@Destranix

Zusammenfasst kann ich ab der 2. Reparatur Schadenersatz etc. fordern? Weißt du vielleicht das AGB damit ich es dem Händler es so mitteilen kann?

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Destranix  11.02.2024, 17:00
@Seb1802000

Wenn der zweite Nachbesserungsversuch wegen desselben bzw. eines ähnlichen Mangels fehlschlägt, so ist die Fristsetzung für den Schadensersatz statt der Leistung entbehrlich.

Mit den AGB hat das nichts zu tun. Die würden im Zweifelsfalle wohl auch der Inhaltskontrolle nicht standhalten, wenn dazu etwas drinnenstünde.

Paragraphen im BGB sind verschiedene beteiligt, das mit der erfolglosen Nachbesserung steht in § 440 BGB.

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Destranix  22.02.2024, 09:32
@TobiasKoski

Ne, würde ich nicht sagen. Zumindest nicht pauschal.

Mängel sollten sich auch da zumeist zuverlässig beheben lassen, oftmals kann dies durch Einbau eines Ersatzteiles gewährleistet werden.

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TobiasKoski  22.02.2024, 09:40
@Destranix

Also in der Elektrobranche sind es 3 versuche denke bei Autos ist es auch so

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Destranix  22.02.2024, 10:04
@TobiasKoski

Hast du dafür Rechtsquellen? Das dürfte pauschal nicht haltbar sein, in Einzelfällen kann sich da eine Nachbesserung aber durchaus schwierig gestalten, beispielsweise wnen nicht-austauschbare, komplizierte elektronische Teile defekt sind.

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Destranix  23.02.2024, 10:06
@TobiasKoski

Teilweise akzteptabel, also nicht die Regel. Ich denke es wird so sein wie in meinem letzten Kommentar geschildert.

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Ich kenn mich leider nicht mit dem rechtlichen aus, aber mich würde es brennend interessieren was für ein Auto das war ^^

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ........