Auto mit mängel?

2 Antworten

Die Garantie hättest du meiner Meinung nach nicht gebraucht, denn du hast Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, sofern der Mängel noch nicht bei Kauf bestand (wovon ich ausgehe).

Meld dich beim Händler mit dem Hinweis deinerseits auf die gesetzliche Gewährleistung.

Das einzige was doof wäre, wenn du das Auto beispielsweise 500 km entfernt gekauft hast, musst du ihm das Fahrzeug „auf den Hof“ stellen damit er sich drum kümmern kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 19:15

Nein der ist nicht weit weg von mir....mängel besteht seit ca. 1 monat.......auch wenn ich das fzg vor ca.5 monaten gekauft habe.?

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123456qr  18.12.2023, 19:17
@McBuggy90

Laut BGB sind 24 Monate Gewährleistung Pflicht; bei Gebrauchtware kann diese vom Verkäufer auf 12 Monate verringert werden. Die Gewährleistung auszuschließen ist für einen gewerblichen Verkäufer nicht möglich. Ein wichtiger Meilenstein ist die 6-Monats-Marke. Mängel, die in dem ersten halben Jahr nach Verkauf gefunden werden, sind als Mängel, die bereits beim Verkauf vorhanden waren, anzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits vor Verkauf entstanden ist. Wichtig ist auch, dass die Garantie nie die Gewährleistung ersetzt, sondern immer nur eine zusätzliche Leistung ist.

Quelle: https://www.wertgarantie.de/ratgeber/elektronik/nachhaltigkeit/gewaehrleistung-beim-kauf-von-gebrauchten-geraeten#:~:text=Laut%20BGB%20sind%2024%20Monate,die%206%2DMonats%2DMarke.

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McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 19:20
@123456qr

Also wie kann ich das in meinm fall das verstehen.?

Sry verstehe das nicht so genau..

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123456qr  18.12.2023, 19:24
@McBuggy90

Verkaufenden Händler anrufen, Problem schildern und gleichzeitig sagen das du noch Gewährleistung hast.

Und lass dich nicht damit abspeisen das die Garantie anteilig greifen würde, denn Garantie und Gewährleistung sind zwei komplett verschiedene Sachen

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McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 19:26
@123456qr

Ok. Habe das auto am 03.08.23 gekauft...

Habe halt angst das er mir sagt das es keine gewährleistung gibt... werde ich morgen aufjeden fall machen....mann kamm mit dem auti fast gar nicht fahren...

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123456qr  18.12.2023, 19:28
@McBuggy90

Das kann er dir nicht sagen, denn Gewährleistung ist bei einem Kauf zwischen Händler und Privatperson immer verpflichtend.

Anders würde es aussehen, wenn im Kaufvertrag nicht das Autohaus stehen würde, sondern eine Privatperson und der Händler angeblich nur der Vermittler wäre.

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McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 19:41
@123456qr

Habe kaufvetrag nach geschaut da steht drinne.

DURCH ANKREUZEN DER CHECKBOX AKZEPTIERT DER KÄUFER DIE VERKÜURZUNGEN DER VERJÄHRUNGSFRIST SEINER MÄNGELRECHTE (GEWÄHRLEISTUNG) AUF EIN JAHR.

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123456qr  18.12.2023, 19:56
@McBuggy90

Ja ist doch kein Thema, wenn du das Auto im August 23 gekauft hast und sich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ändert, bist du noch voll drin

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McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 20:01
@123456qr

Vielen lieben dank....werde morgen händler anrufen...danke dir nochmals ...

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Hättest am besten erst den Händler eingeschaltet und wärst dann zur Werkstatt gefahren. Aber ja, ich würde zum Händler gehen.

McBuggy90 
Fragesteller
 18.12.2023, 19:12

Du hast recht. Ich dachte das liegt an reifen . Die nur gewuchtet werden sollen....

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