Aufwandsentschädigung für Makler 25% der Provision/1% Verkaufswert rechtens?

2 Antworten

Tatsächlich kommt es darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde. Also den Vertrag nochmals genau prüfen.

Generell wird der Makler nach Erfolg bezahlt, also erst, wenn der Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine pauschale Aufwandsentschädigung haben die Gerichte verneint. Der Makler müsste also nachweisen, welchen Aufwand er genau hatte und auf welcher Rechtsgrundlage er den Aufwand ersetzt haben will. Eine Aufwandsentschädigung nach fristgerechter Auftragsbeendigung ist nicht vorgesehen.

Hinweis an die Community:

Maklerverträge immer auf max. 3 Monate befristen. In dieser Zeit kann man leicht feststellen, ob der Makler seine Versprechen erfüllt hat. Hat der Makler mit einem überzogenen Preis den Auftrag erhalten, sollte man diesen nicht mit dem Erfolg eines reduzierten Preises belohnen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hattet ihr einen Grund, warum ihr euch 1,5 Jahre vor einem möglichen Auszug an den Makler gewandt habt. Was steht denn auch dazu im Vertrag drin.