Private Vermittlung zum Verkauf einer Immobilie - Provision möglich?
Hi,
Ein Bekannter will mich beauftragen, seine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. Ich bin KEIN Makler und hab mit Immobilienhandel nichts zu tun. Dies wäre eine einmalige Tat sozusagen, juristisch heißt das glaube ich "Gelegenheitsmakler"
Der Bekannte lehnt die Honorierung meiner Tätigkeit ab - er erwartet, dass ich meinen Provisionsanspruch beim künftigen Käufer geltend mache. Ich bin mit dem Bekannten nicht verwandt, und habe auch geschäftlich keine Beziehung.
-Die Provision (3.5%) die ich vom Käufer kriegen würde, falls erlaubt, würde notariell beim Kaufvertrag festgehalten werden.
-Auch würde ich die Provision in meiner Steuererklärung angeben und versteuern.
-Und eine private Rechnung ohne Ausweisung von Steuern (MWST, Umsatzsteuer..) würde ich dem Käufer schreiben.
Droht mir irgendwelches Unheil, wenn ich den Auftrag annehme und wie beschrieben abwickle, und wie wird es im Notarvertrag festgehalten (als Vermittlerprovision, Tippgeberprovision..:?) .
Kann ich mich auf irgendein Gesetz beziehen, das ich das einmalig darf?
Vielen Dank im voraus und bleibt gesund!!!
4 Antworten
Warum lehnt der Verkäufer die Provisionszahlung an dich ab ? Was sind die Gründe ?
Wenn der Verkäufer keine Provision an dich bezahlt, du aber vom Käufer Provision verlangst, sehe ich darin ein Problem.
Der Käufer muss nicht mehr Provision bezahlen, als der Verkäufer verlangt.Der Verkäufer verlangt aber keine Provision vom Käufer. Was soll das ?
Nun, du bist nicht der Verkäufer und kannst demzufolge auch keine offizielle Provision verlangen die im Notarvertrag festgehalten wird.
Du bist eine Privatperson und nicht Eigentümer der Wohnung. Sollst aber den Verkauf vermitteln, der Eigentümer will dir dafür kein Honorar bezahlen. Das ist für mich nicht schlüssig.
Du musst kein Makler sein, um einen Verkauf zu vermitteln, das ist klar.
Der Normalfall ist der, dass der Käufer an den Makler eine Provision bezahlt..
Angenommen die Wohnung kostet 200 000.--€ und du kommst 3,5% Provision ..
Das wären dann 7000.--€ Provision. Die Frage wäre eben auch die, wie das Finanzamt diese einmalige Einnahme sieht ?
Du begibst dich da auf einen. Weg, der dir evtl. Unannehmlichkeiten bereitet.
Interessant wäre zu erfahren, warum dir der Verkäufer kein Honorar direkt bezahlen will ? Könnte daran liegen, weil du kein Gewerbetreibender bist und es sich um eine "schwarze Vermittlung" handelt, mit der er als Verkäufer nichts zu tun haben will.
Für mich ist diese ganze Sache nicht so recht nachvollziehbar.
Du brauchst einen Gewerbeschein. Du brauchst ja auch eine Steuer-Id. , sonst kannst du die Umsatzsteuer ja auch nicht abführen.
nein, das ist Umsatzsteuer die du zahlst. Du hast doch eine Firma und da musst du es versteuern.
- Gelegenheitsmakler benötigen weder Gewerbeanmeldung noch Erlaubnis nach § 34 c GewO. Einmal und nie wieder fällt sicherlich unter "Gelegenheitsmakler"
- Allerdings ist im neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten eindeutig geregelt, dass der Käufer nicht mehr Provision zahlen muss als der Verkäufer bezahlt. Also keine Provision vom Verkäufer = keine Provision vom Käufer. Der Maklervertrag muss in Textform abgeschlossen werden. Diese gesetzliche Regelungen gelten auch für den Gelegenheitsmakler
makler brauchen die erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung
die kostet richtig geld, bei uns 900€
also die brauchst du schon
ja, wenn man das dauernd macht. Und nein, wenn es nur eine einmalige Sache, habe ich gelesen und finde den link dazu nicht mehr.
nein, eher auch beim 1. mal schon
das ist kein normales gewerbe, wo du mal was machen kannst, ohne gewerbeschein
das ist erlaubnispflichtig und deine persönliche eignung wird geprüft
Nein, für einmalig darf man es, finde die blöde Quelle nicht.
Ein Inserat zu setzen und den käufer und Verkäufer miteinander bekanntmachen ist erlaubnispflichtug?
ich will ja nicht alles machen, was so ein Makler macht, sonder nur das Inserat und Termine zur Besichtigung, weil eigentümer keine Zeit dazu hat.
dafür brauche ich docv keine Extra ausbildung zum Makler.
Gewerbeschein ist kein Problem. Aber Umsatzsteuer?
die Einnahme wird bei der Einkommenssteuer angefeben und versteuert.