Nein, dein Gehalt liegt auch beim "dualen Studium" unter dem pfändbaren Einkommen.
Was für einen Arbeitsvertrag (Stundenlohn oder fester Monatslohn)hast du denn?
Ich bin bereits geimpft. Diese Antwort fehlt leider
Wie alt sind denn deine Eltern? Sicher doch so um die 40/50 Jahre. Da haben sie noch 40 Jahre vor sich, bevor du dir Gedanken über dein ERbe machen musst.
Für Jobs mit hohem Gehalt brauchst du eine längere Ausbildung und auch eine Berufserfahrung. Das geht nicht mal eben so.
Das kann so nicht beantwortet werden. Es gibt Zimmer für 200€ und Dachwohnungen für 2000€.
Einkauf bei Aldi für wenige Euros und im Bioladen sehr viel mehr.
Das musst du über einen Notar machen. Die Gebühren regelt dann die Gebührenordnung und es geht nach dem Wert des Hauses.
Stehen deine Schwestern denn überhaupt im Grundbuch? Das ist ja nicht üblich, wenn das Haus deinem Vater gehört.
was willst du wissen?
du hast doch eine Ausbildung gemacht.
Mit deiner Ausbildung hast du doch auch den Realschulabschluss
Das hängt vom Bebauungsplan ab, ob man dort Wohnhäuser errichten darf.
nein.
Ausleiht heißt es wird zurück gezahlt. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und damit ist es strafbar, wenn du nicht zurück zahlst.
Nein, dein Einkommen ist zu gering. Minijobs gelten übrigens nicht als Einkommen für die Bank
nein.
nein.
ETF Sparpläne sollten kostenlos sein, von daher kannst du auch auf 2 Sparpläne einzahlen.
Bist du denn nicht wieder berechtigt Prämie zu erhalten, wenn du in Teilzeit arbeitest?
Deine Gehaltserhöhung wird dann ja auch anteilig auf die Teilzeit gerechnet. Von daher ist es kein Problem in Teilzeit zu gehen. Auch moralisch nicht.
Sprich mit deinem Chef und sage ihm, dass du gerne Teilzeit arbeiten möchtest.
Ich habe davon einige in meinem Teich. In einem engen Aquarium würde ich die nicht halten wollen. Die müssen sich bewegen können.
Ausbildung und Bafög?? Da wird das Ausbildungsgehalt angerechnet.
Ansonsten sind die Summen gleich.