Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Hausverbot in dem Kleingarten der Ehefrau durch den Verein?

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben mir ein Betretungsverbot des Vereinsbereiches mitgeteilt.Das Schreiben ist formlos ohne Stempel und Vereinsanschrift.Es sind auch keinerlei Gründe angegeben ,warum das Hausverbot ausgesprochen wurde.Ich vermute ,es liegt daran,das ich immer wieder auf Verstösse gegen die Gartenordnung und auch auf Straftaten hingewiesen habe und unbequem geworden bin.Man versucht mich loszuwerden.Gründe für ein Verbot nach dem KLGzt oder andere Gründe liegen nicht vor.Der Kreisverband hat geschrieben ,es müssen alle Vorstandsmitglieder unterschreiben .Das ist nicht der Fall.Erschwerend ist noch ,das mir bei Verstoss gegen diese Mitteilung eine Anzeige wegen §123 Strafgesetzbuch angedroht wird.Ich habe dieses alles meinen Anwalt übergeben.Leider drängt die Zeit ,denn die Saison geht zu Ende und der Winter steht vor der Tür.Meine Frau ist mit den technisch technologischen Angelegenheiten überfordert,da ich das immer erledigt habe.Was soll ich machen .Ist so ein Betretungsverbot überhaupt möglich und gerechtfertigt.Der Vorsitzende handelt immer willkürlich und wie es ihm in den Kram passt.Im Prizip herrscht keine ordnungsgemässe Vorstandsarbeit bei uns im Verein,sondern nur die Hirachie und Willkür des Vorsitzenden und seiner Klicke.Welche Gesetzlichkeitrn gibt es ,um gegen die Willkür des Vorsitzenden einzuschreiten.

Garten, Verein, Hausverbot, Kleingarten, Verbot
Kleinigkeiten Pachtvertrag vom verpachtet gekündigt, wie komm ich sn mein Eigentum?

Hallo,

Wir hatten uns einen Garten gekauft 700€ und den Pachtvertrag auf ein Jahr Probe, wir haben uns darauf geeinigt den Vertrag nicht zu verlängern, da es für uns doch zu viel Arbeit ist.

Daraufhin hat er uns 6 Tage Zeit gegeben unsere Sachen aus dem Garten zu hohlen, ich habe gleich gesagt das ich 2 Wochen brauche weil ich ja wusste das ich terminmässig, arbeit, Kinder in den paar tagen es nicht schafen werde.

Den sollte ich zur Schlüsselabgabe am letzten Freitag kommen, da war ich um eigentlich zu sagen das ich es noch nicht ganz geschaft habe und noch zeit brauche.

Nur war zur vereinbarten Zeit kein Vorstand da, jetzt war ich heute wieder im Garten um meine Sachen weiter rauszuholen. Sollte vieles zu meiner Schwiegermutter in ihren Garten.

Aber ne neues Schloss dran, und vom neuen Pächter wurde mir gedroht das ich hausfriedensbruch begehe wenn ich den Garten betrete.

Aber auch wenn er nen Pachtvertrag hat, er hat kein Kaufvertrag mit mir und ich möchte mein Eigentum was ich teuer bezahlt habe nicht verschenken.

Darf der Verein einfach mein Eigentum weiter geben? Was kann ich jetzt tun?

Die machen sich in meiner laube breit und schmeißen Sachen von mir weg die ich noch haben wollte und ich würde den am liebsten die fresse einschlagen so sauer bin ich, ich weiß darf ich nicht, bringt mir nur ne Anzeige.

Ich möchte einfach nur mein Eigentum, ob mein TV, mein elektro Kamin oder mein Geräteschuppen der zu meiner Schwiegermutter in Garten soll, genauso wie der Baum den wir zur Geburt unseres Sohnes gepflanzt hatten.

Was kann ich jetzt machen?

Vom Vorstand im Verein erreich ich niemanden.

Bitte um Hilfe.

Recht, Kleingarten
Austritt aus Kleingartenverein

Hallo,

ich habe da mal ein Frage bezüglich eines Austritts aus einem Kleingartenverein. Ich bin nun seit 11 Jahren Mitglied eines Kleingartenvereins in Sachsen und möchte nun austreten da die Situation für mich unerträglich geworden ist.Die ersten 3-4 Jahre lief es Super im Verein,ich hatte einen Garten von einem älteren Ehepaar übernommen der hinsichtlich von Bäumen und Sträuchern mehr als gut bewirtschaftet war..Nur die alte kleine Hütte und zuwenig Rasen (keiner) störten mich.Es war kein Strom und kein Wasser in der alten Hütte vorhanden,welches ich dann mit Genehmigung des Vereins verlegen durfte.Die kl. Hütte habe ich auch etwas ausgebaut und mit einem neuen Dach versorgt.Habe dann begonnen ein 5x6m großes Betonfundament für den gedachten Neubau einer Parzelle zu errichten.Lange Rede kurzer Sinn nach ca. 4 Jahren hatte ich schon soviel an Finanzen in den Garten gesteckt,so das ich zu der Überlegung kam das Fundament nur als Terasse zu nutzen.Mit der Zeit und durch meinen Job (ich arbeite mittlerweile im 4- Schichtsysten) konnte ich nun immer weniger Zeit und Lust für diesen Garten aufwenden.Habe daher den Vorstand angesprochen,das ich aus dem Verein austreten möchte.Sofort kam der Verweis das es kein Problem sei,wenn ich vorher das Betonfundament beseitigen würde....das Fundament besteht aus ca. 12t Estrichbeton,das in 40kg Säcken verarbeitet werden musste,weil es keine direkte zufahrt zu meinen Garten gibt(Hanglage ca. 300m. bis zur Strasse). Nur aus der Drohung des Vereins heraus habe ich den Garten weitere 7 Jahre mehr schlecht als recht bewirtschaftet.Für mich ist er leider nur ein Klotz am Bein. Gibt es eine Möglichkeit hier ohne größere Forderungen seitens des Vereins hier aus der Sparte austreten zu können?

Pflege, Garten, Verein, Austritt, Kleingarten
Abwassertank im Kleingarten

Hallo zusammen, die folgende Frage habe ich schon einmal gestellt, jedoch keine wirklich brauchbaren Antworten erhalten.

In unserem Kleingarten wurde vor kurzem eine Abwasseranlage installiert. Wir müssen nun in unserem Garten einen Abwassertank einbauen. Eine flexible Leitung bis zur Grundstücksgrenze wurde bereits verlegt. Von da an wird eine Fachfirma alle Abwasserleitungen aus den Gärten in eine Sammelgrube leiten.

Diesen Tank (Link siehe unten) haben wir gekauft, da es der kleinste Abwassertank mit DIBt Zulassung war und dies bei uns vorgeschrieben ist, da die Kleingartenanlage in einem Wasserschutzgebiet liegt.

http://www.hornbach.de/shop/Abwasser-und-Faekaliensammeltank-GET0-7/8557257/artikel.html?WT.svl=artikel_img

Ich habe nun folgende Fragen: 1. Wie genau pumpe ich das Abwasser aus dem Tank in die flexible Abwasserleitung (25mm Durchmesser). Die Pumpe muss ja logischerweise in den Tank ... das is klar ...aber wie genau geht das Abwasser von der Pumpe hoch zu Leitung? Schließe ich die Leitung direkt an den Tank an?

  1. Das Grundwasser steht bei uns sehr hoch. (in ca. 50cm Tiefe) Das heißt den Tank einbuddeln wird schwierig. Kann ich den Tank auch oberirdisch stehen lassen und denn dann einfach nur mit Brettern verkleiden? Der Vorstandsvorsitzende hat letzens nämlich moniert, dass der Tank noch immer hinter Laube steht und nicht eingebuddelt ist. Aber das is doch meine Sache oder?

  2. Was ist bei der Installation sonst noch zu beachten? Fundament, Abluft etc.?

Es wäre super, wenn mir vielleicht jemand einen Rat oder eine Anleitung geben könnte. Ich hab von der gesamten Materie nämlich leider keine Ahnung und aus dem Verein kann ich niemanden Fragen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Garten, Abwasser, Kleingarten
Wie kann man in einem Kleingarten Sichtschutz über 120cm realisieren?

Hallo,

ich überlege mir einen Kleingarten anzuschaffen. Natürlich gilt dort das Bundeskleingartengesetz. Der Verein hat schon durchsickern lassen, dass sie das Gesetz nicht ausreizen und einfach froh sind Mitgleider zu bekommen. Ich soll aber nichts machen, was eindeutig nicht erlaubt ist im Gesetz.

Mich stört schon immer die Heckenhöhe von 120cm. Ich würde natürlich gern mehr haben. Wenigstens 180cm, damit man keinen Blicken ausgesetzt ist. Ich weiß, dass das zum Kleingartencharackte rgehört, dass andere Mitglieder in die Gärten schauen können. Wie gesagt, dort nimmt man es nicht so wichtig.

Fragen/Möglichkeiten:

Kann man ganz dumm dreist, weit hinter dem Zaun einfach noch eine zweite Hecke setzen, die dann 180cm hoch ist?

Möglichkeit 2:

Tomatenhochbeet mit Dach und Folie. Das habe ich mal selbst in einem KGV gesehen. Ist kein Bauwerk, ist ein Hochbeet, bietet durch die Folie sichtschutz und wird auch richtig hoch im Garten.

Habt ihr Ideen?

Komischer Weise gibt es noch keine Internetseite, die mal die Lücken im Gesetz aushebelt. Sachverhalte, die eben einfach nicht benannt sind und deshalb nicht verboten werden können. Es sei denn der betreffende Verein schließt sie eindeutig aus in seiner Satzung.

Und bitte keine Antworten "halte dich doch einfach ans Gesetz" - tue ich. Oder "Warum willst Du gleich von Anfang an Probleme machen im Verein" - der Verein und ich sind uns einig.

Beste Grüße

Garten, Jura, Kleingarten, Hecke, Kleingartengesetz