Darf man rechtlich gesehen, einen Kleingarten mit Probezeit verpachten?

3 Antworten

Ein ganzes Jahr, also eine vegetationsphase, ist minimum um beurteilen zu können, ob der garten genug gepflegt und genutzt wird. 1/2 Jahr ist zu kurz. Bei einem Kleingärten sind zwei Jahre eigentlich eine kurze Zeit. Das soll ja etwas langfristiges sein.

Hallo Lukas4758,

warum hättest Du ein Problem damit? Ich fände es nicht schlimm, denn es ist doch ganz normal, dass man sich auch nach der Probezeit an die Regeln hält, somit spielt es doch keine Rolle! Außerdem wäre die Probezeit bestimmt für beide Parteien gültig, so dass Du wenn es Dir nicht gefällt auch wieder aussteigen kannst!

Lukas4758 
Fragesteller
 05.05.2023, 22:57

Habe nur Angst, dass wir viel Geld in den Garten stecken und dann während der Probezeit aus irgendeinem banalen Grund raus fliegen würden beziehungsweise ohne Grund einfach raus fliegen und das Geld für nichts zwar

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BerndBauer3  06.05.2023, 04:10
@Lukas4758

Ja, das kann man verstehen. Wenn ihr da viel Geld oder Arbeit rein steckt. Aber warum sollten die euch kündigen, wenn es keinen wichtigen Grund gibt? Ich würde mir da keine Sorgen machen.

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Meines Erachtens kann man die Frage nicht eindeutig beantworten da es eher ein rechtlicher Graubereich ist. Es stimmt zwar, dass Pachtverträge für Kleingärten rechtlich nur auf Dauer geschlossen werden können, dass schließt eine Probezeit aber nicht zwingend aus. Ein guter Vergleich sind hier Arbeitsverträge, auch unbefristete Arbeitsverträge erhalten so gut wie immer eine Probezeit, nur ist diese im Arbeitsrecht auch genauer geregelt. Meines Erachtens kann man hier nur Mal genauer schauen, ob es zu dem Thema schon Gerichtsurteile gibt, aus dem Gesetz geht aber nichts eindeutiges hervor.

Lukas4758 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:32

Aber 2 Jahre ist ganz schön krass. Eigtl ist ja ideal 0.5 Jahre oder?

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DerJoergi  05.05.2023, 21:41
@Lukas4758

Auch 6 Monate stehen nicht im Gesetz, macht meines Erachtens keinen großen Unterschied.

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