Welcher Kleintraktor ist der richtige für mich?

Hallo! Ich bin auf der suche nach einem Kleintraktor mit Pflug und Fräße für meinen Acker und kenne mich leider null aus! Ich bin Hobbygärtner und habe nun knapp 3200m² zur Verfügung. Es hört sich viel an aber es ist überschaubar mit 40m breite und knapp 125m länge.

Ein Großteil (3000m²)soll Streuobstwiese werden. Diese muss ich mit dem Traktor zügig mähen können.

auf bestimmten Bereichen möchte ich mit 4 Anbauflächen eine Pflanzfolge umsetzen. Jede wird ca. 18m Beit und ca. 10m Lang also 180m² x4 = ca. 1000m² welche ich aktiv bewirtschaften möchte.

Es handelt sich um einen schweren Lehmboden und habe sorge das es der Traktor nicht schaffen könnte. Im Sommer bildet mein Lehmboden wenn es lange nicht geregnet hat Risse von bis zu 15mm breite. Das schaut das aus wie ein Lava Feld. Also... Traktor und Werkzeug muss da auf jeden fall durchkommen, wenn auch nicht im Hochsommer sondern im Frühjahr wenn der Boden noch leicht feucht ist.

Momentan habe ich einen Ferguson 390 mit 3 schar Pflug und ca. 250 cm Kreiselegge zur Verfügung dieser ist mir aber zu groß und würde gerne kleiner werden. Angesichts dem schweren Boden was würdet ihr mit empfehlen? Hab eben keinen Bock mit so einem kleinen Traktor hinterher nicht durch zu kommen. Wie viel Schar Pflug? welche Fräße, welcher Traktor? ich bin so unsicher.... möchte maximal 8000€ in den Traktor investieren. Liebe Grüße und danke schonmal!

Acker, Ackerbau, Anbau, Kleingarten, Traktor
Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Möbel, Gärtner, Gartenarbeit, Gartenhaus, Kleingarten, kündigen, Laube, Pacht
Foodsharing - Nur etwas für die Ärmeren der Gesellschaft?

Die Grundidee von Foodsharing ist es Lebensmittel zu retten. Immer mehr Menschen, darunter auch etliche Betriebe, arbeiten zusammen um Nahrungsmittel, die nicht mehr für den Verkauf geeignet sind, kostenlos an andere abzugeben um diese somit vor der Mülltonne zu bewahren.

In meiner Stadt gibt es mittlerweile sogenannte "Fairteiler", das sind Boxen, in denen sich die geretteten Lebensmittel befinden. Diese sind selbstverständlich nicht abgeschlossen, jeder kann und darf sich von dem Inhalt etwas mitnehmen. Schließlich sollen die Nahrungsmittel vor dem verderben gerettet werden.

Nun bekommt man aber immer öfter mit, dass die freie Zugänglichkeit nicht jedem bekommt. Einige sprechen sogar davon, dass diese Boxen ungerecht seien, da auch Menschen mit dem nötigen Einkommen davon profitieren und somit weniger für die Bedürftigen übrig bleibt. Sie würden sich wünschen, dass die geretteten Lebensmittel ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen bereitgestellt werden.

Wie steht ihr dazu?

Lebensmittel retten und dabei selbst einige Euros sparen? Oder doch lieber nicht davon profitieren, da ihr es finanziell schlechter gestellten Menschen gegenüber unfair findet?

Bild zu Frage
Jeder sollte davon profitieren können! 52%
Doch lieber den Ärmeren lassen... 38%
Etwas anderes 10%
Garten, Menschen, Gesellschaft, Kleingarten, Philosophie und Gesellschaft
Kleinigkeiten Pachtvertrag vom verpachtet gekündigt, wie komm ich sn mein Eigentum?

Hallo,

Wir hatten uns einen Garten gekauft 700€ und den Pachtvertrag auf ein Jahr Probe, wir haben uns darauf geeinigt den Vertrag nicht zu verlängern, da es für uns doch zu viel Arbeit ist.

Daraufhin hat er uns 6 Tage Zeit gegeben unsere Sachen aus dem Garten zu hohlen, ich habe gleich gesagt das ich 2 Wochen brauche weil ich ja wusste das ich terminmässig, arbeit, Kinder in den paar tagen es nicht schafen werde.

Den sollte ich zur Schlüsselabgabe am letzten Freitag kommen, da war ich um eigentlich zu sagen das ich es noch nicht ganz geschaft habe und noch zeit brauche.

Nur war zur vereinbarten Zeit kein Vorstand da, jetzt war ich heute wieder im Garten um meine Sachen weiter rauszuholen. Sollte vieles zu meiner Schwiegermutter in ihren Garten.

Aber ne neues Schloss dran, und vom neuen Pächter wurde mir gedroht das ich hausfriedensbruch begehe wenn ich den Garten betrete.

Aber auch wenn er nen Pachtvertrag hat, er hat kein Kaufvertrag mit mir und ich möchte mein Eigentum was ich teuer bezahlt habe nicht verschenken.

Darf der Verein einfach mein Eigentum weiter geben? Was kann ich jetzt tun?

Die machen sich in meiner laube breit und schmeißen Sachen von mir weg die ich noch haben wollte und ich würde den am liebsten die fresse einschlagen so sauer bin ich, ich weiß darf ich nicht, bringt mir nur ne Anzeige.

Ich möchte einfach nur mein Eigentum, ob mein TV, mein elektro Kamin oder mein Geräteschuppen der zu meiner Schwiegermutter in Garten soll, genauso wie der Baum den wir zur Geburt unseres Sohnes gepflanzt hatten.

Was kann ich jetzt machen?

Vom Vorstand im Verein erreich ich niemanden.

Bitte um Hilfe.

Recht, Kleingarten
Wie kann man in einem Kleingarten Sichtschutz über 120cm realisieren?

Hallo,

ich überlege mir einen Kleingarten anzuschaffen. Natürlich gilt dort das Bundeskleingartengesetz. Der Verein hat schon durchsickern lassen, dass sie das Gesetz nicht ausreizen und einfach froh sind Mitgleider zu bekommen. Ich soll aber nichts machen, was eindeutig nicht erlaubt ist im Gesetz.

Mich stört schon immer die Heckenhöhe von 120cm. Ich würde natürlich gern mehr haben. Wenigstens 180cm, damit man keinen Blicken ausgesetzt ist. Ich weiß, dass das zum Kleingartencharackte rgehört, dass andere Mitglieder in die Gärten schauen können. Wie gesagt, dort nimmt man es nicht so wichtig.

Fragen/Möglichkeiten:

Kann man ganz dumm dreist, weit hinter dem Zaun einfach noch eine zweite Hecke setzen, die dann 180cm hoch ist?

Möglichkeit 2:

Tomatenhochbeet mit Dach und Folie. Das habe ich mal selbst in einem KGV gesehen. Ist kein Bauwerk, ist ein Hochbeet, bietet durch die Folie sichtschutz und wird auch richtig hoch im Garten.

Habt ihr Ideen?

Komischer Weise gibt es noch keine Internetseite, die mal die Lücken im Gesetz aushebelt. Sachverhalte, die eben einfach nicht benannt sind und deshalb nicht verboten werden können. Es sei denn der betreffende Verein schließt sie eindeutig aus in seiner Satzung.

Und bitte keine Antworten "halte dich doch einfach ans Gesetz" - tue ich. Oder "Warum willst Du gleich von Anfang an Probleme machen im Verein" - der Verein und ich sind uns einig.

Beste Grüße

Garten, Jura, Kleingarten, Hecke, Kleingartengesetz

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