Vergütung der Pflichtstunden im Kleingartenverein?

seit einigen Jahren dreht der Vereinsvorstand die Spielregeln um und nimmt und gibt immer aufs neue mündliche Pflegeverträge für einzelne Objekte im Verein welche dann wieder spontan nicht angenommen werden weil sich ältere Garten"freunde" darüber aufgeregt haben das sie so etwas nicht haben ...

für das Letzt zugeteilte Objekt ( Rosenrabatte an einem nicht vergebenen Garten ) gibt es nun einen Pächter der sich wöchentlich an die Rabatte macht, welche uns nun wieder als nicht erbrachte Stunden in Rechnung gestellt wird...

  • den Vorstand / Kolonieleiter erreicht man übrigens nur dann wenn Rechnungen gestellt wurden ... und sonst gibt es im halben Jahr genau 2 Termine zur Ableistung der Pflichtstunden ... welche aber meist so gelegt sind das die pensionierten Mitglieder ( Vorstand und alle die mit denen in der Gartenkneipe sitzen ) diese ableisten können, jedoch die Termine meist mit meinem Arbeitsplan kollidieren... :-(
  • Die Kosten für die Stunden sind in den letzten Jahren von 8 auf 10 auf 12 auf 15 und zuletzt direkt auf 30€/Stunde festgelegt ...

deshalb

1. Dürfen die jedes Jahr aufs neue festlegen ob Pflegeverträge für einzelne Objekte spontan angesehen werden oder nicht ?

2 Wenn jemand meine Arbeit erledigt weil er zu viel Zeit hat... kann mir das dann in Rechnung gestellt werden ? ( zumal man den Vorstand so auch nicht wirklich erreichen kann um sowas zeitnah abzuklären ( deswegen nurnoch schriftlich mit 2 Wochen Bearbeitungszeiten.... )

3 sind 30 €/h ein Durchsetzbarer Stundensatz ?! ... weis nicht mehr genau wo aber irgendwo gabs Infos zum KLeingartengesetz und da stand das die Höhe des Satzes dem durchschnittlichem Stundenlohn eines in der freien Wirtschaft arbeitendem Menschen entsprechen soll

4 sind 2 Termine im Halben Jahr genug Angebot mit dem ich mich abfinden muss ? oder befindet das außer mir noch jemand für ziemlich wenig ?

Garten, Recht, Gesetz, Kleingarten, Kleingartengesetz
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

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Darf ein Kleingartenverein Geld aus Verkäufen zwischenlagern?

In unserem Kleingartenverein wurde jetzt vom Vorstand beschlossen, das die Käufer das mit dem Verkäufer vereinbarte Geld auf das Vereinskonto zu zahlen haben. Das Geld soll dann erst nach Prüfung, auf offene Beträge an den Verkäufer überwiesen werden und offene Beträge gleich abgezogen werden, so das der Verkäufer nur den Restbetrag ausbezahltbekommt. ( Einige Vereinsmitglieder sind damit nicht einverstanden)

Nun stellen sich für mich die Fragen:

  1. Mit welchem Recht erfährt der Vorstand, wieviel Geld bei dem Verkauf vereinbart ist?
  2. Darf der Verein sich überhaupt diesbezüglich in Geldabgelegenheiten einmischen?
  3. Darf der Verein Geld einfach einbehalten ( ohne Mahnlauf )?
  4. wenn der Verein das Geld erhalten darf, wie lange darf die Prüfung und Auszahlung dann dauer.

Ich habe keine offenen Beträge und möchte auch nicht das der Verein, erfährt für welche Summe mein Garten verkauft wird. Da es aus meiner sich meine Privatangelegenheit ist, auf welche Summe ich mich mit dem Verkäufer einige. Auch möchte ich nicht, das der Verein mein Geld erhält, da ich selbst wenn es nur z.B. 3 Tage sind bereits das Geld anlegen könnte und damit arbeiten.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, denn der Vorstand hat sich nach seiner Wahl sehr verändert und sieht sich, benennen wir es mal freundlich, als das Oberhaupt, das was diese 4 Personen beschliessen ist Gesetz. Ja 4 denn das 5 Mitglied ist schon aus dem Vorstand ausgetreten, da es die Zustände nicht mehr mit tragen konnte. Es ist ein einziger Machtkampf, den es in den letzten 30 Jahren nicht gab. Was mich sehr traurig stimmt, denn ich war als Kind dort gerne und wollte nun meine eigenen dort mit Aufwachsen lassen. Unter den aktuellen umständen werde ich das wohl nicht mehr.

Geld, Verein, Recht, Kleingarten
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

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Austritt aus dem Kleingartenverein

Liebe Mitstreiter,

meine Eltern wollen aus dem Kleingartenverein austreten, da das Verein sie mit nicht tragbaren Zahlungen belastet, die unglaublich stark auf das Geldbeutel schlagen. Und zwar: seit drei Jahren versucht das Verein das Vereinshaus zu bauen, doch immer wieder kommt es zu den "seltsamen" Diebstahlen auf der Baustelle, "seltsamen" linken Menschen auf der Baustelle, die Ihre Arbeit in Eile erledigen. Vorstand ist zerstritten. Eigentlich gibt es keinen Vorstand mehr, da irgendwie immer nur EINER entscheidet was läuft und andere Vorstandsmitglieder ignoriert. Es werden immer höhere Kosten auf die Mitglieder übertragen, um den Bau vom Vereinshaus fertig zu bekommen. Kürzlich bei der Versammlung hat der Vorstand selbst neue Vorstandsmitglieder ohne überhaupt jemanden zur Wahl zu stellen. Also es ist wirklich ein Rechtschaos gegen den ich keine Mittel mehr habe, weder Vernunft einreden, noch mit Anzeige drohen. Ich habe meinen Eltern geraten zu kündigen. Doch nun meine Frage: seit diesen drei Jahren haben meine Eltern in den Bau vom Vereinshaus monatlich einen Betrag von 25,- Euro investiert, neben den noch üblichen Mitgliedsbeitrags und weiteren Kosten. Zusätzlich noch eine Unmenge an Überstunden im Bau selbst. Wenn sie nun kündigen, können sie einen Teil dieser Summe zurückerstattet bekommen, da sie ja nicht vom gebauten Haus so gesehen "profitiert" haben? Man könnte ja vom neuen Pächter die Summe ja wieder einfordern, da er ja die Fertigstellung letztendlich miterlebt oder?

Ich würde mich echt freuen, wenn ihr mir gute Tipps geben könntet :)

Liebe Grüße Chrissta

Kündigung, Kleingarten
Hausverbot in dem Kleingarten der Ehefrau durch den Verein?

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben mir ein Betretungsverbot des Vereinsbereiches mitgeteilt.Das Schreiben ist formlos ohne Stempel und Vereinsanschrift.Es sind auch keinerlei Gründe angegeben ,warum das Hausverbot ausgesprochen wurde.Ich vermute ,es liegt daran,das ich immer wieder auf Verstösse gegen die Gartenordnung und auch auf Straftaten hingewiesen habe und unbequem geworden bin.Man versucht mich loszuwerden.Gründe für ein Verbot nach dem KLGzt oder andere Gründe liegen nicht vor.Der Kreisverband hat geschrieben ,es müssen alle Vorstandsmitglieder unterschreiben .Das ist nicht der Fall.Erschwerend ist noch ,das mir bei Verstoss gegen diese Mitteilung eine Anzeige wegen §123 Strafgesetzbuch angedroht wird.Ich habe dieses alles meinen Anwalt übergeben.Leider drängt die Zeit ,denn die Saison geht zu Ende und der Winter steht vor der Tür.Meine Frau ist mit den technisch technologischen Angelegenheiten überfordert,da ich das immer erledigt habe.Was soll ich machen .Ist so ein Betretungsverbot überhaupt möglich und gerechtfertigt.Der Vorsitzende handelt immer willkürlich und wie es ihm in den Kram passt.Im Prizip herrscht keine ordnungsgemässe Vorstandsarbeit bei uns im Verein,sondern nur die Hirachie und Willkür des Vorsitzenden und seiner Klicke.Welche Gesetzlichkeitrn gibt es ,um gegen die Willkür des Vorsitzenden einzuschreiten.

Garten, Verein, Hausverbot, Kleingarten, Verbot
Vereinsrecht Kleingartenverein

Bei der letzten Mitgliederversammlung wurde der Vorstand nicht entlastet, weil zum Beispiel von 24 Vermietungen des Vereinsheims nur 9 Quittungen vorgelegt wurden und somit nicht die wirkliche Einnahme des Vereins offengelegt wurde. Die Vorsitzende bricht , wie schon 2012 , einfach die Versammlung ab. Schriftführer, der ihr Schwager ist, sowie der Kassierer verlassen das Vereinsheim. Am Sonntag steht nun wieder die Jahreshauptversammlung an mit folgender Situation. Ein Kassenprüfer wurde auf Grund eines angeblichen Rotationsverfahren abgesetzt und mit mir kann man nicht zusammen Arbeiten da ich Unwahrheiten verbreiten würde, und ich wurde auf Grund dessen gekündigt. Bei der letzten Versammlung wurde die Vorsitzende und der Schriftführer vom abgetretenen 2 Vorsitzenden aufgefordert die Sachen , gr. Windmühle, Markise, Eckbank sowie Gartengeräte aus einem dem Verein gehörenden Garten zurück zu geben. Antwort: Die Familie wäre sich nur noch nicht einig wie hoch die Spende an den Verein sein sollte.Die Sachen waren bei dieser Aussage schon ca. 1 Jahrin ihrem Besitz. Als Kassenprüfer und Mitglied habe ich sie mehrfach aufgefordert die Sachen dem Verein zurück zu geben. Das sind meine Unwahrheiten. Wieso kann diese Frau überhaupt eine Versammlung ansetzen ohne das die Kassenprüfung 2012 abgeschlossen ist. Da man mich einfach abgesetzt hat wurden von ihr für 2013 2 neue Kassenprüfer ernannt. Was kann Legal gegen diese Frau tun.

Recht, Kleingarten
Kleingarten Heckenhöhe Altbestand?

Hallo, Wir besitzen einen Kleingarten in der Innenstadt einer Großstadt in NRW. Bisher war der Verein sehr tolerant, doch seit einiger Zeit werden meiner Ansicht nach unnötige und absolut spießige Vorschriften duchgesetzt, die wahrscheinlich noch aus dem 50ern stammen. Nun zu meiner Frage: Eine "Person", die zwar keine offizielle Funktion im Verein inne hat, aber sich freiwillig für Gartenbesichtigungen meldet hat mir vorletztes Jahr auferlegt meine Hecken zu stutzen. Zum Weg hin und zum Nachbarn hin. Der Nachbar fand die Idee gelinde gesagt auch nicht gut. Nun haben wir uns zunächst an die Auflage gehalten. Just letztes Jahr nach der Heckensutzung gab es bei uns den ersten Einbruch seit wir den Garten haben (14 Jahre!), dieses Jahr ebenfalls und heute haben wir bemerkt dass wir wohl einen "Gast" haben der in dem Garten übernachtet und welcher über die nun niedrigere Hecke kein Problem hat in den Garten einzusteigen. Ein anderer Einbrecher kam über die nun gestuzte Hecke zum Nachbarn hin. Da der Verein mitten in der Innenstadt liegt wird das nun wohl ein größeres Problem, in den letzten 2 Monaten gab es in dem Verein über 60 Einbrüche auch oft mit Anzeichen das dort übernachtet wurde. Nun erinnere ich mich, dass mir mal gesagt wurde meine Hecke sei "Altebestand" und dort gelten Sonderregeln was die Höhe angeht. Zum Weg und zum Nachbarn. Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es sonst eventuell Sonderregeln für Kleingärten in Innenstadtlage?

Was bringt denn diese Spießigkeit um es ordentlich aussehen zu lassen wenn dadurch jede Nacht der Garten verwüstet werden kann?:(

Hecken, Kleingarten, Schrebergarten, Nordrhein-Westfalen, Kleingartengesetz
Austritt aus Kleingartenverein

Hallo,

ich habe da mal ein Frage bezüglich eines Austritts aus einem Kleingartenverein. Ich bin nun seit 11 Jahren Mitglied eines Kleingartenvereins in Sachsen und möchte nun austreten da die Situation für mich unerträglich geworden ist.Die ersten 3-4 Jahre lief es Super im Verein,ich hatte einen Garten von einem älteren Ehepaar übernommen der hinsichtlich von Bäumen und Sträuchern mehr als gut bewirtschaftet war..Nur die alte kleine Hütte und zuwenig Rasen (keiner) störten mich.Es war kein Strom und kein Wasser in der alten Hütte vorhanden,welches ich dann mit Genehmigung des Vereins verlegen durfte.Die kl. Hütte habe ich auch etwas ausgebaut und mit einem neuen Dach versorgt.Habe dann begonnen ein 5x6m großes Betonfundament für den gedachten Neubau einer Parzelle zu errichten.Lange Rede kurzer Sinn nach ca. 4 Jahren hatte ich schon soviel an Finanzen in den Garten gesteckt,so das ich zu der Überlegung kam das Fundament nur als Terasse zu nutzen.Mit der Zeit und durch meinen Job (ich arbeite mittlerweile im 4- Schichtsysten) konnte ich nun immer weniger Zeit und Lust für diesen Garten aufwenden.Habe daher den Vorstand angesprochen,das ich aus dem Verein austreten möchte.Sofort kam der Verweis das es kein Problem sei,wenn ich vorher das Betonfundament beseitigen würde....das Fundament besteht aus ca. 12t Estrichbeton,das in 40kg Säcken verarbeitet werden musste,weil es keine direkte zufahrt zu meinen Garten gibt(Hanglage ca. 300m. bis zur Strasse). Nur aus der Drohung des Vereins heraus habe ich den Garten weitere 7 Jahre mehr schlecht als recht bewirtschaftet.Für mich ist er leider nur ein Klotz am Bein. Gibt es eine Möglichkeit hier ohne größere Forderungen seitens des Vereins hier aus der Sparte austreten zu können?

Pflege, Garten, Verein, Austritt, Kleingarten
Kaufvertrag vs. Pachtvertrag eines Gartens im KGV, Inhaber?

Nach Trennung einer Partnerschaft, nicht verheiratet steht nun die Frage im Raum wem gehört der Kleingarten im Verein?

Beim kauf des Kleingartens der sich in einem Verein befindet, wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen. In dem Kaufvertrag stehen als Käufer beide teile der Partnerschaft, Sie sowie auch Er. Unterschrieben haben den KV beide.

Der Kaufvertrag enthält folgende Klauseln, §- Der Verkäufer verkauft an die Käufer Gartenlaube und den gärtnerischen Aufwuchs

Soweit erstmal klar, weiter heißt es:

§- der Kleingartenverein ist mit dem Kaufvertrag einverstanden (Unterschrift KGV fehlt auf KV) und gestattet den Käufern die kleingärtnerische Nutzung nach Maßgabe des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der Satzung des Vereins. Die Käufer erkennen die Satzung des Vereins sowie die Gartenordnung als für Sie verbindlich an und stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft im KGV.

Er, hatte bereits seit ca.3 Jahren einen Garten im gleichen Verein, sollte also schon Vereinsmitglied sein.

Wem gehört der Garten Ihr, Ihm, beiden oder keinen da auf KV Unterschrift des Vereins fehlt??

Pachtvertrag meines Wissens nicht existent !! Laut Aussage von Ihr Pachtvertrag existent mit Ihr als alleiniger Pächter??? Ist das möglich trotz KV mit dem o.g. Klauseln und Gegebenheiten??

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes WE

Garten, Verein, Kaufvertrag, Kleingarten, pachtvertrag, Inhaber
Abwassertank im Kleingarten

Hallo zusammen, die folgende Frage habe ich schon einmal gestellt, jedoch keine wirklich brauchbaren Antworten erhalten.

In unserem Kleingarten wurde vor kurzem eine Abwasseranlage installiert. Wir müssen nun in unserem Garten einen Abwassertank einbauen. Eine flexible Leitung bis zur Grundstücksgrenze wurde bereits verlegt. Von da an wird eine Fachfirma alle Abwasserleitungen aus den Gärten in eine Sammelgrube leiten.

Diesen Tank (Link siehe unten) haben wir gekauft, da es der kleinste Abwassertank mit DIBt Zulassung war und dies bei uns vorgeschrieben ist, da die Kleingartenanlage in einem Wasserschutzgebiet liegt.

http://www.hornbach.de/shop/Abwasser-und-Faekaliensammeltank-GET0-7/8557257/artikel.html?WT.svl=artikel_img

Ich habe nun folgende Fragen: 1. Wie genau pumpe ich das Abwasser aus dem Tank in die flexible Abwasserleitung (25mm Durchmesser). Die Pumpe muss ja logischerweise in den Tank ... das is klar ...aber wie genau geht das Abwasser von der Pumpe hoch zu Leitung? Schließe ich die Leitung direkt an den Tank an?

  1. Das Grundwasser steht bei uns sehr hoch. (in ca. 50cm Tiefe) Das heißt den Tank einbuddeln wird schwierig. Kann ich den Tank auch oberirdisch stehen lassen und denn dann einfach nur mit Brettern verkleiden? Der Vorstandsvorsitzende hat letzens nämlich moniert, dass der Tank noch immer hinter Laube steht und nicht eingebuddelt ist. Aber das is doch meine Sache oder?

  2. Was ist bei der Installation sonst noch zu beachten? Fundament, Abluft etc.?

Es wäre super, wenn mir vielleicht jemand einen Rat oder eine Anleitung geben könnte. Ich hab von der gesamten Materie nämlich leider keine Ahnung und aus dem Verein kann ich niemanden Fragen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Garten, Abwasser, Kleingarten

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