Muss ich Bäume fällen?

8 Antworten

Wenn in den Satzungen des Kleingartenvereins (bei Eintritt in den Verein mit Sicherheit bekommen) die ein oder andere Art Bäume / Büsche nicht erlaubt ist, oder nur eine bestimmte Höhe haben darf, so hast Du bei Ende des Pachtverhältnisses diese zu entfernen bzw. zurückzuschneiden. Fazit: Du hast die schlechteren Karten, der Verein ist im Recht.

ich denke, dass Du nicht dafür verantwortlich bist. Bei uns auf dem Campingplatz war dieses Problem auch schon oft anstellig. Die betroffenen Leute haben geklagt, und gewonnen. Ich würde Dir also auch raten, einen Rechtsanwalt zu befragen.

Nach meiner Erfahrung (war selbst mal Kleingarten-Vereinsmitglied)sind u.a. folgende Dinge entscheidend: 1) Was steht in der Satzung des Vereins? 2) Besteht der Vertrag noch? Wenn Ihr z.B. im August zum 31.12.2010 gekündigt habt, habt Ihr zwar die Kündigung ausgesprochen, aber der Vertrag läuft noch bis Jahresende. Solange seid Ihr auch Pächter und Vertragspartner! Lässt die Satzung es zu, müssen Auflagen auch durchgeführt werden. 3) Nadelbäume, Eichen, Buchen etc. sind Waldbäume und gehören eigentlich nicht in einen Garten. D.h., unabhängig vom Alter und ggf. vom Stammdurchmesser der Bäume dürfen diese Arten entfernt werden. 4) Ein Wertgutachten darf jederzeit erstellt und danach gehandelt werden. Auch Ihr als Pächter hättet das privat in Auftrag geben können, um z.B. mit dem Nachfolge-Pächter einen guten Übernahmepreis auszuhandeln oder schon am Anfang der Pacht eine Vorstellung vom eigentlichen Wert des Gartens zu haben.

Insgesamt solltet Ihr aber in die Satzung schauen, was dort zulässig ist; die ist letztlich Euer Vertragswerk. Es kann aber auch (selten) vorkommen, das auch der Verein nicht up to date ist. Ich habe, was den Bestand von Bäumen betrifft, damals bei der zuständigen Stadt/Gemeinde angerufen und erfahren, dass mein Garten in einem Areal liegt, das die Stadt als Naherholungsgebiet ausgewiesen und damit Interesse an dem Baumbestand hatte. Ich hätte gar nicht fällen dürfen; das war damals Pech für mich, aber für Euch wäre es vielleicht ein Glück. Fazit: in die Satzung schauen, denn die habt Ihr bei Vertragsabschluss akzeptiert. Dann gelten auch Vereinbarungen über Rückbaumaßnahmen. 2.) Bei Stadt/ Gemeinde erkundigen, ob sie ein übergeordnetes Interesse an dem Erhalt der Bäume hat. Wenn nicht, gilt der Vertrag.

Diese Bäume wurden geduldet. Also wurden im Laufe eurer Pachtzeit niemals als Mängel erwähnt? Da hat der Verein diese Kosten zu tragen. Opa steffen

Das Problem ist allgemein bekannt.

Vom Grundsatz sind Nadelbäume in Kleingärten,die dem Bundeskleingartengesetz unter-

worfen sind, nicht zugelassen und sollen entfernt werden. Aber Achtung :

1. Wenn die Bäume bereits vor Ihrer Gartenübernahme gestanden haben, ist für deren

    Beseitigung der Verein und nicht Sie zuständig (sofern Sie damals nicht dazu vertraglich

    verpflichtet wurden).

2. Ist das Fällen von Bäumen evtl. an die Baumschutzverordnung der Stadt bzw. der Gemein-

    de gebunden; d.h. es kann auch grundsätzlich untersagt oder an Auflagen gebunden sein.

simax37