Hallo, heleneschmitz ich setze voraus, daß es sich bei dir um eine sogen. Laube gemäß Bundeskleingartengesetz handelt. Da ich zu diesem Problem das " Theater" hinter mir habe ,sage ich :
- Dem Gesetz nach darft du nichts (auch keine Terrasse) überbauen !
- Vorschlag : Teile deinem zuständigen Bauamt (Stadt / Gemeinde) deine Bauabsicht mit und verweise darauf, daß durch diese Maßnahme keine zusätzliche Bauflächen in Anspruch genommen werden und alles dreiseitig (?) offen bleibt. Damit hast du eine Chance, mit deinem Antrag durch zukommen.Das hängt jedoch vom Blickwinkel und Wohlwollen des örtlichen Bauamtes ab.
Ich wünsche dir Erfolg und wenn es klappt, bitte ich um Mitteilung per Mail !