Hallo, heleneschmitz ich setze voraus, daß es sich bei dir um eine sogen. Laube gemäß Bundeskleingartengesetz handelt. Da ich zu diesem Problem das " Theater" hinter mir habe ,sage ich :

  1. Dem Gesetz nach darft du nichts (auch keine Terrasse) überbauen !
  2. Vorschlag : Teile deinem zuständigen Bauamt (Stadt / Gemeinde) deine Bauabsicht mit und verweise darauf, daß durch diese Maßnahme keine zusätzliche Bauflächen in Anspruch genommen werden und alles dreiseitig (?) offen bleibt. Damit hast du eine Chance, mit deinem Antrag durch zukommen.Das hängt jedoch vom Blickwinkel und Wohlwollen des örtlichen Bauamtes ab.

Ich wünsche dir Erfolg und wenn es klappt, bitte ich um Mitteilung per Mail !

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Hallo, sofern es dir gelegen ist, kannst du dich beim Kleingartenverein Pankow Ost bewerben.Dort würde man sich über den Zugang eines aktiven Kleingartenpächters freuen. Simax37

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Hallo,

Es ist richtig,daß nach dem Bundeskleingartengesetz derartige Bauwerke nicht in einem Kleingarten errichtet werden dürfen.

Bei uns in Thüringen hat der Landesverband in einer Rahmen- Kleingartenordnung festgelegt, daß nur transportable Badebecken,die nicht fest mit dem Boden erbunden bzw. nicht auf einer gegründeten Betonfläche stehen mit einem Durchmesser von 3,60 m und einer Höhe von 0,90 m errichtet werden dürfen.

Auch ein künstlicher Teich bis zu einer Größe von 4,00 m² darf als Feuchtbiotop errichtet werden.

Hiernach können die Vereine im Territorium sich richten und solche Festlegungen treffen.Erst dann ist ein solches Vorhaben rechtlich klar und somit gesichert.

simax37

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Hallo Bommel ,

man hat dir viel Unsinn mitgeteilt. Im Grundsatz ist es so, daß vom Amt natürlich hierzu keine Unterstützung erwarten kannst

Du mußt auf eigene Faust in einer Anlage deiner näheren Umgebung einen Garten mit

Laube suchen.Hier ist es günstig,dich auf den östlichen Teil Berlins oder Randgebiete

(z.B. KGA Teltow Ost e.V.)  zu orientieren und zu erkennen geben, daß du zur aktiven Mitarbeit im Verein bereit bist.

Auf jeden Fall mußt du vorher alle finanziell erschwinglichen Kosten u. sonstigen Be -

dingungen  schriftlich aushandeln und klären, daß ein Zugriff vom Amt ausgeschlossen ist .

Ich wünsche dir viel Erfolg.

simax37

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Das Problem ist allgemein bekannt.

Vom Grundsatz sind Nadelbäume in Kleingärten,die dem Bundeskleingartengesetz unter-

worfen sind, nicht zugelassen und sollen entfernt werden. Aber Achtung :

1. Wenn die Bäume bereits vor Ihrer Gartenübernahme gestanden haben, ist für deren

    Beseitigung der Verein und nicht Sie zuständig (sofern Sie damals nicht dazu vertraglich

    verpflichtet wurden).

2. Ist das Fällen von Bäumen evtl. an die Baumschutzverordnung der Stadt bzw. der Gemein-

    de gebunden; d.h. es kann auch grundsätzlich untersagt oder an Auflagen gebunden sein.

simax37

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Jamaga1 hat recht. Allerdings ist das mit dem "berechtigtem Interesse" so eine Sache.Bitte lies im Internet unter "Antrag auf Auskunft beim Grundbuchamt" nach.

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Hier wurden aus eigener Erfahrung überwiegend ablehnende Ratschläge gegeben. Auch meine 18-jährigen Erfahrungen als Vorstandsmitglied sind nicht die besten. Entscheidend ist aber die Situation bei Dir im Verein,vor allem die Frage,ob es ausreichend Mitglieder gibt,die zur aktiven Mitarbeit bereit sind und wie das Verhalten der anderen Mitglieder aussieht. Nur wenn das insgesamt bei Euch positiv aussieht,wäre das für Deine gut gemeinte Absicht anzuraten; sonst Finger weg ! simax37

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Im Grunde regelt das (wie so viel gegen Inter- essen der Kleingärtner gerichtet)das längst zur Novellierung fällige Bundeskleingartengesetz. Denn hier wird bisher festgeschrieben,daß"Lau- ben" nicht zu sogen. Dauerwohnzwecken geeignet sein dürfen. Ein solcher Faktor wäre hier der Anschluß an das örtl.Trinkwassernetz und in dessen Folge auch der Anschluß an das Abwassernetz o.a. ge- eignete Anlagen.

Wie mir bekannt,ist der VDGN die einzige In- stitution,die gegen diesen Schwachsinn angeht, denn viele KGA in den Neuen Bundesländern ver- fügen über diesen " Luxus" ! simax37

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Verantwortlich ist hier der Verein.Denn ihr habt doch sicher Instandhaltungsrücklagen gebildet,aus denen die dafür anfallenden Kosten zu finanzieren sind. Der Vorstand hat hier die Leistungen zur Instandhaltung oder Erneuerung zu vergeben.

simax37

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