Das Problem ist allgemein bekannt.

Vom Grundsatz sind Nadelbäume in Kleingärten,die dem Bundeskleingartengesetz unter-

worfen sind, nicht zugelassen und sollen entfernt werden. Aber Achtung :

1. Wenn die Bäume bereits vor Ihrer Gartenübernahme gestanden haben, ist für deren

    Beseitigung der Verein und nicht Sie zuständig (sofern Sie damals nicht dazu vertraglich

    verpflichtet wurden).

2. Ist das Fällen von Bäumen evtl. an die Baumschutzverordnung der Stadt bzw. der Gemein-

    de gebunden; d.h. es kann auch grundsätzlich untersagt oder an Auflagen gebunden sein.

simax37

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