Hausverbot in dem Kleingarten der Ehefrau durch den Verein?

3 Antworten

Hallo.

Es wäre hier wirklich falsch und unrichtig, dir eine Antwort auf deine Frage verbindlich zu geben da du diese Angelegenheit deinem Rechtsanwalt übergeben hast und auch nur dieser dir eine verbindliche Antwort/Beratung geben kann.

Bitte kläre alles weitere mit deinem bereits beauftragten Rechtsanwalt.

Liebe Grüße FD

Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 16:55

Bei der heutigen Gesetzgebung ist auch ein guter Rechtsanwalt überfragt.Infolge dessen suche ich nach Zusatzantworten.Wer hatte schon mal ein gleichartiges Problem .Kann man einfach ohne Begründung ein Hausverbot aussprechen ,nur ,weil man persönliche Probleme mit der Person hat.Denn das ist Willkür.

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FlyingDog  10.09.2014, 17:05
@Skungs

Das mag zwar Willkür sein, aber wer das Hausrecht besitzt, kann sein Hausrecht auch durchsetzen. Schade das du in deinen Rechtsanwalt so wenig Vertrauen setzt, wobei ich mich dann frage, warum du überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragt hast. Deine Frau ist die Vertragspartnerinn? Ich frage, weil in deinem Titel steht, das es sich um den kleingarter der Ehefrau handelt. Sollte dies so der Fall sein, dann erscheint es mir unverbindlich so, das der Vorstand, Nichtvertragspartner durch ein Hausverbot unförmlich, den Zugang verweigern darf (Hausrecht). Dir, könnte man also als Nichtvertragspartner den Zutritt verwehren.

Wie ich gerade schrieb, ist die Antwort von mir nicht rechtsverbindlich und stellt lediglich eine Vermutung da und bedeutet somit, das ich mich diesbezüglich auch irren kann.

Liebe Grüße FD

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Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 17:20
@FlyingDog

Ich bin auch der Meinung,das der Verein mir kein Hausverbot erteilen darf oder kann.Vor.allem unbegründet.Dazu müsste man als Aussenstehender die Hintergrund Geschichte wissen .Und die geht schon bis in die DDR zurück,als die Anlage aufgebaut wurde.Aber bei uns im Verein herrscht auf Grund von Gleichgültigskeitsverhalten der anderen Mitglieder ,eine Hirachie und Willkür des augenblicklichen Vorsitzenden mit seinen Anhängern.

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FlyingDog  10.09.2014, 17:27
@Skungs

Hat sich denn der Landes- oder Bundesverband dazu geäußert? Falls ja, was meinen die dazu? Hat ggf. vlt. sowas wie ein Schlichter die Möglichkeit dir/euch bei einem Gespräch behilflich zu sein um ggf. diese Angelegenheit irgenwie aus der welt zu schaffen?

Liebe Grüße FD

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Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 17:39
@FlyingDog

Zusatz.laut Kleingartengesetz habe ich ungehindert ein Zutrittsrecht zu dem Kleingarten meiner Frau und Pächterin.Es sei ich verstosse gegen das Kleingartengesetz und Ordnung.Dann muss aber erst eine schriftliche Abmahnung durch den Verpächter erfolgen und nicht durch den Verein.Und das ist der Regionalverband als der Verpächter.Und sowas muss in der Satzung verankert sein.Ich hab schon Vertrauen zu meinen Rechtsanwalt,aber warum soll man nicht auch wo anders Rechtsauskünfte holen.Grundsatzlich mussen alle Befugnisse und Rechte des Vereins in der Satzung enthalten sein.Ohne Beinhaltung in der Satzung sind sie Rechtsungültig Leider kann man sich bei unseren Vorsitzenden auf Gesetzkentnisse verlassen .Der geht nach dem Motto Richter Lynch:Hier bin ich der Herr und was ich sage ist Gesetz.Wer meckert fliegt.Ob es dem Gesetz entspricht oder nicht

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Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 17:44
@FlyingDog

Der Bundesverband antwortet erst gar nicht,obwohl ich den schon mehremal angeschrieben habe .Und der Landesverband schreibt ,das ist Vereinsangelegenheit.Der Schlichter oder Schiedsmann,wird durch meinen Rechtsanwalt informiert

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Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 17:48
@Skungs

Leider habe ich einen Fehler gemacht.Es muss heißen Leider kann man sich bei unseren Vorsitzenden nicht auf Gesetzeskenntnisse verlassen,der macht seine eigenen Gesetze

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FlyingDog  10.09.2014, 18:18
@Skungs

Nun, wenn das Kleingartengesetz dir ungehinderten Zugangrecht einräumt, du nicht gegen das Kleingartengesetz verstoßen hast, das ggf. einen Zugangsverbot rechtfertigen würde, dann kann sich nach meiner logischen Schlußfolgerung der Vorsitzende auf den Kopf stellen und singen, du darfst hier nicht rein und hätte dennoch keine Handhabe, dir das zu verbieten... oder sehe ich das falsch? In diesem Fall wäre mir das Wurst was der/die mir sagen.

Liebe Grüße FD

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Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 20:33
@FlyingDog

Du gehst ja auch nicht das Risiko ein, eine angedrohte Anzeige nach §123 StGB zu bekommen.Auch wenn ich im Recht bin,so hätte ich erst mal eine Anzeige am Hals.Leider kennst du nicht die Eigenwilligkeit ,Willkür und die kriminelle Energie unseres Vorsitzenden.So hat mal der MfS gearbeitet!Und davon krauchen in den Vereinen noch genugt umher.

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FlyingDog  11.09.2014, 00:14
@Skungs

Da kann ich dir nur Recht geben, diese Eigenwilligkeit kenne ich nicht. Das Vereinsstruktur aber sehr kompliziert aber fachgerecht angewendet ein Miteinander erst wirklich möglich machen kann, im Gegenzug ein Verein sich durch Satzung usw. auch das Leben enorm schwer machen kann, da kann ich durchaus aus eigenen persönlichen erfahrungen sprechen. Nur, Sekt oder Selters, was hat den der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) in der Anzeigenentwicklung für dich an Auswirkungen, wenn die Anzeige aufgrund nicht vorhandenen Bestandes, fallen gelassen wird da dieser Anfangstatbestandsverdacht nach deiner Aussage, kein Kraftbestand aufweist. Eigentlich doch gar keinen oder?

Liebe Grüße FD

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nixawissa  15.09.2014, 23:11
@Skungs

so einen haben wir auch- den hab ich mit unkrautsamen bestraft!

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Ein formloses Schreiben ohne Briefkopf und Unterschrift?

Selbst MIT Unterschriften würde ich mir damit den Ar.... abwischen. Wenn du Vereinsmitglied und Pächter bist, hast du natürlich auch Zutrittsrecht. Gleiches gilt auch, wenn "nur" deine Frau Mitglied wäre.

Solche eingefahrenen "Vereinsmeierei-Strukturen" kann man nur ganz schlecht brechen. Es sind ja immer wieder die gleichen Leute, die diese Clique in den Vorstand wählen. Hier sollte man die anderen Gärtner mobilisieren, bei der nächsten Vorstandswahl zu erscheinen und einen anderen Vorsitzenden aufzustellen.

Skungs 
Fragesteller
 10.09.2014, 17:11

Du hast ja recht.Aber was willst du machen .Alle haben doch Angst selbst was tun zu müssen .Richtige Vorstandsarbeit ist Arbeit ,Und dann muss man ja auf Bequemlichkeiten verzichten und Freizeit.Das ist ein Problem,was in vielen Vereinen vorherrscht.Alle wollen Bequemlichkeiten haben ,aber nichts dafür tun.So ist das bei uns schon seit Jahren .Dadurch konnten kriminell agierende Elemente die Macht an sich reizen .Gleichgültigkeit ist nun mal ein schlechter Ratgeber

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also das würde ich mal drauf ankommen lassen! Was ist eigentlich vereinsbereich? Ohne Unterschrift ist das sowieso ungultig! Das kann ja jeder geschrieben haben!