Hallo,
erstmal vorne weg: Wer blöde Kommentare schreibt, es wird sofort beanstandet!
Befinde mich noch im "eigentlichen" Insolvenzverfahren, und da man ab der sogenannten "Wohlverhaltensphase" wieder vom unpfändbarem Einkommen
Vermögen bilden und auch ansparen/erwerben darf, habe ich mich dazu entschieden, einen Bausparvertrag dann zu eröffnen.
Was passiert aber damit, wenn der Bausparvertrag, also das was ich während der Wohlverhaltensphase eingezahlt habe, meine Schulden sogar übersteigt (habe nicht viel Schulen)? Klar, ich führe die pfändbaren Bezüge ab, aber es wären ja dann eigtl. die Schulden bezahlt? Er kann darauf ja kein Zugriff nehmen / könnte dann irgendwie die RSB versagt werden, deswegen oder wie läuft das?
Möchte mir Geld ansparen, das ich mir später mal eine kleine Wohnung kaufen kann! (NICHT finanzieren!!!!).
Wäre für Antworten dankbar
führe die pfändbaren Bezüge ab.