Überdachungen Kleingarten?
Wir haben eine Metallkonstruktion(mit Pfosten)mit 6 Verschiebeplatten als Sonnen/Regenschutz in unserem Kleingarten. Die nicht mit unserer Laube verbunden ist. Diese sollen wir jetzt abbauen, lt. BDK. Ist es aber erlaubt die Metallkonsruktion mit Pfosten stehen zu lassen und die Verschiebeplatten zu entfernen und dafür ein Sonnensegel einzusetzen?
3 Antworten
Oi!
Regelungen dazu wirst du in der kommunalen Gartenordnung finden, das ist von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich geregelt. Bei uns geinge sowas als Tomatendach von Frühjahr bis Herbst, aber nicht als dauerhafte Konstruktion und nicht zur Freizeitnutzung und maximal 8m².
Im Groben unterscheiden sich die Statuen der Kleingartenvereine wenig. Im Einzelnen gibt es trotzdem versch. Bestimmungen.
Sinn ist, der Gemeinnützigkeit zu dienen und den Ursprung derart Kleingärten zu erhalten. Das ist Erholung und anteilig Eigenanbau von Essbarem. Nur so und so viel darf Rasen, Sitzfläche sein, meist keine Koniferen erlaubt, Laube nur in bestimmter Größe usw. Zusätzlich Pavillons aufzustellen oder ähnliche Eigenkonstruktionen sind lediglich zeitlich begrenzt erlaubt.
Haltet euch an die Aufforderungen der Kontrolleure und an das Vereinsstatut.
Regen-/ Sonnenschutz bietet auch ein stabiler Marktschirm, der zu jeder Zeit zusammengeklappt und verstaut werden kann. Das der u.U. mehr Platz einnimmt, interessiert nicht, Hauptsache er ist nicht auf Dauer aufgespannt und mit der Erde verankert.
Sonnensegel wird euch nichts bringen bei Regen.
Schau in die Satzung deines Kleingartenvereins, dort steht alles, was für dich bindend ist.